Amazon wegen Urheberrechtsverletzung bei Filmen einschließlich Austin Powers

Amazon wegen Urheberrechtsverletzung bei Filmen einschließlich Austin Powers

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Amazon sieht sich einer US-amerikanischen Urheberrechtsverletzungsklage gegenüber, weil es Filme über seinen Streaming-Dienst verbreitet, für die es keine Rechte besitzt. Die Klage wurde bei einem New Yorker Gericht eingereicht und wegen direkter und mitwirkender Urheberrechtsverletzung eingereicht. Sie umfasst Filme wie Austin Powers: International Man of Mystery. Es verlangt ein Gerichtsverfahren und einen gesetzlichen Schadenersatz, der sich auf Millionen von Dollar belaufen kann.

Wenn Amazon im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungsklagen erwähnt wird, liegt dies normalerweise an seiner Beteiligung an der globalen Anti-Piraterie-Koalition Alliance for Creativity and Entertainment.

In diesen Fällen ist Amazon immer in der Offensive, aber in einer Klage, die bei einem New Yorker Gericht eingereicht wurde, ist das Unternehmen selbst darauf ausgerichtet, urheberrechtlich geschützte Werke zu vertreiben, für die es keine Lizenz besitzt.

Die Beschwerde wurde von Ralf Hartmann (RH) eingereicht, der zuvor als CEO für den deutschen Filminvestor CP Medien tätig war. Vor rund zehn Jahren, als CP Medien abgewickelt wurde, wurde berichtet, dass Hartmann über die CP Medien-Tochter Capella Films weiterhin in der Filmindustrie tätig sein würde.

Wie sich dieses Unternehmen entwickelte, ist nicht klar, aber laut Klage hat Capella Films alle seine Anteile an mehreren Filmen an Hartmann „abgetreten, übertragen und verkauft“. Zu den von Hartmann erworbenen Rechten gehörten Urheberrechte sowie ausschließliche Vervielfältigungs- und Vertriebsrechte. Es wird vermutet, dass diese Rechte von Amazon verletzt wurden, nachdem das Unternehmen Kopien mehrerer Filme über seinen Streaming-Service an die Öffentlichkeit verteilt hatte.

Amazon hat nicht lizenzierte Filme in den USA und in Übersee gestreamt

„Ab Juli 2017 stellten die Beklagten die Filme„ Commander Hamilton “und„ After the Rain “ohne Lizenz oder Genehmigung von RH für die digitale Verbreitung entweder per Streaming on Demand und / oder zur Miete oder zum Verkauf zur Verfügung Prime Video Service in den USA “, heißt es in der Beschwerde.

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Es wird vermutet, dass diese beiden Titel von Prime Video-Abonnenten mindestens hunderte Male gemietet und / oder gekauft wurden.

In Anbetracht der weltweiten Reichweite des Streaming-Dienstes von Amazon wird in der Klage behauptet, dass Amazon ab Juli 2017 die Filme After the Rain, Commander Hamilton, Austin Powers: Internationaler Mann des Mysteriums und Drop Dead Gorgeous für die digitale Verbreitung verfügbar gemacht hat (entweder per Streaming und / oder oder bei Prime Video mieten) in Übersee-Ländern einschließlich Großbritannien, Deutschland und Australien. Es wird geschätzt, dass diese „tausende Male“ verkauft oder gestreamt wurden.

Laut Hartmann stellt dies einen Verstoß gegen das US-amerikanische Urheberrechtsgesetz dar, da diese Titel auf den Servern von Amazon in den USA gespeichert und ohne ordnungsgemäße Lizenz an lokale und ausländische Kunden gestreamt wurden. In Bezug auf das Ausmaß des mutmaßlichen Verstoßes scheint es an Klarheit zu mangeln, daher hofft Hartmann, das Ausmaß des mutmaßlichen Verstoßes durch Entdeckung zu erfahren.

Direkte und beitragsabhängige Verletzung in den Vereinigten Staaten

In der Klage wird behauptet, dass "Commander Hamilton" und "After the Rain" vorsätzlich und absichtlich im Land verteilt wurden. Infolgedessen hat Hartmann Anspruch auf gesetzlichen Schadenersatz in Höhe von 150.000 US-Dollar pro verletztem Werk oder tatsächlichem Schadenersatz Die Gewinne von Amazon aus Verstößen müssen vor Gericht ermittelt werden.

In der Klage wird behauptet, dass Amazon durch die „Erleichterung, Verwaltung oder Leitung nicht autorisierter Verbreitung“ dieser beiden nicht lizenzierten Filme einen wesentlichen Beitrag zu Urheberrechtsverletzungen geleistet hat, die von Prime Video-Abonnenten über die Amazon.com-Website oder die Streaming-App des Unternehmens.

"Jede rechtswidrige Verbreitung des Filmkommandanten Hamilton und After the Rain – ob auf Abruf, Vermietung und / oder Verkauf – stellt einen gesonderten Verstoß dar, für den der Kläger Anspruch auf tatsächlichen Schadenersatz hat", fügt die Klage hinzu Für jede Arbeit kann ein gesetzlicher Höchstschaden von 150.000 USD geltend gemacht werden.

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Verletzung in den Vereinigten Staaten und in Übersee

Hartmanns dritte Behauptung enthält Angaben zu einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in Bezug auf Filme, die von Amazon-Servern in den USA an ausländische Benutzer gestreamt wurden, für die erneut 150.000 US-Dollar pro verletztem Werk geltend gemacht werden.

„Weil Kopien dieser vier Kinofilme – Commander Hamilton, After the Rain, Austin Powers: Internationaler Mann des Mysteriums und Drop Dead Gorgeous – ohne RHs Lizenz oder Genehmigung waren, auf den Servern der Angeklagten in den USA gehostet und dann von diesen verteilt wurden Server für Prime Video-Abonnenten im Ausland, jede solche Verteilung… war ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz “, heißt es in den Behauptungen.

Stellvertretende Verletzung in den USA und Verletzung in Übersee

In Anspruch 4 wird behauptet, dass Amazon, wenn es das Verhalten von Amazon Digital nicht kontrolliert, stellvertretend für die direkte Urheberrechtsverletzung von Amazon Digital haftet, indem die beiden Filme in den USA über den Prime Video-Dienst gestreamt werden.

Hartmann stellt fest, dass alle im dritten Anspruch aufgeführten Filme in den USA gehostet und an Kunden in Übersee gestreamt wurden. Er hat auch Anspruch auf Schadensersatz nach dem Urheberrecht des Auslandes.

Antrag auf Beurteilung gegen Amazon.com und Amazon Digital

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Klage vom Gericht angeordnet wurde, dass die Angeklagten die Urheberrechte des Klägers verletzt haben und dass der Schaden „erhöht und verdreifacht“ werden sollte, da dieser Verstoß vorsätzlich war. Amazon muss seine Antwort noch einreichen.

Die Beschwerde und finden Sie hier ( pdf )

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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