BeIN wendet als erster das neue Anti-Piraterie-Gesetz an, um 18 Piraten-Streaming-Sites zu blockieren

BeIN wendet als erster das neue Anti-Piraterie-Gesetz an, um 18 Piraten-Streaming-Sites zu blockieren

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Seit vielen Jahren gibt es etablierte Verfahren, um rechtsverletzende Inhalte und Links auf rechtsverletzende Inhalte aus dem Internet zu entfernen. Die USA sind zum Beispiel berühmt für ihre DMCA-Gesetzgebung, und EU-Länder haben ähnliche Regeln.

Zumindest theoretisch können diese Gesetze zum Entfernen von Inhalten verwendet werden, aber Piratenseiten sind in der Regel nicht besonders konform. Dies drängt Rechteinhaber oft auf den Weg der gerichtlich angeordneten Sperrung von Websites, die lokale ISPs dazu zwingt, Abonnenten den Zugriff auf Domains und/oder IP-Adressen zu verweigern.

Lokale Gesetze müssen manchmal angepasst werden, um die besten Ergebnisse zu erzielen, und im Oktober 2021 tat Frankreich genau das mit der Verabschiedung neuer Gesetze , die nicht nur den Grundstein für eine neue Anti-Piraterie-Agentur namens Arcom legen (gegründet am 1. 2022), befasst sich auch mit Piraten-Sport-Streaming-Sites.

beIN ist der erste Sender, der das neue Gesetz anwendet

beIN hat eine lange Geschichte im Kampf gegen die Piraterie seiner Sendungen, insbesondere im Kampf gegen den von Saudi-Arabien unterstützten Piraten-TV-Dienst beoutQ. In Frankreich verzeichnete das Unternehmen zuvor einen großen Erfolg in einem früheren Fall, in dem fünf Männer, die einen Ring von Streaming-Sites betrieben, wegen Straftaten für schuldig befunden wurden.

Unter Anwendung von Artikel L. 333-10 des Sportgesetzbuchs, der den Zugang zu einem beschleunigten Gerichtsverfahren zum Zweck der Umsetzung „verhältnismäßiger Maßnahmen“ zur Verhinderung von Verstößen „gegen jede Person, die geeignet ist, zur Abhilfe beizutragen“, vorsieht, ist beIN nun das erste Unternehmen, eine Sperrverfügung nach dem neuen Recht zu erwirken.

Anfang dieses Monats verklagte beIN mehrere ISPs, darunter Orange, SFR, Free, Bouygues Télécom, Colt und Outremer Télécom, vor dem Pariser Gerichtshof. Das Unternehmen forderte die Sperrung von fast 20 Domains, die es Verbrauchern ermöglichen, auf beIN-Inhalte zuzugreifen, ohne dafür zu bezahlen. Sie lauten wie folgt:

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beinmatch.tv, beinmatchtv.tv, kooora4live.net, kooora4lives.com, kora-online.tv, kooraonline.tv, yalla-shoot.us, cloud.yalla-shoot.us, tv.kora-star.com, Livetv. sx, Cdn.livetv491.me, sekdrive.net, sportnews.to, fcstream.cc, freestreams-live1.com, fc.freestreams-live1.com, aflam4you.tv, can2021.aflam4you.tv (Liste über NextInpact )

Unterlassungsverfügung erteilt

In einer Ankündigung dieser Woche gab beIN bekannt, dass der Pariser Gerichtshof am Donnerstag, den 20. 2022, eine Entscheidung zu seinen Gunsten gefällt hat.

„Als Teil des neuen Gesetzgebungssystems zur Bekämpfung der Piraterie von Sportinhalten hat beIN SPORTS France, ein Pionier im Kampf gegen die illegale Verbreitung von Sportinhalten und -veranstaltungen, die erste Gerichtsentscheidung erhalten, die die Sperrung zuvor identifizierter betrügerischer Adressen fordert und Websites“, sagt beIN.

Es wurde berichtet, dass die beIN-Klage möglicherweise erst am 11. Januar eingereicht wurde, daher ist die Antwort des Gerichts in jeder Hinsicht beeindruckend. Berichten zufolge haben auch ISPs schnell gehandelt, wobei beIN feststellte, dass ihre Kunden nicht mehr auf „illegale Live-Übertragungen“ zugreifen können.

Natürlich bezieht sich diese Aussage nur auf diese spezifischen Piraten-Streaming-Dienste, nicht auf die Tausenden, die unblockiert bleiben. Abgesehen davon gibt die neue Gesetzgebung der neuen Anti-Piraterie-Agentur Arcom die Möglichkeit, alle neuen Domains zu blockieren, die möglicherweise entstehen, um den Zugriff auf die in der Bestellung aufgeführten Websites zu spiegeln oder zu erleichtern.

beIN Zufrieden mit dem Prozess und dem Ergebnis

„beIN SPORTS lobt die Geschwindigkeit des Verfahrens und die Sorgfalt, mit der die Sperrmaßnahmen ergriffen wurden“, sagt Caroline Guenneteau, stellvertretende Generalsekretärin der beIN Media Group.

„Diese allererste Gerichtsentscheidung ist das Ergebnis jahrelanger Arbeit und des Kampfes gegen Piraterie, den die beIN MEDIA GROUP und beIN SPORTS France durchgeführt haben, um das geistige Eigentum von Sendern und Rechteinhabern zu schützen und das Ökosystem von der Sport.

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„Sie dokumentiert konkret das Inkrafttreten des neuen Rechtssystems, das darauf abzielt, die Sperrung und Unzugänglichkeit betrügerischer Seiten und/oder Adressen zu vereinfachen und zu beschleunigen und illegale Inhalte über Streaming oder IPTV zu verbreiten.“

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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