Beschuldigter Pirat geht frei, nachdem Kontoauszüge zeigen, dass er nicht zu Hause war

Beschuldigter Pirat geht frei, nachdem Kontoauszüge zeigen, dass er nicht zu Hause war

Das Stadtgericht Kopenhagen hat eine Urheberrechtsverletzungsklage gegen einen Mann abgewiesen, der wegen Filmpiraterie angeklagt war. Das Beweisen der Unschuld kann bei Filesharing-Klagen schwierig sein. In diesem Fall waren jedoch Bankunterlagen besonders hilfreich, da diese zeigten, dass der Mann zum Zeitpunkt der Straftat nicht in der Nähe seines Hauses war.

In den letzten Jahren wurden Millionen von Filesharern auf der ganzen Welt gezwungen, hohe Abrechnungsgebühren zu zahlen oder sich ihrem Tag vor Gericht zu stellen.

Das Verfahren wurde in Deutschland ins Leben gerufen, wo es sich zu einer Branche für sich entwickelte, und Urheberrechtsinhaber verfolgten später mutmaßliche Piraten in den USA, Kanada, Großbritannien, Schweden und anderswo.

Diese sogenannten „Copyright-Trolle“ sind auch in Dänemark aktiv. Während einige ISPs gegen " Mafia-ähnliche " Praktiken protestiert haben, wird angenommen, dass weit über 150.000 Internet-Abonnenten ins Visier genommen wurden. Eine gewaltige Zahl für eine Bevölkerung von weniger als sechs Millionen Menschen.

Während sich ein großer Prozentsatz der Zielbenutzer für die Beilegung entscheidet, sind einige Fälle streitig. Vor Gericht können die Urteile sehr unterschiedlich sein. Wenn Angeklagte über ein gesichertes WLAN-Netzwerk verfügen, können sie haftbar gemacht werden. Das Stadtgericht Kopenhagen hat jedoch kürzlich alle Ansprüche gegen einen beschuldigten Piraten abgewiesen, obwohl eine sichere WLAN-Verbindung besteht.

Der Mann, der zum Zeitpunkt der Straftat in Odense lebte, wurde von einer Filmfirma verklagt. Der Name des Unternehmens wird in Gerichtsakten redigiert, aber der Angeklagte wurde beschuldigt, im Sommer 2015 einen Raubkopienfilm von seiner IP-Adresse geteilt zu haben.

Mehr als zwei Jahre später schickte die Filmfirma dem mutmaßlichen Piraten einen Brief mit der Bitte um eine Einigung. Der Mann bestritt jedoch die Vorwürfe, woraufhin die Angelegenheit vor Gericht kam.

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Da die Beweise zeigten, dass der Raubkopienfilm tatsächlich mit der IP-Adresse des Angeklagten in einem ordnungsgemäß gesicherten Netzwerk verknüpft war, hielt die Filmfirma dies für einen starken Fall. Der Angeklagte bestritt jedoch weiterhin die Vorwürfe und legte im Gegenzug einige starke Gegenbeweise vor.

Obwohl seine Erinnerung an diesen Tag vor Jahren nicht ganz klar war, zeigten Bankunterlagen, dass der Mann seine Zahlungskarte um 19:59 Uhr, ungefähr 160 Kilometer von seinem Haus entfernt, benutzte, während der Download um 18:39 Uhr protokolliert wurde.

Auf der Grundlage der Beweise sowie der Aussage des Angeklagten, dass er seinen Computer mitgenommen habe, stimmte das Stadtgericht Kopenhagen zu, dass er wahrscheinlich nicht zu Hause war, als die Straftat protokolliert wurde. Obwohl es nicht unbestreitbar ist, hielt es das Gericht für unwahrscheinlich, dass der Mann den Film selbst teilte.

„Das Gericht stellt fest, dass der Angeklagte [durch die Bankunterlagen] und seine Erklärung, dass er seinen Computer bei sich hatte, konkrete Umstände aufgezeigt haben, die mit großer Sicherheit die Möglichkeit ausschließen, dass er selbst an der Adresse anwesend war oder über seinen Computer ausgewählt wurde den Film an der Adresse, während er nicht zu Hause war.

"Der Angeklagte widerlegt hiermit die Vermutung, dass er den Film zu diesem Zeitpunkt selbst geteilt oder heruntergeladen hat, weshalb der Fall abgewiesen wird", fügt das Kopenhagener Stadtgericht hinzu.

Das Urteil wird die wachsende Liste der Rechtsprechung im Bereich der Piraterie ergänzen. Wie von Lexology erwähnt , werden derzeit mehrere Fälle von Filesharing in Dänemark ausgesetzt , bis Urteile des Eastern High Court vorliegen. Dies dürfte weiter klären, wann Kontoinhaber haftbar gemacht werden können.

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via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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