Betreiber wichtiger Piratenstandorte, die keine Verbrechen begangen haben, Gerichtsbeschluss

Betreiber wichtiger Piratenstandorte, die keine Verbrechen begangen haben, Gerichtsbeschluss

Vor vierzehn Jahren begann SeriesYonkis seine Reise zu einer der beliebtesten "Piraten" -Seiten auf dem europäischen Festland und bot der Öffentlichkeit Links zu Filmen und TV-Shows. Es konzentrierte sich auf Inhalte auf Spanisch und entwickelte ein starkes lokales Publikum sowie andere weiter entfernte.

Mit dieser Popularität kam unerwünschte Aufmerksamkeit. Zusätzlich zu den Maßnahmen lokaler Anti-Piraterie-Gruppen wurde direkt aus den USA kritisiert, nachdem die MPAA dem Handelsvertreter der Vereinigten Staaten die von Stärke zu Stärke gewachsenen SeriesYonkis gemeldet hatte. Im Jahr 2014 hat dies SeriesYonkis zum „berüchtigten Markt“ erhoben .

Betreiber von SeriesYonkis & Sister-Sites vor Gericht

Nach unerbittlichem rechtlichen Druck durch mehrere große Hollywood-Studios und ihre lokalen Vertreter (einschließlich der Industriegruppe EGEDA und der spanischen Anti-Piraterie-Föderation) wurden im April 2019 vier Männer wegen ihrer Rolle in den Websites SeriesYonkis, PeliculasYonkis und VideosYonkis (Series, Film) vor Gericht gestellt und Video Junkies).

Der Gründer und ursprüngliche Eigentümer Alberto García und die nachfolgenden Eigentümer der Standorte, Alexis Hoepfner, Jordi Tamargo und David Martínez, wurden mit Schadensersatzansprüchen von mehr als 550 Millionen Euro konfrontiert. Vielleicht noch wichtiger ist, dass Hollywood zu Haftstrafen von jeweils bis zu vier Personen aufrief , wobei sich der örtliche Staatsanwalt auf zwei Jahre einigte.

Ursprüngliches Urteil: Nicht schuldig

Nach monatelangen Überlegungen lehnte Richterin Isabel María Carrillo Sáez vom Strafgericht Nr. 4 in Murcia die Forderung Hollywoods ab, die Männer wegen Erleichterung der Urheberrechtsverletzung inhaftieren zu lassen, und entschied, dass ihre Handlungen kein Verbrechen waren, als sie stattfanden.

„Bisher gab es keine explizite Definition dieser Verhaltensweisen. Es wurde 2015 vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt “, erklärte das Urteil und stellte fest, dass die von den Angeklagten erzielten Gewinne keine strafrechtliche Verurteilung rechtfertigten.

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Spanien hat sein Urheberrecht im Jahr 2015 aktualisiert, aber die fraglichen Websites haben bereits nach einer Vereinbarung mit der lokalen Anti-Piraterie-Gruppe FAP die Verknüpfung mit Raubkopien eingestellt. Unbeeindruckt sagten die Filmfirmen und die Staatsanwaltschaft, sie würden Berufung einlegen.

Berufungsurteil: Nicht schuldig

In der ursprünglichen Studie wurden mehrere wichtige Fakten ermittelt. Unter der Firma Poulsen SL besaß Alberto García SeriesYonkis und PeliculasYonkis und betrieb sie zwei Jahre lang. Anschließend verkaufte er sie für mehr als eine halbe Million Euro an eine Firma namens Burn Media, die von Alexis Hoepfner, Jordi Tamargo und David Martínez betrieben wurde.

Es gab keine Hinweise darauf, dass einer der Angeklagten selbst Filme oder Fernsehsendungen hochgeladen hatte. Berichten zufolge stellen Benutzer der Websites Links zu Raubkopien bereit, die an anderer Stelle gehostet wurden. Aufgrund der Unklarheit über die bloße Bereitstellung von Links und die Reform des spanischen Urheberrechts, die nach den mutmaßlichen Straftaten stattfand, stellte der Gerichtshof jedoch fest, dass die Angeklagten keine Straftaten begangen hatten.

El País berichtet, dass Anwalt Cristóbal Martell, der Jordi Tamargo verteidigte, erfolgreich argumentierte, dass Strafgesetze nicht rückwirkend angewendet werden können, wenn sie den Angeklagten negativ beeinflussen. Er überzeugte den Gerichtshof auch davon, dass die Angeklagten nicht wussten, dass ihre Aktivitäten illegal waren, was als „ Verbotsfehler “ bezeichnet wird.

Infolgedessen wurde die Berufung, die von der Staatsanwaltschaft, Warner Bros., Paramount Pictures, Universal Studios und EGEDA eingereicht wurde, jetzt vom Provinzgericht Murcia zurückgewiesen, wobei das Gremium aus drei Richtern die Entscheidung des Strafgerichtshofs von Murcia ratifizierte im Jahr 2019.

„Es gibt keine Beweise dafür, dass [die Angeklagten] von der illegalen Herkunft der Informationen, auf die sie sich bezogen haben, Kenntnis hatten oder dass sie ein Recht verletzt haben. Es gibt keine Beweise für den Fall, dass einer der Angeklagten die Rechtswidrigkeit der von den Standorten ausgeführten Aktivitäten kannte “, heißt es in der von elDiario zitierten Entscheidung.

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Die Angeklagten hatten behauptet, sie hätten keine Kontrolle über den Inhalt, der über ihre inzwischen nicht mehr existierenden Websites verlinkt wurde, da die Links von den Benutzern hochgeladen wurden. Diese Version der Ereignisse wurde vom Gericht akzeptiert, das feststellte, dass den Benutzern auch bekannt war, dass Plattformen von Drittanbietern den Inhalt tatsächlich gehostet haben.

"Der Benutzer des Links, der auf die von ihm auf diesen Webseiten ausgewählte Arbeit zugreifen wollte, war sich der Weiterleitung bewusst und wusste, dass der Download oder das Streaming auf einer anderen Webseite als der mit dem Link vorgenommen wurde", heißt es in der Entscheidung.

Der Verteidiger Carlos Sánchez Almeida sagte, dass der Gerichtshof durch die Bestätigung der Entscheidung aus dem Jahr 2019 zu dem richtigen Ergebnis nach EU-Recht gelangt sei.

"Man kann die Vergangenheit nicht mit den Augen der Gegenwart beurteilen, noch die Gegenwart mit den Augen der Vergangenheit", sagt Almeida.

"Wir haben den Fall dank der europäischen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Doktrin des Verfassungsgerichts über die Unmöglichkeit einer Verurteilung in zweiter Instanz gewonnen, ohne den Prozess zu wiederholen."

Während die Entscheidung als endgültig gemeldet wird, kann zumindest theoretisch gegen die Entscheidung des Provinzgerichts beim Verfassungsgericht Berufung eingelegt werden. Nach Angaben von elDiario sind Verurteilungen in dritter Instanz nach zwei Freisprüchen jedoch „äußerst selten“.

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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