Canadian Copyright Review lehnt Site-Blocking-Regime ab und schützt die Häfen
Ende 2017 forderte die kanadische Regierung den Ständigen Ausschuss für Industrie, Wissenschaft und Technologie ( INDU ) auf, eine gründliche Überprüfung des Urheberrechtsgesetzes durchzuführen.
Nach Dutzenden von Anhörungen, in denen Hunderte von Zeugen angehört und Beiträge verschiedener Interessengruppen überprüft wurden, ist die endgültige Überprüfung nun fertig und wird öffentlich veröffentlicht.
In einem ausführlichen, 182 Seiten umfassenden Bericht gibt der Ausschuss 36 Empfehlungen ab, die eine breite Palette von Urheberrechtsfragen abdecken. Interessanterweise besteht der erste Vorschlag des Ausschusses darin, die soeben abgeschlossene obligatorische Fünfjahresüberprüfung zu streichen.
In verschiedenen Anhörungen und Briefings haben viele Rechteinhaber betont, dass ein stärkerer Schutz des Urheberrechts erforderlich ist, um Online-Piraterie zu bekämpfen. Dies schließt reguläre Piratenseiten ein, deckt aber auch urheberrechtsverletzendes Material ab, das auf Websites wie YouTube und Facebook hochgeladen wurde.
Mehrere Interessengruppen, darunter die Motion Picture Association (Kanada), vertraten die Ansicht, dass Inhaltsfilter angemessen seien. Dies ist vergleichbar mit der Anforderung in Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die zu Upload-Filtern führen kann.
Verwandte Vorschläge schlugen eine Einschränkung des „sicheren Hafens“ für Online-Diensteanbieter (OSPs) vor. Dies beinhaltet Änderungen an den Abschnitten 31.1 und 41.27 des Urheberrechtsgesetzes, einschließlich der Abschaffung dieser insgesamt.
Während der Ausschuss das Problem der „Wertschöpfungslücke“ für die Rechteinhaber anerkannte, betont er, dass auch die Rechte der Internetnutzer berücksichtigt werden sollten.
„[P] Änderungsanträge zu den Abschnitten 31.1 und 41.27 des Gesetzes wären eine zu klare Lösung, um das Problem anzugehen, zumal unter den Beteiligten kein Konsens darüber besteht, welche OSPs Probleme verursachen und warum. Die Unterwerfung von OSPs unter verschärfte Vorschriften sollte auch einen ausgewogenen Ansatz widerspiegeln “, heißt es in dem Bericht.
Nach Ansicht des Ausschusses ist es beispielsweise fraglich, ob Online-Dienste verpflichtet sind, Inhalte zu entfernen oder zu de-monetarisieren, ohne dass der Uploader auf Vorwürfe einer Urheberrechtsverletzung reagieren kann. Dies scheint sich indirekt auf Artikel 17 der EU zu beziehen.
Anstatt konkrete Vorschläge zu machen, empfiehlt der Ausschuss, den Umgang der EU mit diesem Thema im Auge zu behalten und Lehren aus diesem Ansatz zu ziehen. Letztendlich sollten Änderungen jedoch im besten Interesse aller Kanadier sein, was in zwei Empfehlungen zusammengefasst wird.
"Empfehlung 21: Die kanadische Regierung überwacht die Umsetzung der erweiterten kollektiven Lizenzierung sowie der Rechtsvorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten, die Online-Diensteanbietern Safe-Harbor-Ausnahmen ermöglichen, sofern Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen auf ihren Plattformen ergriffen werden."
"Empfehlung 22 Die kanadische Regierung macht geltend, dass die von Onlinediensteanbietern eingesetzten Content-Management-Systeme, die Safe-Harbor-Ausnahmen unterliegen, die Rechte von Rechteinhabern und Nutzern gleichermaßen widerspiegeln müssen."
Im Hinblick auf die Durchsetzung traditioneller Piratenstandorte überprüfte der Ausschuss die Beiträge verschiedener Interessengruppen, die die Einführung eines Systems zur Sperrung von Standorten vorschlugen.
"Der Kampf gegen die Piraterie sollte sich mehr auf kommerzielle Großverbrecher und weniger auf einzelne Kanadier konzentrieren, die möglicherweise verstehen oder nicht, dass sie an einer Zuwiderhandlung beteiligt sind", stellt der Ausschuss fest und fügt hinzu, dass die Blockierung von Piraten-Websites von Nutzen ist.
Zu diesem Zweck könnte das Telekommunikationsgesetz überarbeitet werden, um den Sperrprozess zu straffen. Die Schaffung eines separaten Regimes, das die Gerichte umgehen würde, wie mehrere Rechteinhaber vorgeschlagen haben, geht jedoch zu weit.
„Es ist Sache der Gerichte, zu entscheiden, ob eine bestimmte Nutzung eine Urheberrechtsverletzung darstellt, und entsprechende Anordnungen zu erlassen. Die Gerichte verfügen bereits über das erforderliche Fachwissen, um die Interessen aller Beteiligten zu schützen “, schreibt der Ausschuss.
Unter anderem würde eine getrennte Regelung ohne Aufsicht das Risiko von Überreichweiten erhöhen, was zu Verstößen gegen die Netzneutralität führen könnte. Der Ausschuss schlägt daher vor, bei Änderungen, die die Sperrung von Websites vereinfachen, die Netzneutralität zu berücksichtigen.
Empfehlung 27: Nach der Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes erwägt die kanadische Regierung, Instrumente zur gerichtlichen Unterlassungsklage wegen vorsätzlicher Online-Urheberrechtsverletzung zu prüfen, und der Neutralität des Netzes im Umgang mit Auswirkungen auf das Formular wird höchste Bedeutung beigemessen und Funktion des Internets bei der Anwendung des Urheberrechts. “
Das ist eine große Enttäuschung für die Fairplay-Koalition , die das Site-Blocking-Regime eingeführt hat. Es ist den Rechteinhabern jedoch gelungen, den Ausschuss davon zu überzeugen, dass ein höherer gesetzlicher Schaden erforderlich ist, um Verstöße abzuwenden.
Ein weiteres im Zusammenhang mit Piraterie auftretendes Problem betrifft das Kündigungsschema. Auf diese Weise können Rechteinhaber Benachrichtigungen über Verstöße an ISPs senden, die an Abonnenten weitergeleitet werden müssen.
ISPs beklagten sich darüber, dass dies sehr ressourcenintensiv ist , da es kein Standard-Benachrichtigungsformat gibt. Dies öffnet auch die Tür für Missbrauch, bei dem Rechteinhaber von Abonnenten Vergleiche verlangen, obwohl dies gesetzwidrig ist. Der Ausschuss stimmt zu und empfiehlt eine Vereinheitlichung der Bekanntmachungen.
"Empfehlung 25: Die kanadische Regierung muss Vorschriften erlassen, die vorschreiben, dass Mitteilungen im Rahmen des Benachrichtigungs- und Benachrichtigungssystems in einem vorgeschriebenen maschinenlesbaren Format gesendet werden."
Das amerikanische Register für Internet-Nummern (ARIN) wurde ebenfalls vom Ausschuss angehört. Die Organisation möchte, dass ISPs und andere große Unternehmen eine Whois-Datenbank mit IPv6-IP-Adressen und -Nummern führen. Dies würde dazu beitragen, Urheberrechtsverletzer aufzuspüren.
Eine solche Datenbank ist bereits für IPv4-Nummern vorhanden, der Ausschuss empfiehlt jedoch, diese zu erweitern, damit auch IPv6-Ressourcen abgedeckt werden.
"Empfehlung 26: Die kanadische Regierung prüft Möglichkeiten, um die Eigentumsinformationen für IPv6-Adressen in einem öffentlich zugänglichen Format auf dem neuesten Stand zu halten, das in Form und Funktion dem US-amerikanischen IPv4-WHOIS-Dienst" Registry for Internet Numbers "ähnelt."
Die letzte Ausgabe, die wir hervorheben, ist eine vorgeschlagene Einschränkung des fairen Handels für Bildungszwecke. Mehrere Verlage forderten dies mit der Feststellung, dass sie Einnahmen verlieren, aber der Ausschuss ist der Ansicht, dass eine weitere Überprüfung erforderlich ist, bevor konkrete Empfehlungen ausgesprochen werden können.
Gleichzeitig schlägt das Komitee vor, die derzeitigen Fair-Dealing-Rechte zu erweitern, indem die im Urheberrechtsgesetz aufgeführten Beispiele nicht erschöpfend, sondern veranschaulichend sind. Dies würde es einfacher machen, neue Arten kreativer Äußerungen als fairen Umgang zu klassifizieren.
Alles in allem bietet die Überprüfung des Urheberrechtsgesetzes eine gemischte Tasche für alle Beteiligten. Obwohl die Empfehlungen klar sind, ist es immer noch Aufgabe der kanadischen Regierung, auf diese zu reagieren.
Der Professor der Universität Ottawa, Michael Geist, der die Entwicklungen genau verfolgt hat, beschreibt den Bericht als ausgewogen . Wir gehen jedoch davon aus, dass sich viele Rechteinhaber mehr erhofft hatten.
Der Ausschuss stellt jedoch klar, dass ihre Schlussfolgerungen einen Kompromiss darstellen. Nicht jeder wird zustimmen, aber es ist das, woran sie in Zukunft arbeiten müssen.
„Bei der Überprüfung des Gesetzes geht es nicht darum, zu entscheiden, wer zwischen den Beteiligten Recht hat, sondern darum, so viele Perspektiven wie möglich zu erfassen, um sicherzustellen, dass die daraus resultierenden Empfehlungen im Großen und Ganzen die Realität des Zusammenlebens widerspiegeln“, schreibt der Ausschuss.
„Der Erfolg dieses Berichts liegt darin, dass die Stakeholder sich gezwungen fühlen, mit Leidenschaft, Integrität und Genauigkeit darauf zu reagieren – ob sie mit dem Inhalt einverstanden sind oder nicht“, fügt er hinzu.
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Eine Kopie der gesetzlichen Überprüfung des Urheberrechtsgesetzes finden Sie hier (pdf) .
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