Charter argumentiert, dass P2P-Piraterie kein Problem mehr ist, Labels stimmen nicht zu

Charter argumentiert, dass P2P-Piraterie kein Problem mehr ist, Labels stimmen nicht zu

Der Internetanbieter Charter Communications ist eines von mehreren Unternehmen, die verklagt werden, weil sie die Augen vor Raubkopien verschlossen haben .

In den von Dutzenden großer Plattenfirmen und Musikunternehmen eingereichten Fällen wird behauptet, dass Internetprovider Konten von Wiederholungsverletzern nicht kündigen können.

Einsätze sind hoch

Diese Klagen sind eine ernste Angelegenheit. Im Jahr 2019 befand beispielsweise eine Jury Cox für die Verstöße seiner Kunden verantwortlich und gewährte mehreren Plattenfirmen Schadensersatz in Höhe von einer Milliarde Dollar. Diese Entscheidung wurde kürzlich bestätigt , wird jedoch angefochten.

Angesichts der hohen Einsätze wird die Klage gegen Charter von beiden Seiten mit aller Kraft geführt. Der ISP hat sich bereits gewehrt und argumentiert, dass die Mitteilungen des Plattenlabels missbräuchlich und irreführend waren. Diese Bemühungen scheiterten und die Spannungen bleiben hoch.

Mit dem näher rückenden Prozess hat sich der Fokus auf die Kernvorwürfe verlagert. In den letzten zwei Wochen führte dies zu einer interessanten Pattsituation gegenüber P2P-Piraterie einschließlich BitTorrent und ob dies immer noch ein Problem für die Musikindustrie ist.

P2P ist kein Problem mehr

Der Ursprung dieser Ausgabe geht auf eine Anhörung im letzten Jahr über einen Entdeckungsantrag von Charter zurück. Der ISP forderte bei den Musikunternehmen Umsatzdetails an, mit einem besonderen Interesse an Streaming-Einnahmen in den letzten Jahren.

Laut der Anwältin von Charter, Erin Ranahan, wären diese Informationen relevant, um das Ausmaß potenzieller Schäden zu bestimmen, wenn der ISP für haftbar befunden wird. Wenn die P2P-Piraterie kein großes Problem mehr darstellt, könnte der Betrag aus abschreckender Sicht geringer sein.

Während dieses Arguments stellte der Anwalt fest, dass die P2P-Piraterie in der Tat kein Problem mehr darstellt. Nicht nur das, mit Hilfe von ISPs verdienen die Musikfirmen jetzt viel Geld mit Streaming.

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„Und um Ihnen einige Hintergrundinformationen zu geben, ist der Zeitausschnitt, den dieser Fall aufgrund der Gesamtlänge in der Antragsfrist umfasst, eine Zeit, in der dieses P2P-Problem am ausgeprägtesten war. Heute ist das kein Problem mehr “, sagte Ranahan.

„Heute verdienen die Kunden der Kläger eine Menge Geld mit den Internet-Streaming-Funktionen […]. Das Internet von Charter gibt ihnen tatsächlich ein Fahrzeug, mit dem sie eine Menge Geld verdienen. “

Musikunternehmen fordern P2P-Beweise

Dieses Argument wurde von den Musikfirmen nicht gut aufgenommen. Während andere Piraterie-Bedrohungen häufiger auftreten als P2P-Piraterie, sehen sie dies immer noch als großes Problem an.

Um dies mit Daten zu belegen, schickten die Unternehmen eine Reihe neuer Anfragen an Charter, um Informationen zu erhalten. Sie wollen zeigen, dass die P2P-Piraterie immer noch ein Problem ist und dass die Charta finanziell von dieser verletzenden Aktivität profitiert.

Charter wurde unter anderem gebeten, umfangreiche Protokolle über Verstöße, interne Diskussionen über Urheberrechtsverletzungen sowie monatliche Gewinn- und Verlustrechnungen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Piraten zu veröffentlichen.

Entdeckung zusätzliches P2P-Problem

Die Musikfirmen argumentieren, dass sie diese Informationen benötigen, um die Behauptung von Charter zu widerlegen, dass P2P-Piraterie kein Problem mehr ist. Der ISP könnte diese Behauptung während des Prozesses als Verteidigung nutzen, befürchten sie.

Anfrage vorerst abgelehnt

Charter weigerte sich, die Informationen zur Verfügung zu stellen, und wies darauf hin, dass das Gericht bereits in der Vergangenheit einen ähnlichen Antrag abgelehnt habe. Während einer Anhörung vor zwei Wochen stimmte der Sondermeister dem ISP zu und bestritt die Entdeckung.

Die Plattenfirmen lassen das Problem jedoch nicht so einfach los. Diese Woche waren sie wieder vor Gericht und hatten Einwände gegen die Ablehnung. Sie stellen fest, dass die aktuelle Anforderung nicht mit früheren Abfragen zusammenhängt, sondern speziell auf den P2P-Problemkommentar zugeschnitten ist, der "neu" ist.

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"Den Klägern sollte diese begrenzte Entdeckung gestattet werden, um das Argument der Charta zu widerlegen, dass Peer-to-Peer-Piraterie kein Phänomen mehr ist, zu dem die Charta beiträgt und welcher Beitrag abgeschreckt werden muss", argumentieren sie in der Hoffnung, die frühere Ablehnung rückgängig zu machen.

Der Antrag wurde vor einigen Tagen eingereicht, und das Bundesgericht in Colorado muss noch entscheiden, ob es seine Position überdenken wird oder nicht.

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Eine Kopie des Widerspruchs der Musikfirmen gegen den Befehl des Sondermeisters, die Entdeckung zu verweigern, finden Sie hier (pdf).

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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