'Copyright Troll hat das falsche Facebook-Konto im Pirateriefall identifiziert'

'Copyright Troll hat das falsche Facebook-Konto im Pirateriefall identifiziert'

Strike 3 Holdings setzt seine Suche gegen mutmaßliche BitTorrent-Piraten vor US-Gerichten fort. Um zu zeigen, dass ein Angeklagter tatsächlich die Person ist, die ihre Filme heruntergeladen hat, hat das Unternehmen kürzlich damit begonnen, die Interessen der sozialen Medien als zusätzliche Informationen zu verwenden. Ein interessanter Schritt, aber nicht absolut solide, besonders wenn das Unternehmen die falsche Person auf Facebook ausfindig macht.

In den letzten drei Jahren hat das Unterhaltungsunternehmen für Erwachsene Strike 3 Holdings Tausende von Fällen vor US-Bundesgerichten eingereicht.

Diese Klagen richten sich an Personen, deren Internetverbindungen angeblich zum Herunterladen und Weitergeben von urheberrechtsverletzenden Inhalten über BitTorrent verwendet wurden.

Während viele dieser Fälle zu privaten Siedlungen führten, hat Strike 3 auch einige Rückschläge erlebt. Zum Beispiel hat das Berufungsgericht im Fall „Cobbler“ zuvor entschieden, dass Inhaber von Urheberrechten für einen tragfähigen Fall „ etwas mehr “ als eine IP-Adresse benötigen.

Diese und andere Entscheidungen haben Strike 3 motiviert, sein Geschäft anzupassen. Wie Anfang dieses Monats berichtet , haben wir festgestellt, dass das Unternehmen begonnen hat, Informationen aus Social-Media-Diensten zu seinen Beschwerden hinzuzufügen, um zu „beweisen“, dass der Angeklagte wahrscheinlich der Rechtsverletzer ist.

Theoretisch könnte dies eine fruchtbare Strategie sein, aber sie ist sicherlich nicht ohne Mängel. Dies ist, was Verteidiger Steven C. Vondran in einer kürzlich eingereichten BitTorrent-Einreichung im Zusammenhang mit Piraterie hervorhebt.

Vondran vertritt einen Angeklagten, der von Strike 3 vor einem kalifornischen Bundesgericht verklagt wird. Dies geschah, nachdem das Unternehmen zum ersten Mal versucht hatte, diese Person vor einem Gericht in Florida durch eine umstrittene Auffindungsanfrage zu entlarven.

Der Anwalt argumentiert unter anderem, dass Strike 3 sich auf "Cut and Run" -Taktiken einlässt und nicht "etwas mehr" als nur eine IP-Adresse präsentiert.

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Mit diesem Argument macht Vondran auch auf die Social-Media-Taktik aufmerksam. Während dies im vorliegenden Fall nicht verwendet wurde, hebt der Anwalt es hervor, um zu zeigen, was schief gehen kann, wenn Strike 3 versucht, „etwas mehr“ als nur eine IP-Adresse zu finden.

"Wenn sie die heruntergeladenen Filme anordnen oder mit den Facebook-Likes einer Person in Beziehung setzen oder korrelieren können, werden sie Cobbler überwinden und ihnen das" Etwas mehr "geben, das sie brauchen", betont er.

Laut dem Verteidiger handelt es sich um "totale Junk-Wissenschaft", die er in einem separaten Fall, den er bearbeitet, klarstellen will. In diesem Fall wurde offenbar das Interesse des Angeklagten an „Star Wars“ auf Facebook als relevante Information zur Sprache gebracht.

"In einem Fall gaben sie beispielsweise an, dass ein Angeklagter mit größerer Wahrscheinlichkeit Videos seiner Kunden Blacked, Tushy und Vixen heruntergeladen hat, weil ihre Social-Media-Vorlieben darauf hinweisen, dass sie ein Interesse an 'Star Wars' haben", schreibt Vondran.

Vondran informiert das Gericht, dass dies "ein totaler Witz" ist. Nicht nur das, Strike 3 hat es anscheinend auch geschafft, das falsche Konto auf Facebook von jemandem zu identifizieren, der zufällig einen ähnlichen Namen trägt.

"Um die Sache für sie noch schlimmer zu machen, wird der Angeklagte in diesem Fall zeigen, dass das verwendete Facebook-Konto das einer anderen Person mit einem ähnlichen Konto war", schreibt Vondran.

"Dies sind die Arten von vorsätzlichen Missbräuchen, die vor sich gehen, und die Gerichte haben die inhärente Befugnis, die Vorladung aufzuheben und den Fall wegen unangemessener Verzögerung zurückzuweisen", fügt der Anwalt hinzu.

Wenn dies tatsächlich zutrifft, kann der Versuch von Strike 3, dem Gericht „etwas mehr“ zu präsentieren, nach hinten losgehen. In jedem Fall lohnt es sich, diesen Antrag auf Löschung sowie die bevorstehenden Einreichungen über den falsch identifizierten Facebook-Account im Auge zu behalten.

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Eine Kopie der Antwort von Steven C. Vondran auf die Ablehnung von Strike 3 gegen den Antrag auf Aufhebung finden Sie hier (pdf) .

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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