DNS-Resolver Quad9 legt beim deutschen Gericht Berufung gegen einstweilige Verfügung zur Sperrung von Websites ein,

DNS-Resolver Quad9 legt beim deutschen Gericht Berufung gegen einstweilige Verfügung zur Sperrung von Websites ein,

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Anfang des Jahres haben sich Deutschlands größte Internetprovider im Rahmen eines Deals mit Urheberrechtsinhabern bereit erklärt, Piratenseiten freiwillig zu sperren.

Diese Blockaden, die nach einem gründlichen Überprüfungsprozess eingerichtet werden, werden in der Regel auf DNS-Ebene implementiert. Dies ist eine relativ einfache Option, da alle ISPs über ihre eigenen DNS-Resolver verfügen.

Die DNS-Blockierung ist jedoch auch leicht zu umgehen. Anstatt die DNS-Resolver der ISPs zu verwenden, können Abonnenten zu Alternativen wie Cloudflare, Google, OpenDNS und Quad9 wechseln. Diese relativ einfache Änderung wird die Blockierungsbemühungen der ISPs nutzlos machen.

Diese Problemumgehung ist weithin bekannt, auch bei Urheberrechtsinhabern. Daher überrascht es nicht, dass Sony Music wenige Wochen nach dem Abschluss der deutschen Sperrvereinbarung eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, die den DNS-Resolver Quad9 zur Sperrung einer beliebten Piratenseite auffordert .

Die einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Hamburg verlangt, dass der Schweizer DNS-Resolver den Zugang zu einer namenlosen Seite sperrt, die auf raubkopierte Musik verlinkt. Der Name der Zielseite wurde nicht bekannt gegeben, aber Canna.to ist ein wahrscheinliches Ziel, da dies bereits Teil der freiwilligen Sperrvereinbarung der ISPs ist.

Quad9 legt Berufung gegen einstweilige Verfügung zur Sperrung von Websites ein

Die Quad9-Stiftung lehnt die einstweilige Verfügung vehement ab und kündigte sofort an, vor Gericht dagegen zu protestieren. Vor einigen Tagen hat der DNS-Resolver beim Gericht Berufung eingelegt, in der Hoffnung, die Sperrvorschriften aufzuheben.

Die Stiftung betont, dass sie Piraterie nicht duldet. Sie hat Verständnis für die Herausforderungen, mit denen Künstler und Urheberrechtsinhaber konfrontiert sind, aber die Durchsetzung von Sperrmaßnahmen durch dritte Vermittler geht zu weit.

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„[W]ie sind der festen Überzeugung, dass rekursives DNS der falsche Ort ist, um gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen anzuwenden, und bestenfalls falsch ist und schlimmstenfalls der Sicherheit der Endbenutzer widerspricht sowie die Stabilität und das Vertrauen in das globale Internet“, stellt Quad9 fest.

Quad9 betont, dass keine direkte Verbindung zu den mutmaßlichen Verstößen besteht. Die Ziel-Site enthält nicht einmal rechtsverletzendes Material. Es ist eine verlinkende Site, die auf Content-Stores an anderer Stelle verweist.

Der Einspruchsschriftsatz fasst eine Vielzahl von rechtlichen und verfahrensrechtlichen Argumenten zusammen. Sie argumentiert unter anderem, dass DNS-Resolver nach dem Telemediengesetz und der E-Commerce-Richtlinie der EU vor Urheberrechtsverletzungen Dritter geschützt seien.

Andere Optionen, um Piraterie zu stoppen

Der DNS-Resolver argumentiert auch, dass Sony Music bessere Möglichkeiten hat, die Verstöße zu stoppen. Es könnte beispielsweise mehr Aufwand aufwenden, um den Site-Betreiber ausfindig zu machen, seinen Hosting-Provider zu verfolgen oder sich an den Domain-Registrar zu wenden.

Die Ausrichtung auf einen einzelnen DNS-Resolver ist eine gezielte Maßnahme, fügt die Foundation hinzu. Deutsche Nutzer können noch mehrere Alternativen nutzen, um beispielsweise die Sperrmaßnahmen zu umgehen. Gleichzeitig sind Quad9-Nutzer in anderen Ländern von dieser deutschen Ordnung betroffen, die sie zu breit macht.

„Dadurch, dass der Antragsgegner die beantragte, auf das Gebiet Deutschlands beschränkte Sperrung nicht umsetzen kann, ist diese Anordnung unverhältnismäßig“, schreibt Quad9.

Quad9 implementierte einen blockierenden „Hack“

Obwohl Quad9 mit der Sperrverfügung nicht einverstanden ist, hat es einen vorübergehenden „Hack“ implementiert, um der Anordnung nachzukommen. Dies ermöglicht es, die Sperrmaßnahmen auf deutsche IP-Adressen zu beschränken. Dies ist jedoch mit erheblichen Kosten für die gemeinnützige Organisation verbunden.

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„Die Quad9-Plattform wurde nicht für gezielte, jurisdiktionsbasierte Sperren entwickelt, daher verursacht diese spezifische Sperrung eine höhere Last für diese Systeme. Wir haben mehr Ressourcen online gestellt, um zu versuchen, die Kosten der Sperrung auszugleichen, aber dies beeinträchtigt unsere erklärten Missionsziele“, schreibt die Stiftung.

Nach Veröffentlichung der Sperrverfügung erhielt Quad9 Unterstützung von verschiedenen Seiten, unter anderem von der Gesellschaft für Bürgerrechte ( GFF ) und dem Verband der deutschen Internetwirtschaft eco , die beide mit Rat und Tat zur Seite standen.

Webbrowser könnten die nächsten sein

Quad9 ist offen für weitere Unterstützung von Unternehmen und der breiten Öffentlichkeit. Die Stiftung betont, dass dies weit mehr als ein Einzelfall sei. Sollte das aktuelle Urteil Bestand haben, können auch andere Unternehmen betroffen sein.

Theoretisch könnten ähnliche Ansprüche gegen andere Software und Dienste geltend gemacht werden, die am Zugriff auf Websites beteiligt sind. Dies bedeutet, dass Webbrowser und VPN-Dienste die nächsten sein könnten.

„Webbrowser, Antivirensoftware, Firewalls, Spamfilter, E-Mail-Clients, VPN-Anbieter und viele andere Zwischensoftware- und Infrastrukturkomponenten, die zu zahlreich sind, um sie aufzulisten, werden als potenzielle nächste Ziele impliziert“, warnt Quad9.

Eine Kopie des vollständigen Appellbriefs von Quad9 ist hier (pdf, Deutsch) verfügbar, und eine englische maschinelle Übersetzung finden Sie hier (pdf) .

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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