Ein anderer ISP verklagt Rekordetiketten wegen falscher und irreführender Piraterie-Hinweise

Ein anderer ISP verklagt Rekordetiketten wegen falscher und irreführender Piraterie-Hinweise

Nach dem US-amerikanischen Urheberrecht müssen Internetanbieter die Konten von Wiederholungsverletzern "unter geeigneten Umständen" kündigen.

In der Vergangenheit waren solch drastische Maßnahmen selten, aber mit rechtlichem Druck werden ISPs zunehmend an diesen Standard gebunden.

Mehrere große Unternehmen der Musikindustrie, darunter Artista Records, Sony Music Entertainment, Universal Music und Warner Records, haben Klage gegen einige der größten US-Internetanbieter eingereicht. Dazu gehört auch Bright House, das jetzt im Besitz von Charter ist.

Durch diese Klage hoffen die Musikfirmen, Schäden in Höhe von Hunderten von Millionen Dollar zu gewinnen. Während das hoch klingen mag, hat eine Bundesjury im vergangenen Jahr in einer Klage gegen Cox Communications einen Milliardenpreis vergeben .

Bright House hofft, dieses Schicksal zu vermeiden, und vor einigen Tagen schlug es mit eigenen Behauptungen zurück. Der ISP hat zwei Gegenansprüche eingereicht und die Musikunternehmen verklagt, weil sie ungenaue DMCA-Deaktivierungsbenachrichtigungen gesendet haben, die auf die Musikdateien abzielten, die sie nicht besaßen.

Dies ist nicht das erste Mal, dass eine solche Behauptung aufgestellt wurde. Die Musik-Hosting-Plattform Spinrilla hat ähnliche Anschuldigungen erhoben, und Charter hat die Musikunternehmen Anfang dieses Jahres wegen ähnlicher Ansprüche verklagt.

Im Fall Bright House wurde das Problem der „Ungenauigkeit“ in den Vordergrund gerückt, als die Musikunternehmen Anfang dieses Jahres ihre geänderte Beschwerde einreichten. Das entfernte plötzlich Hunderte von Werken aus dem Fall.

„Am 15. Februar 2020 haben die Kläger die Liste der in Klage befindlichen Werke geändert und über 280 Werke aus diesem Fall entfernt“, stellt Bright House fest und fügt hinzu, dass die Musikverlage die RIAA ohnehin verwendet haben, um Mitteilungen für diese Dateien zu senden.

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"Nach Informationen und Überzeugungen besaßen die Kläger der Plattenfirma die Dropped Works nicht, als sie Mitteilungen für sie schickten", fügt der ISP hinzu.

Neben dem Versenden von Mitteilungen für Titel, die sie nicht besaßen oder kontrollierten, weist Bright House auch darauf hin, dass Mitteilungen gegen Piraterie im Allgemeinen nicht immer korrekt sind. Der ISP hebt mehrere Berichte und Studien hervor, die diese Behauptung der Unzuverlässigkeit belegen, einschließlich eines TorrentFreak-Artikels .

"Mehrere Nachrichten, einschließlich Nachrichten aus dem Zeitraum, der von Vorwürfen wegen Urheberrechtsverletzung der Kläger abgedeckt wird, meldeten Fehler in Mitteilungen, die MarkMonitor an Onlinedienstanbieter gesendet hatte", informiert Bright House das Gericht unter Berufung auf mehrere Artikel.

Die Anschuldigungen führen letztendlich zu zwei getrennten Ansprüchen. Erstens beschuldigt Bright House die Musikfirmen, gegen die DMCA verstoßen zu haben, indem sie wissentlich ungenaue Piraterie-Mitteilungen verschicken.

"Die Kläger der Plattenfirma wussten oder hätten wissen müssen oder hätten mit rücksichtsloser Gleichgültigkeit handeln müssen, wenn sie kein Wissen erlangten, dass die Mitteilungen vor dem Versand ungenaue Informationen enthielten", schreibt Bright House.

"Zum Beispiel wussten oder hätten die Kläger der Plattenfirma wissen oder hätten wissen müssen oder mit rücksichtsloser Gleichgültigkeit handeln müssen, wenn sie kein Wissen erlangten, dass sie bestimmte Werke, die in Mitteilungen an Bright House vor dem Versand angegeben waren, nicht besaßen oder kontrollierten."

Darüber hinaus beschuldigt der ISP die Musikunternehmen, gegen Floridas Deceptive and Unfair Trade Practices Act verstoßen zu haben.

Insbesondere wirft Bright House ihnen vor, „wissentlich oder rücksichtslos […] falsche, irreführende und irreführende Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen für Werke zu senden, für die sie keine Rechte besaßen.

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"Die Handlungen und Praktiken der Kläger verstoßen gegen die etablierte öffentliche Ordnung und sind unmoralisch, unethisch, bedrückend, skrupellos oder erheblich schädlich für die Verbraucher. Sie führen die Verbraucher, die unter den gegebenen Umständen vernünftig gehandelt haben, zum Nachteil der Verbraucher in die Irre oder führen sie wahrscheinlich in die Irre."

Diese Anschuldigungen ähneln denen, die in einer anderen Klage gegen dieselben Unternehmen erhoben wurden. Der ISP argumentiert, dass diese irreführenden und irreführenden Hinweise sowohl dem ISP als auch seinen Kunden schaden.

Zum Beispiel hat Bright House Kosten durch die Verarbeitung und Weiterleitung der Piraterie-Mitteilungen verursacht. Darüber hinaus führten die falschen Mitteilungen zu Spannungen zwischen dem ISP und seinen Kunden, was sich auch auf den guten Willen und den Ruf des Unternehmens auswirkte.

Die Abonnenten von Bright House waren ebenfalls von den ungenauen Hinweisen betroffen. Sie wurden fälschlicherweise zu der Annahme gebracht, dass sie gegen das Gesetz verstoßen hatten, und wurden gezwungen, unbegründeten Bedrohungen nachzukommen, sagt der ISP.

Das sind starke Anschuldigungen, um es gelinde auszudrücken. Sowohl das Plattenlabel als auch die ISPs verwenden jetzt die DMCA gegeneinander. Welche dieser Ansprüche zutreffen, muss das Gericht oder eine eventuelle Jury entscheiden.

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Eine Kopie der Antwort von Bright House auf die geänderte Beschwerde, einschließlich der Gegenansprüche, finden Sie hier (pdf).

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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