Filmemacher ziehen Popcorn-Zeit-Blockierungsanfrage zurück, nachdem Google auftaucht

Filmemacher ziehen Popcorn-Zeit-Blockierungsanfrage zurück, nachdem Google auftaucht

Popcorn

Urheberrechtsinhaber haben eine Vielzahl von rechtlichen Möglichkeiten ausprobiert, um Online-Piraterie zu bekämpfen, einschließlich Klagen.

In diesem Jahr haben wir eine Reihe von Beschwerden vor US-Gerichten gesehen, bei denen Filmemacher Drittanbieter wegen Beihilfe zur Piraterie verklagten. Dazu gehören VPN-Anbieter und deren Hosting-Unternehmen.

VPN.ht ist eines der Unternehmen, das verklagt wurde. Letzte Woche hat es den Fall beigelegt , indem es unter anderem zugestimmt hat, den BitTorrent-Verkehr zu blockieren und Protokolle auf US-Servern zu führen. Als Reaktion darauf kündigte das VPN an, die Verwendung von US-basierten Servern einzustellen, um die Privatsphäre seiner Benutzer zu gewährleisten.

Filmemacher fordern Millionen und mehr

Der Vergleich beendete den Prozess nicht vollständig, da die anonymen Betreiber von Popcorntime.app im selben Fall ins Visier genommen wurden. Da die Betreiber von Popcorn Time vor Gericht nicht reagierten, beantragten die Filmemacher ein Versäumnisurteil in Höhe von Millionen Dollar Schadenersatz sowie eine umfassende einstweilige Verfügung.

Die vorgeschlagene einstweilige Verfügung würde nicht nur für die Betreiber von Popcorn Time gelten, sondern auch Internetdienste Dritter zum Handeln verpflichten.

Zum Beispiel müssten Drittanbieter, darunter Cloudflare und Google, den Zugriff auf alternative Popcorn Time-Domains wie popcorn-ru.tk verhindern. Zu diesen Maßnahmen gehört die Entfernung aller Suchmaschinenergebnisse.

Die vorgeschlagene einstweilige Verfügung würde auch reguläre ISPs dazu zwingen, den Zugang von Abonnenten zu Popcorn Time-Domainnamen zu blockieren. Wenn diese allgemeine Sprache gewährt wird, könnte sie sich auf eine Vielzahl von Internetdiensten auswirken, darunter Comcast, Verizon und AT&T.

Filmemacher fordern Millionen und mehr

Google erkannte den Ernst der Lage und bat das Bundesgericht von Virginia um Anhörung in der Angelegenheit, damit es gegen die weitreichenden Vorschläge Einspruch erheben konnte. Dies wird jedoch nicht mehr benötigt, da die Filmemacher die meisten ihrer Forderungen zurückgezogen haben.

Mehr zum Thema:  Verkaufen Sie Handys in Spanien

Einige Tage nach dem Schreiben von Google an das Gericht legten die Filmemacher einen geänderten Anordnungsvorschlag vor, der den Umfang der beantragten einstweiligen Verfügung einschränkt. Alle Aufforderungen an Drittunternehmen, Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich Google, wurden entfernt.

Der Papierkram erklärt nicht, warum die Rechteinhaber diese Maßnahme ergriffen haben. Es ist möglich, dass sie nicht bereit waren, sich mit Google in dieser Angelegenheit zu messen. Zumindest nicht in diesem Fall.

Richter steht auf Seiten der Filmemacher

Die Aufhebung der Sperrmaßnahmen bedeutet nicht, dass die Filmemacher leer ausgehen. Im Gegenteil, am vergangenen Freitag veröffentlichte die Richterin des Magistrats von Virginia, Theresa Carroll Buchanan, ihren Bericht und ihre Empfehlung zum Versäumnisurteil, was für die Rechteinhaber gute Nachrichten bringt.

Richter Buchanan empfiehlt unter anderem Schadensersatz wegen Markenverletzung, DMCA-Verletzung, Vertragsverletzung und vorsätzlicher Urheberrechtsverletzung gegen Popcorntime.app.

„Mit der BitTorrent-Software Popcorn Time der Beklagten Doe können Benutzer Kopien der Werke der Kläger durch Peer-to-Peer-Sharing durchsuchen, herunterladen und streamen, was zur nicht autorisierten Verbreitung und öffentlichen Aufführung der Werke der Kläger führt. Dementsprechend stellt der Unterzeichner fest, dass die Kläger eine Verletzungsklage nach dem Urheberrechtsgesetz ausreichend geltend gemacht haben“, schreibt Richter Buchanan.

„Die Kläger verlangen den maximal möglichen gesetzlichen Schadensersatz von 150.000 US-Dollar pro Werk (hier einundzwanzig) für insgesamt 3.150.000 US-Dollar. Aufgrund der vorsätzlichen Verletzung der Beklagten Doe ist der Unterzeichner der Ansicht, dass die Forderung der Kläger nach einem Gesamtschadensersatz in Höhe von 3.150.000,00 USD angemessen ist.“

5.734.946,74 $

Zusätzlich zum Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung empfiehlt der Richter unter anderem auch 2.000.000 US-Dollar Schadensersatz wegen Markenverletzung sowie 525.000 US-Dollar Schadensersatz für die Verletzung des DMCA. Zusammengenommen beläuft sich der Gesamtschaden auf 5.734.946,74 US-Dollar.

Mehr zum Thema:  RCN sieht sich einer weiteren Piraterie-Klage gegenüber, jetzt mit einer Website-Blockierungsanforderung

Die Empfehlung genehmigt auch eine einstweilige Verfügung, die die Betreiber von Popcorn Time verpflichtet, jegliche rechtsverletzenden Aktivitäten einzustellen. Die Maßnahmen gegen Drittanbieter wie Google sind vom Tisch, Richterin Buchanan sagt, dass sie diese ohnehin nicht genehmigt hätte.

„Wie oben erörtert, haben die Kläger jeden Antrag zurückgezogen, dass dieses Gericht Drittanbietern wie Google anordnet, die Erbringung von Dienstleistungen für die Beklagte Doe einzustellen und zu blockieren, was der Unterzeichner dennoch ablehnen wollte“, fügt Richter Buchanan hinzu.

Der Bericht und die Empfehlung sind noch nicht endgültig und müssen noch vom Gericht genehmigt werden. Wenn das passiert, werden die Filmemacher einen großen Gewinn erzielen. Es wird jedoch wahrscheinlich eine ziemliche Herausforderung sein, von den anonymen Popcorn Time-Betreibern bezahlt zu werden.

—-

Eine Kopie des Berichts und der Empfehlungen von Virginia Magistrate Judge Theresa Carroll Buchanan ist hier verfügbar (pdf)

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert