Gericht: BREIN kann Maßnahmen gegen Hosts im Streaming-Fall „Pirate CDN“ fortsetzen

Gericht: BREIN kann Maßnahmen gegen Hosts im Streaming-Fall „Pirate CDN“ fortsetzen

Piratenwolke

Bereits 2013 begann eine neue Art von Piratenoperation von Russland aus zu operieren. Moonwalk, das heute als "Piraten-CDN" bezeichnet wird, begann damit, eine große Anzahl von Piratenseiten von Drittanbietern mit raubkopierten Filmen und Fernsehsendungen zu beliefern und zahlte schätzungsweise 0,60 USD pro 1000 Aufrufe.

Eines der Probleme für lokale Rechteinhaber war, dass Moonwalk einen Großteil seiner Inhalte außerhalb Russlands, insbesondere der Niederlande, hostete. Dies änderte sich jedoch im Oktober 2019, als sich die niederländische Anti-Piraterie-Gruppe BREIN, die MPA und die globale Anti-Piraterie-Koalition ACE zusammenschlossen, um Moonwalk ins Visier zu nehmen .

Insgesamt wurden fünf Hosting-Providern ex-parte gerichtliche Verfügungen zugestellt, die sie aufforderten, Streaming-Server zu trennen und Beweise im Zusammenhang mit Moonwalk aufzubewahren. Dies hatte zwar den gewünschten Effekt durch die Deaktivierung des „Piraten-CDN“, beklagte sich jedoch seitdem, dass es nicht in der Lage sei, alle gewünschten Unterlagen von den Hosting-Unternehmen zu erhalten.

BREIN verklagt drei niederländische Hosting-Provider

Im vergangenen April teilte BREIN mit, dass es gegen drei lokale Internetunternehmen rechtliche Schritte ( pdf ) eingereicht habe, um Zugang zu Dokumenten über Moonwalk, seine Betreiber und die Dienste zu erhalten, die es für Hunderte von Streaming-Sites bereitstellte.

Laut BREIN haben die Hosting-Unternehmen – Yisp, Worldstream und Serverius – zwar einige Informationen geliefert, aber nach der Analyse von BREIN erwiesen sich die Daten als falsch oder nicht nachvollziehbar. Auf Antrag von BREIN wurde Severius später aus der Klage entlassen.

Die Klage von BREIN verlangt auch eine Erklärung zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten. BREIN will nicht nur Zugang zu den Dokumenten der Hosting-Unternehmen, sondern sucht auch Abhilfe für das, was BREIN als „strukturelles Versagen“ der Hosts bezeichnet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zuverlässige Daten zur Verfügung zu haben.

Kurz gesagt, BREIN möchte, dass diese und ähnliche Unternehmen die strengen Richtlinien von „Kennen Sie Ihren Geschäftskunden “ befolgen, damit diese Daten jederzeit verfügbar sind, wenn ein verletzender Kunde identifiziert werden muss (z. B. im Falle einer Beschwerde oder eines Gerichtsbeschlusses).

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Worldstream und Yisp Push Back

Bereits im Januar 2021 lehnten Worldstream und Yisp die Klage von BREIN ab und erklärten, BREIN sei nicht befugt, den Fall vorzubringen, und habe die Angeklagten nicht angemessen konsultiert.

Die Unternehmen vertraten den Standpunkt, dass die Ansprüche von BREIN unzulässig sind, aber das Anti-Piraterie-Team erklärte, dass es nach dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch qualifiziert sei, und stellte fest, dass es die Interessen seiner verbundenen Unternehmen vertritt, eine gemeinnützige Organisation ist und seine Ansprüche ausreichend sind Zusammenhang mit der niederländischen Rechtssphäre, da die Beklagten in den Niederlanden ansässig sind und dort ihre Server haben.

Gerichtsurteil zugunsten von BREIN

In einer am 2. Juni 2021 ergangenen Entscheidung hat das niederländische Zentralgericht die Position von BREIN, im Interesse der Rechteinhaber zu handeln, anerkannt und dass die Klage des Konzerns kein Auftakt für Schadensersatzansprüche gegen Yisp oder Worldstream ist.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass BREIN angesichts der Stellung von BREIN nicht die strengen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Absätze 2 bis 5 des Abschnitts 3:305a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs erfüllen muss.

Zusammenfassend hat das Gericht festgestellt ( pdf ), dass BREIN mit seinen Klagen tatsächlich zulässig ist und die Gastgeberunternehmen als unterlegene Parteien die Gerichtskosten tragen müssen. Der Hauptfall wird Ende Juni fortgesetzt.

Reaktionen von BREIN und Worldstream

„In unseren Fällen gibt es immer eine Reihe von Standardverteidigungen“, sagt BREIN-Direktor Tim Kuik.

„Wenn es ein Verletzer ist, dann hat es jemand anderes getan und wenn es ein neutraler Vermittler ist, sind wir unzulässig. Es ist schön, dass sich der Richter hingesetzt und die Unzulässigkeitsgeschichte in den Müll verwiesen hat.“

BREIN sagt, dass sich die Entscheidung in anderen Verfahren als nützlich erweisen wird, sollten andere Unternehmen argumentieren, dass sie nicht berechtigt ist. Die Anti-Piraterie-Gruppe glaubt auch, dass sie „unter den gegebenen Umständen“ ausreichende Konsultationen mit den Angeklagten geführt habe und behauptet, dass rechtliche Zeitbeschränkungen eine frühzeitige Diskussion mit Worldstream verhinderten. In Bezug auf Yisp sagt BREIN, dass das Unternehmen ein 100-seitiges Dokument eingereicht hat, in dem erklärt wird, warum seine Klage abgewiesen werden sollte, sodass eine Konsultation auf dieser Grundlage nicht „nützlich“ gewesen wäre.

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Worldstream ist von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht.

„Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen und bedauern die Entscheidung des niederländischen Gerichts, BREIN eine Ausnahme wegen Nichterfüllung der strengen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Gerichts zu erteilen, während diese für andere Parteien so gut wie immer gelten. Unserer Meinung nach war der prozessuale Vorlauf zu dieser Klage von BREIN ziemlich schlampig“, informiert Chief Legal Operations Officer (CLOO) Wouter van Zwieten TorrentFreak.

„Außerdem ignorierte BREIN aus unserer Sicht die Forderung des Gerichts, die Angeklagten vorab zu konsultieren. Nach Ansicht der Beklagten hat BREIN keinen ernsthaften Versuch einer vorherigen Konsultation unternommen. Trotzdem hat das niederländische Gericht anders entschieden.“

Während BREIN nun mit seinen Maßnahmen fortfahren kann, sagt Worldstream, dass diese Entscheidung nichts über den tatsächlichen Fall aussagt. Das Unternehmen hat seine Verteidigung eingereicht und BREIN hat nun einige Wochen Zeit, um darauf zu reagieren.

„Wir bedauern jedoch, dass für ein Unternehmen wie BREIN, das kein unparteiisches Unternehmen ist, sondern für Kunden arbeitet, alle gesetzlichen Ausnahmen angewendet werden, während die gesetzlichen Anforderungen für Infrastructure-as-a-Service-Unternehmen wie Yisp . immer strenger werden und Worldstream, die als Teil des Internets, wie wir es aus Benutzersicht kennen, operieren, ein sicherheitsorientiertes, aber offenes Internet, das den Standards der westlichen Welt entspricht“, schließt das Unternehmen.

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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