High Court befiehlt britischen ISPs, Stream-Ripping- und Cyberlocker-Sites

High Court befiehlt britischen ISPs, Stream-Ripping- und Cyberlocker-Sites

zu blockieren

Kassette Wie Anfang dieses Monats berichtet , erschien eine Gruppe von Plattenlabels unter dem Dach der British Recorded Music Industry Ltd (BPI) und der Phonographic Performance Ltd (PPL) vor dem High Court mit der Bitte an die wichtigsten ISPs des Landes, mehrere Streams zu blockieren. Ripping-Sites.

In Kommentaren zu TorrentFreak bestätigte BPI-General Counsel Kiaron Whitehead, dass am 3. Februar 2021 über eine Online-Anhörung ein Prozess stattgefunden habe, um die Piraterie in Großbritannien zu verringern. Laut einer neuen Mitteilung des BPI hat Justiz Miles vom Londoner High Court nun seine Entscheidung getroffen, die von der gesamten Aufnahmeindustrie begrüßt wird.

High Court: Stream-Ripping-Sites und App verletzen das Urheberrecht

Die vollständige Entscheidung muss noch veröffentlicht werden. Laut einer Erklärung des BPI entschied der High Court jedoch, dass die Betreiber und Benutzer mehrerer Websites im Zusammenhang mit dem Rippen die Dienste der ISPs nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musik unter Verstoß gegen das Urheberrecht herunterzuladen. Infolgedessen müssen die ISPs den Zugriff auf sie blockieren, wie sie es bei vielen ähnlichen Aktionen gegen reguläre Torrent- und Streaming-Sites getan haben.

In der von Unternehmen wie Warner, Sony und Capitol Records eingereichten Anmeldung wurde behauptet, dass die Websites 2conv.com, flvto.biz, 2Convert.net, H2Converter.com, H2Download.org, Flv2mp3.by, Flvtool.com und Mit Ytbapi.com können Benutzer Musik von Websites wie YouTube rippen, was gegen das Urheberrecht verstößt.

In der heutigen Veröffentlichung des BPI werden nur 2Conv, Flvto, Flv2mp3 und H2Converter namentlich als Kandidaten für die Blockierung genannt. Überprüfungen zum Zeitpunkt des Schreibens haben ergeben, dass 2Convert.net, Ytbapi.com, H2Download.org und Flvtool.com derzeit nicht betriebsbereit sind.

„Derzeit müssen vier aktive Stream-Ripping-Sites blockiert werden, die sich in ihrer Beliebtheit unterscheiden: Flvto (mit durchschnittlich 58 Millionen jährlichen Besuchen in Großbritannien in den letzten drei Jahren), 2Conv (25 Millionen jährliche Besuche in Großbritannien) und Flv2mp3 "(1,7 Millionen jährliche Besuche in Großbritannien) und" H2Converter "(700.000 jährliche Besuche in Großbritannien) sowie der herunterladbare App-Anbieter" MP3 Studio "(1,2 Millionen jährliche Besuche in Großbritannien)", so der BPI.

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Fall in der Entwicklung seit zwei Jahren

Die Musikindustrie betrachtet Stream-Ripping als die größte Bedrohung für Piraterie. Der BPI sieht einen Preis von 200 Millionen Pfund für Verluste durch Musikpiraterie in Großbritannien vor, wobei ein beträchtlicher Teil davon auf das Rippen von Streams von legitimen Plattformen wie YouTube zurückzuführen ist.

Infolgedessen hat das BPI nach eigenen Angaben zwei Jahre lang den Fall gegen die Stream-Ripping-Plattformen vorbereitet und schließlich 3.000 Beweisseiten zur Unterstützung seines Antrags auf Sperrverfügung vorgelegt.

Die Verhandlungen mit den größten ISPs des Landes – BT, EE, PlusNet, Sky, TalkTalk und Virgin Media – waren ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses. Der BPI gab an, dass sie über einen Zeitraum von Monaten stattfanden. Ein Antrag wurde schließlich gemäß Abschnitt 97A von gestellt Der Copyright, Designs and Patents Act von 1988. Keiner der ISPs lehnte den Fall ab oder nahm an der Anhörung teil, nachdem er sich bereit erklärt hatte, der Entscheidung des Gerichts nachzukommen.

Zweiter Antrag auf einstweilige Verfügung – Cyberlocker 'Nitroflare'

In einem zweiten Antrag auf einstweilige Verfügung gegen dieselben Internetdienstanbieter forderten die Labels auch die Sperrung der Cyberlocker-Website "Nitroflare". In Übereinstimmung mit dem Urteil gegen die Stream-Ripping-Plattformen stellte Justice Miles fest, dass sowohl der Betreiber als auch die Benutzer von Nitroflare die Dienste der ISPs zum Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik nutzen, was gegen das Urheberrecht verstößt. Infolgedessen müssen die ISPs auch den Zugriff auf Nitroflare blockieren.

"[S] ites wie Nitroflare wurden absichtlich entwickelt, um Benutzer zum Hochladen von Musik und anderem wertvollem urheberrechtlich geschütztem Material zu ermutigen und zu belohnen und Links dazu illegal mit anderen zu teilen, die es dann illegal herunterladen können", heißt es in der Erklärung des BPI.

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„Justice Miles stellte fest, dass Musik zwar nur etwa 10% aller auf Nitroflare verfügbaren Dateien ausmacht, die Website jedoch blockiert werden muss, da sie das illegale Teilen aktiv fördert und es höchst unwahrscheinlich ist, dass die Website in erheblichem Umfang für die legitime Speicherung verwendet wird. Die Website belohnt auch diejenigen, die illegal Musik teilen, und bestraft diejenigen, die sie nicht teilen, indem sie ihre Dateien löschen. “

Nach Untersuchungen des BPI für den Zeitraum Januar 2018 bis Dezember 2020 erhielt Nitroflare im Dreijahreszeitraum durchschnittlich 3,5 Millionen Besuche in Großbritannien pro Jahr.

Entscheidung vom BPI begrüßt

"Illegale Websites, darunter Stream Ripper und Cyberlocker, reißen jedes Jahr Hunderte Millionen Pfund aus der Musikwirtschaft in Großbritannien und hemmen das Wachstum des legalen Streaming-Marktes in Großbritannien", sagt Geoff Taylor, Chief Executive von BPI.

„Das BPI ergreift an mehreren Fronten Maßnahmen für Labels und Künstler, um sicherzustellen, dass Plattformen, die Musik verwenden, fair bezahlt werden. Wir möchten jedoch, dass die Regierung auf digitalen Plattformen eine klare Sorgfaltspflicht festlegt, um zu verhindern, dass illegale Inhalte auf ihren Diensten erscheinen, und dies einfacher macht , billiger und schneller für Schöpfer, um gegen die illegale Verwendung ihrer Arbeit vorzugehen. Dies kann Großbritannien zum besten Land der Welt machen, um in Musik zu investieren und ein Musikfan zu sein. “

BPI General Counsel Kiaron Whitehead, der den Rechtsstreit leitete, beschreibt beide Urteile als wichtig, sowohl rechtlich als auch praktisch.

"Sie sind keine Wunderwaffe, aber sie entwickeln das bestehende europäische Recht weiter und stellen einen bedeutenden Fortschritt im Urheberrecht in Großbritannien dar", sagt er.

„Wir sind dem High Court dankbar, dass er diese Gruppenstreitigkeiten in einer Online-Anhörung so effizient behandelt hat. Der BPI wird nach diesen Urteilen weitere Maßnahmen ergreifen. “

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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