MPA, Amazon und Apple gewinnen einstweilige Verfügung, um zwei IPTV-Pirateriedienste

MPA, Amazon und Apple gewinnen einstweilige Verfügung, um zwei IPTV-Pirateriedienste

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Im Dezember 2021 schlossen sich die Film- und Fernsehgiganten Universal, Disney, Paramount, Warner und Columbia Netflix, Amazon, Apple und mehreren anderen Studios in einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung gegen den in Texas lebenden Dwayne Anthony Johnson an.

Die Kläger behaupteten, dass Johnson (und Does 1-20) die Köpfe hinter den Piraten-IPTV-Anbietern AllAccessTV (AATV) und Quality Restreams sind. Als jüngste in einer wachsenden Reihe von Urheberrechtsklagen gegen ähnliche Plattformen wurde in der Beschwerde behauptet, dass die Dienste verletzende Filme und Fernsehsendungen über ihre IPTV- und VOD-Plattformen anbieten und damit die Rechte der Studios verletzen.

Der Schadensersatzklage (gesetzlich vorgeschriebene 150.000 US-Dollar pro Werk) war ein Antrag auf einstweilige Verfügung zur Schließung der Plattformen beigefügt.

Ende Januar argumentierte Johnsons Anwaltsteam gegen eine einstweilige Verfügung und behauptete, dass eine solche Anordnung nicht notwendig sei, da bestimmte benannte Domains bereits ausgefallen seien. Auf jeden Fall, fuhren sie fort, sei die vorgeschlagene einstweilige Verfügung „mangelhaft“, während wichtige Beweise, die vom MPA-Anti-Piraterie-Chef Jan van Voorn vorgelegt wurden, als „voreingenommen“ und „ungenau“ bezeichnet wurden. Kritisiert wurden auch die Aussagen von Steve Kang, Vice President of Creative Content Protection bei NBCUniversal Media.

Studios reagieren

In einer Antwort auf den Anfang dieses Monats eingereichten Antrag auf einstweilige Verfügung heben die Studios zunächst hervor, dass es trotz der in Johnsons Widerspruch erhobenen Formalitäten keinen Versuch gab, die grundlegende Grundlage für den Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das Gericht anzufechten.

Sie erklären, dass die Hauptargumente und Beweise ihre Behauptungen stützen, dass Johnson an AATV und Quality Restreams beteiligt ist und als solche Geschäfte macht, und dass seine „herausgepickte“ Kritik nur versucht, dies zu verschleiern.

„Keines der fehlgeleiteten und unbegründeten Argumente der Beklagten tut irgendetwas, um die grundlegende Notwendigkeit einer einstweiligen Verfügung zu untergraben, die die hier auftretende massenhafte Verletzung stoppt“, schreiben sie.

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„Obwohl der Beklagte versucht, Löcher in die Hinlänglichkeit der Beweise der Kläger zu stechen, kann (und tut) er die grundlegende Prämisse nicht untergraben, dass er und seine Kohorten ein illegales Streaming-Programm betreiben.“

In der Antwort wird darauf hingewiesen, dass Johnson der Registrant für allaccessiptv.com und myaatv.com ist, zwei Domänen, die mit dem AATV-Dienst verbunden sind. Er ist auch Eigentümer/Manager von VPN Safe Vault LLC, das über die Domain backoffice.vpnsafevault.com AATV-Abonnements verkauft. Die Studios behaupten auch, dass Johnson der Schöpfer und Administrator einer privaten Facebook-Seite (MediaBoxx Corporation) ist, die AATV-Wiederverkäufer bedient.

Darüber hinaus bestritt Johnson nicht, dass er ein „umfassendes Netzwerk von Wiederverkäufern“ aufgebaut und gepflegt habe, sondern behauptete, dass er nicht für ihr Verhalten haftbar gemacht werden könne, obwohl die Wiederverkäufer Johnsons Websites nutzten, um sich für seinen Service anzumelden. Was VPN Safe Vault betrifft, sagen die Studios, dass das Portal noch in Betrieb ist und Abonnements für AATV-Dienste verkauft.

Was die Behauptungen von voreingenommenen und ungenauen Beweisen von nicht unabhängigen Experten anbelangt, so streichen die Studios alle Behauptungen beiseite und fügen hinzu, dass die Beweise in diesem Stadium des Falls sowohl berücksichtigt, substanziell als auch ausreichend sind.

Zu guter Letzt enthält eine ergänzende Erklärung des MPA-Anti-Piraterie-Chefs Jan van Voorn zusätzliche technische Details zum AATV-Dienst. Auf jeden Fall ist dies nur ein kleiner Teil der gesamten Beweise, die die Studios gegen Johnson gesammelt haben, fügen sie hinzu.

Gemeinsame Bestimmung und einstweilige Verfügung

Trotz der offensichtlichen Kluft zwischen den Parteien teilten die Parteien am späten Donnerstag dem Gericht mit, dass sie den Bedingungen einer vorgeschlagenen einstweiligen Verfügung zugestimmt hätten. Dies bedeute nicht, dass Johnson eine Haftung eingestehe, betonen die Parteien. Es bedeutet auch nicht, dass er die Bedingungen einer dauerhaften Verfügung akzeptieren wird.

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An einem kalifornischen Bezirksgericht befasste sich Richter André Birotte schnell mit der Angelegenheit.

„Der Angeklagte Dwayne Anthony Johnson d/b/a AllAccessTV und Quality Restreams ('Angeklagter') und alle Personen, die angeblich in aktiver Abstimmung oder Teilnahme mit dem Angeklagten handeln (zusammen die 'aufgeforderten Parteien'), werden hiermit vorläufig zurückgehalten und angehalten ," er schreibt.

Der Beschluss besagt, dass die eingewiesenen Parteien „direkt oder sekundär keine der urheberrechtlich geschützten Werke der Kläger oder andere Werke, deren Urheberrechte sie besitzen oder ausschließlich besitzen, öffentlich aufführen, kopieren, reproduzieren, verteilen, streamen, übertragen oder anderweitig in irgendeiner Weise verletzen dürfen kontrolliert von den Klägern und/oder ihren verbundenen Unternehmen.“

Sie werden auch nicht „die unbefugte Vervielfältigung und/oder öffentliche Aufführung der urheberrechtlich geschützten Werke durch andere erleichtern, veranlassen oder dazu beitragen“.

Keine Partei darf in irgendeiner Weise als AllAccessTV und Quality Restreams tätig sein oder Geschäfte tätigen, einschließlich durch den Betrieb von Websites, Anwendungen, Systemen, Software oder Diensten, um einer Person oder einem Unternehmen unbefugten Zugriff auf IPTV- oder VOID-Dienste zu gewähren.

Die einstweilige Verfügung enthält auch eine Liste von Domains, die nicht geändert, verkauft, übertragen oder gelöscht werden können. An den WHOIS-Informationen können weder von der Beklagten noch von den Registraren Namecheap und GoDaddy Änderungen vorgenommen werden. Innerhalb von fünf Tagen müssen jedoch alle Domains geparkt werden. Sie lauten wie folgt:

aatvdigitalmedia.com, aatvpanel.com, aatvapp.live, myaatv.com, aatvdigital.com, aatvwebplayer.com, allaccessiptv.com, allaccesstv.live, tv.allaccesstv.live, vod.allaccesstv.live, kids.allaccesstv.live, aatv.media, qualityrestreams.com, qsplaylist.com, qualitystreamz.guru, qsprovider.com, mediaflo.net und v2.dmdapi.com.

Zur Sicherheit, nur für den Fall, dass irgendjemand auf eine Idee kommt, dürfen die angewiesenen Parteien keine Maßnahmen ergreifen, die dazu führen, dass die Anforderungen der einstweiligen Verfügung umgangen werden.

Gerichtsdokumente, auf die in diesem Artikel verwiesen wird, finden Sie hier ( 1 , 2 , 3 , pdf)

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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