MPA möchte, dass Raubkopien proaktiv entfernt werden, genau wie Hassreden

MPA möchte, dass Raubkopien proaktiv entfernt werden, genau wie Hassreden

Große Internetplattformen wie Facebook, Twitter und YouTube ergreifen proaktive Maßnahmen, um anstößige Inhalte von ihren Diensten fernzuhalten. Laut der Motion Picture Association können Onlinedienste ähnliche Systeme verwenden, um auch Raubkopien zu entfernen. Das wäre noch einfacher, da es nicht die gleichen Bedenken hinsichtlich der Rede aufwirft, stellt der Senior Vice President der Gruppe fest.

Die Unterhaltungsbranche wird zunehmend frustriert von großen Internetplattformen, die ihrer Ansicht nach nicht genug tun, um Online-Piraterie zu bekämpfen.

Während legitime, von Nutzern erstellte Inhaltsplattformen auf Anfragen reagieren, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind, gehen die meisten nicht weiter. Dies trotz wiederholter Hilferufe von Branchengruppen.

In den letzten Jahren hat die Motion Picture Association (MPA) in Zusammenarbeit mit mehreren Vermittlern, darunter Zahlungsanbieter und Werbefirmen, einige Fortschritte erzielt. Es hat sich jedoch Mühe gegeben, wichtige benutzergenerierte Plattformen und Social-Media-Websites zu mehr Proaktivität zu bewegen.

Diese Enttäuschung wird durch neuere Entwicklungen angeheizt, bei denen dieselben Plattformen freiwillige Maßnahmen gegen Hassreden, falsche Nachrichten, Gewalt und andere anstößige Inhalte ergriffen haben, die die Zeitpläne der sozialen Medien füllen.

Beispielsweise ging Twitter im ersten Halbjahr gegen mehr als eine halbe Million Accounts wegen „hasserfüllter Inhalte“ vor, unterstützt durch „künstliche Intelligenz“. YouTube und Facebook berichten auch, dass sie mehr tun, um Hassreden proaktiv zu erkennen, während andere Onlinedienste ebenfalls freiwillige Maßnahmen ergreifen.

Die MPA ist diesem Trend gefolgt. Die Gruppe hat das Thema kürzlich während einer Anhörung des Energie- und Handelsausschusses des Hauses zum Thema „Förderung eines gesünderen Internets zum Schutz der Verbraucher“ angesprochen. Die Anhörung befasste sich mit einer laufenden Prüfung von Abschnitt 230 des Kommunikationsgesetzes.

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§ 230 schützt Online-Dienste vor Haftung. Der Kongress beabsichtigte jedoch auch, diese Plattformen zu ermutigen, angemessene Schritte zu unternehmen, um unerwünschtes Verhalten zu verhindern. Während Abschnitt 230 nicht für das Urheberrecht gilt, mischte sich Neil Fried, SVP und Senior Counsel der MPA, mit einem schriftlichen Zeugnis für die Akte ein.

Fried stellt fest , dass die Haftung Schutz zu denen des DMCA ähnlich ist, wo Urheberrecht in der Mitte ist. Auch die Beschwerde, dass Internetdienste nicht genug tun, um die Verbreitung schädlicher Inhalte zu verhindern, ähnelt der Beschwerde der MPA, dass sie zu wenig tun, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.

Der General-Senior-Vizepräsident der MPA hebt diese Bemühungen zur Durchsetzung von Hassreden hervor und räumt ein, dass es komplexe Probleme zu lösen gibt – insbesondere bei Themen, die per Definition nicht rechtswidrig sind, da freie Meinungsäußerung ein großes Gut ist.

"Einige Unternehmen haben kürzlich Systeme zur proaktiven Identifizierung von Stellen entwickelt, die Hass und Gewalt fördern, und ihre Nutzungsbedingungen aufgerufen, um Konten von Personen zu kündigen, die an solchen Aktivitäten beteiligt sind, obwohl sie sich erst mit Bedenken über die Auswirkungen auf die Meinungsäußerung befassen", schreibt Fried.

Das ist jedoch kein großes Problem, wenn es um das Urheberrecht geht, glaubt die MPA.

„Wenn Online-Vermittler und benutzergenerierte Inhaltsplattformen in diesen Fällen solche Inhalte proaktiv identifizieren und den Dienst beenden können, können sie den Dienst sicherlich beenden und andere wirksame Maßnahmen ergreifen, wenn eindeutig rechtswidriges Verhalten vorliegt, das klarere Linien aufweist und nicht dasselbe hervorhebt Sprachprobleme “, fügt Fried hinzu.

Fried empfiehlt, dass Onlinedienste dieselben Tools verwenden, mit denen sie Hassreden und andere schädliche Inhalte erkennen, um auch Raubkopien proaktiv zu entfernen. Eine Urheberrechtsverletzung ist in den Nutzungsbedingungen dieser Unternehmen verboten, daher hätten sie Raum dafür.

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Fried hat Recht, dass Urheberrechtsverletzungen klarer definiert sind als schädliche Inhalte, aber der proaktive Umgang damit ist nicht unproblematisch. Im Gegensatz zu schädlichen Inhalten haben einige Personen möglicherweise das Recht, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu veröffentlichen, andere nicht. Und eine faire Verwendung ist auch mit einem Algorithmus schwer zu erfassen.

Die MPA hofft jedoch auf eine Zusammenarbeit der Online-Plattformen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die derzeit geltenden Haftungsausschlüsse überarbeitet werden können, indem Rechtsvorschriften dazu verwendet werden, Internetunternehmen zu motivieren, mehr zu tun.

Dies wurde auch dem House Energy and Commerce Committee deutlich gemacht. Und während mögliche rechtliche Korrekturen erwogen werden, sollten die USA solche Haftungsbestimmungen nicht in neue Handelsabkommen aufnehmen, so die SVP-Notizen der MPA.

"In der Zwischenzeit sollten die USA, da der Kongress die Online-Haftungsbeschränkungen erneut überprüft, davon Abstand nehmen, solche Beschränkungen in künftige Handelsabkommen aufzunehmen, da die Gefahr besteht, dass der derzeitige Rahmen eingefroren wird", schreibt Fried.

Dies folgt einer früheren Empfehlung des Justizausschusses des Repräsentantenhauses. Im vergangenen Monat forderte der Ausschuss die Gesetzgeber auf, keine sicheren Häfen im DMCA-Stil in Handelsabkommen aufzunehmen, während Alternativen diskutiert werden.

Eine Kopie der Erklärung von Neil Fried vor dem House Committee on Energy & Commerce finden Sie hier (pdf) .

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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