Nintendo kontert die Verteidigung des RomUniverse-Betreibers im Pirateriefall

Nintendo kontert die Verteidigung des RomUniverse-Betreibers im Pirateriefall

Nintendo hat auf einen Antrag des Betreibers der beliebten Website RomUniverse geantwortet. Die Spielefirma wirft der Site dreiste und massenhafte Urheberrechtsverletzungen vor und betont, dass der Betreiber der Site nicht durch eine "Safe Harbor" – oder "First Sale Doctrine" -Verteidigung geschützt ist.

Im September reichte Nintendo eine Klage gegen das Spiele-Download-Portal RomUniverse ein .

Die Website, auf der Benutzer auch Filme und Bücher herunterladen können, wird wegen massiver Urheberrechtsverletzungen angeklagt, einschließlich derer, die sich auf viele Nintendo-Titel beziehen.

„Die Website gehört zu den meistbesuchten und berüchtigten Online-Hubs für raubkopierte Nintendo-Videospiele. Über die Website reproduzieren, verteilen, monetarisieren und bieten Beklagte Tausende von nicht autorisierten Kopien von Nintendos Videospielen zum Download an “, schrieb der japanische Gaming-Gigant.

RomUniverse profitierte von diesen Verstößen gegen das Urheberrecht, indem es Premium-Accounts anbot, mit denen Benutzer so viele Spiele herunterladen können, wie sie möchten, so Nintendo weiter.

Der Betreiber der Website, der in Kalifornien ansässige Matthew Storman, zieht sich jedoch nicht zurück. Er beschloss, sich vor Gericht zu verteidigen, und antwortete auf Nintendos Behauptungen im vergangenen Oktober mit einem detaillierten Antrag auf Abweisung.

Storman bestritt nicht, dass er an der Operation von RomUniverse beteiligt ist. Er versteht sich jedoch als Dienstleister, der nicht Teil des "Forums" selbst ist. Im Gegenteil, der Administrator argumentiert, dass er durch die Safe-Harbor-Bestimmungen des DMCA geschützt ist.

Außerdem erklärte der Betreiber von RomUniverse, Nintendo sei nicht der Eigentümer der Dateien und habe daher in diesem Fall keine Berechtigung. Unter Berufung auf die First Sale Doctrine argumentierte Storman, dass diejenigen, die Spiele kaufen, das Recht haben, sie zu verkaufen, zu zerstören oder zu verschenken.

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„Die First Sale Doctrine erlaubt es Nicht-Copyright- oder Markeninhabern, ihre Kopien nach eigenem Ermessen zu entsorgen. Der Kläger besitzt keine Kopien auf Websites “, schrieb Storman.

Ende letzter Woche reagierte Nintendo auf den Abweisungsantrag und beschrieb ihn als völlig unzureichend. Stormans Argumente „verfehlen völlig die Marke“ und sein „leichtes Hinweisen auf andere rechtliche Argumente“ seien ebenfalls nicht zutreffend, kontert das Unternehmen.

Nintendo weist darauf hin, dass Stormans bejahende Abwehr nicht in einem Antrag auf Abweisung verankert werden sollte. Über dieses verfahrenstechnische Problem hinaus stellt die Spielefirma fest, dass sie auch nicht funktionieren würden.

Nintendo weist darauf hin, dass dies nicht für Verstöße gegen das Urheberrecht gilt. Es erlaubt dem Inhaber einer rechtmäßigen Kopie nur, über eine einzelne Kopie eines Werks zu verfügen.

"Herr. Storman macht viel mehr als nur das Vertreiben einer Kopie von Nintendos urheberrechtlich geschützten Videospielen, die viele besitzen “, schreibt Nintendo.

„Stattdessen reproduziert er die Videospiele, erstellt abgeleitete Werke und verteilt Hunderttausende dieser abgeleiteten Werke. Die erste Verkaufslehre erlaubt keine derart offensichtlichen Verstöße. “

Die DMCA-Safe-Harbor-Verteidigung funktioniert laut Nintendo auch bei Storman nicht. Während der Betreiber von RomUniverse nicht angegeben hat, auf welchen der vier sicheren Häfen er sich verlässt, scheint es derjenige zu sein, der sich auf Speicheranbieter bezieht.

Laut Nintendo gilt dieser sichere Hafen nicht, da Storman selbst Inhalte hochlädt, organisiert und katalogisiert, die gegen diese Bestimmungen verstoßen. Das allein reicht aus, um den Schutz des sicheren Hafens zu verlieren. Darüber hinaus erhält der Betreiber einen direkten finanziellen Vorteil, der mit dem verletzenden Material verbunden werden kann.

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In dem Antrag auf Entlassung wies Storman darauf hin, dass ihm Nintendo DMCA-Mitteilungen geschickt habe, die bestätigen sollten, dass er tatsächlich einen Safe-Harbor-Schutz habe. Die Spielefirma kontert jedoch, dass diese Hinweise irrelevant sind. Ein Diensteanbieter selbst muss sicherstellen, dass er alle Kriterien für die Eignung für einen sicheren Hafen erfüllt.

Alles in allem scheint es, dass Stormans Kündigungsantrag nicht so stark ist, wie er es sich erhofft hätte, wenn er sich verteidigt hätte. Die Angelegenheit ist jetzt in der Hand des Gerichts, das zum Zeitpunkt des Schreibens noch nicht über die Angelegenheit entschieden hat.

Währenddessen bleibt RomUniverse am Laufen und Storman bittet weiterhin um finanzielle Unterstützung für seinen Rechtsstreit.

Eine Kopie von Nintendos Antwort auf Stormans Antrag auf Abweisung der Beschwerde finden Sie hier (pdf) .

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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