Oberstes Gericht bestreitet, die Berufung von Prenda Lawyer „Piracy Honeypot“ anzuhören

Oberstes Gericht bestreitet, die Berufung von Prenda Lawyer „Piracy Honeypot“ anzuhören

Copyright-Troll

2019 verurteilte ein US-Bezirksgericht in Minnesota Paul Hansmeier zu 14 Jahren Gefängnis , gefolgt von zwei Jahren beaufsichtigter Freilassung.

Hansmeier war einer der Hauptakteure der Anwaltskanzlei Prenda, die Verfahren gegen Personen verfolgte, die verdächtigt wurden, raubkopierte Pornovideos über BitTorrent herunterzuladen.

Hansmeier und sein Anwaltskollege John Steele gingen jedoch noch einen Schritt weiter. Unter anderem haben sie die Gerichte belogen, Identitätsdiebstahl begangen und einen Plan ausgeheckt, um ihre eigenen Torrents auf The Pirate Bay hochzuladen , um einen Honeypot für die Leute zu schaffen, die sie später wegen raubkopierter Downloads verklagten.

Einspruch schlägt fehl

Beide Anwälte bekannten sich schuldig, Hansmeier behielt sich jedoch das Recht vor, gegen seinen gescheiterten Antrag auf Abweisung Berufung einzulegen. Der ehemalige Anwalt hoffte auf ein besseres Ergebnis. Anfang des Jahres bestätigte das Berufungsgericht der Vereinigten Staaten jedoch das Urteil, einschließlich der Rückerstattung von 1,5 Millionen US-Dollar für die Opfer des Piraterie-Honeypot-Programms.

Dieser Rückschlag war jedoch nicht das Ende der Straße. Hansmeier drängte weiter zurück und reichte mehrere Klagen ein, in denen mehrere Bundesangeklagte aufgeführt wurden, darunter unter anderem der US-Staatsanwalt für den Bezirk Minnesota Anders Folk.

Mit diesen Fällen versucht Hansmeier, das Honeypot-Schema zu legitimieren, das er tatsächlich aus dem Gefängnis heraus neu gestartet hat , um seinen Standpunkt zu vertreten. Außerdem forderte er den Obersten Gerichtshof der USA auf, seine Berufung zu hören.

Oberster Gerichtshof

Hansmeier legte im Juli beim Obersten Gerichtshof Klage ein. Laut der Akte gibt es unter den unteren Gerichten eine Spaltung in einer wichtigen "Wesentlichkeitsfrage", die für seine Verurteilung wegen Postbetrugs und Überweisungsbetrugs von zentraler Bedeutung ist.

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Während der ehemalige Anwalt von Prenda nicht bestreitet, dass er Urheberrechtsverletzer gefangen und wichtige Informationen nicht an Gerichte weitergegeben hat, stellt die Petition die Frage, ob dies als ein strafbarer Betrugsplan eingestuft werden kann.

Diese Woche hat der Oberste Gerichtshof entschieden, den Fall nicht anzunehmen. Die Petition von Hansmeier wurde ohne weiteren Kommentar abgewiesen, womit diese Berufungsmöglichkeit faktisch abgeschlossen ist.

bestritten

Das Dementi ist ein weiterer Rückschlag für Hansmeier, der weiter zurückdrängt. In den Zivilverfahren wirft er den Behörden vor, seine rechtlichen Bemühungen zur Bekämpfung der kriminellen Postbetrugs-, Drahtbetrugs- und Erpressungsgesetze aktiv zu behindern

In mehreren Akten, die aus dem Gefängnis stammen, wirft der ehemalige Anwalt den Bundesangeklagten Vergeltung vor, indem sie ihn in Verwaltungshaft nehmen.

Offenbar wurde Hansmeier in „das Loch“ geworfen, kurz nachdem er vor einigen Monaten in einer Reihe von Gerichtsverfahren mehrere Bundesangeklagte ins Visier genommen hatte. Diese Beschränkungen hindern ihn daran, allen Angeklagten ordnungsgemäß zu dienen.

„Innerhalb einer Woche brachten Beamte des Bureau of Prison Hansmeier in Verwaltungshaft, auch bekannt als „Loch“, während BOP-Beamte die oben genannten Fälle „untersuchten“. Hansmeier befindet sich seit 96 Tagen in Verwaltungshaft, während diese ‚Ermittlungen' andauern“, teilte Hansmeier dem Gericht vor zwei Wochen mit.

„Infolge der vorstehenden rechtswidrigen Vergeltungsmaßnahmen war Hansmeier nicht in der Lage, seine Servicebemühungen voranzutreiben. Als Verwaltungshäftling hat Hansmeier Zugang zu Essen, Wasser, einem Notizblock, einem 10-Zoll-Kugelschreiber und sonst nicht viel.“

Hansmeier bittet um mehr Zeit, um allen Angeklagten zu dienen. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Schreibens hat das Gericht auf diesen Antrag noch nicht reagiert. Es ist jedoch klar, dass der verurteilte Anwalt nicht so leicht aufgibt.

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Steele bereitet sich auf die Veröffentlichung vor

Das oben Gesagte steht in scharfem Gegensatz dazu, wie Hansmeiers ehemaliger Kollege John Steele an die Sache herangegangen ist. Steele kooperierte von Anfang an mit den Behörden und erhielt eine verkürzte Freiheitsstrafe von fünf Jahren .

Laut jüngsten Gerichtsakten plant Steele bereits seine Freilassung, die weniger als drei Jahre entfernt ist. Seinem Antrag auf eine beaufsichtigte Freilassung in Arizona, wo er zu gegebener Zeit zunächst in ein Halfway House verlegt wird, wurde letzten Monat stattgegeben .

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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