Pensionierter Polizeibeamter gewinnt 47.777 US-Dollar Urteil gegen Copyright Troll

Pensionierter Polizeibeamter gewinnt 47.777 US-Dollar Urteil gegen Copyright Troll

Ein pensionierter Polizeibeamter hat seinen Fall gegen Strike 3 Holdings gewonnen, einen bekannten Copyright-Troll, der seine Piraterieansprüche nicht ordnungsgemäß untermauert hat. Ein Bundesgericht in Seattle forderte das Unternehmen auf, Gebühren und Kosten in Höhe von 47.777 USD zu zahlen. Laut dem Befehl hatte Strike 3 keine Beweise dafür, dass der Mann seine Filme gefälscht hatte.

Klagen, in denen Personen beschuldigt werden, Raubkopien von Videos über BitTorrent heruntergeladen zu haben, sind vor US-Gerichten weit verbreitet. Das Phänomen, das oft als "Copyright-Trolling" bezeichnet wird, begann vor ungefähr einem Jahrzehnt und dauert noch an.

Das Schema kann sowohl einfach als auch lukrativ sein. Rechteinhaber reichen Beschwerden gegen „John Does“ ein, die zunächst nur über eine IP-Adresse bekannt sind. Anschließend fordern sie eine Vorladung an, um die Teilnehmerdaten zu erhalten, und fordern vom Kontoinhaber eine Abrechnung.

Dies geschah auch, als der Content-Produzent für Erwachsene 'Strike 3 Holdings' vor mehr als zwei Jahren gegen einen John Doe, bekannt unter der IP-Adresse 73.225.38.130, Klage einreichte.

Strike 3 ist einer der aktivsten Urheberrechtsstreitigkeiten in den USA und hat es geschafft, Vergleiche mit vielen beschuldigten Piraten zu erzielen. Dieser Fall war jedoch anders. Anstatt den Fall zu klären, entschied sich der beschuldigte Kontoinhaber, ein pensionierter Polizeibeamter in den Siebzigern, zurückzuschlagen.

Der John Doe reichte eine Gegenklage ein, in der er Strike 3 wegen Prozessmissbrauchs und "Erpressung durch Scheinstreitigkeiten" beschuldigte. Der Mann beschuldigte den Rechteinhaber, an einer "Fischereiexpedition" teilgenommen zu haben, obwohl er wusste, dass er den Abonnenten der IP-Adresse nicht verknüpfen konnte auf einen konkreten Verstoß.

Nach diesem Pushback entschied sich Strike 3, seine Urheberrechtsverletzungsklage zurückzuweisen. Der Angeklagte war jedoch nicht bereit, den Fall aufzugeben. Der pensionierte Polizeibeamte drängte weiter und forderte ein zusammenfassendes Urteil , um festzuhalten, dass er kein Urheberrechtsverletzer ist und seine Kosten erstattet zu bekommen.

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Diese Woche entschied der US-Bezirksrichter Thomas Zilly zugunsten des fälschlicherweise beschuldigten "Piraten". Nach den vor Gericht vorgelegten Beweisen kann Strike 3 nicht beweisen, dass der Mann einen der Filme des Unternehmens kopiert hat.

Während die Beweise von Strike 3 anfangs darauf hindeuteten, dass sich die Datei „Hashes“ auf die eigentliche Filmdatei bezogen, gab das Unternehmen später zu, dass es sich lediglich um BitTorrent- „Info-Hashes“ handelte, die stattdessen auf Torrent-Metadaten verweisen.

Mit anderen Worten, der referenzierte 'Info Hash' identifiziert nicht den tatsächlichen Film, den John Doe beschuldigt, verletzt zu haben, sondern lediglich die Mittel, mit denen das BitTorrent-Programm den Film in den Dateien aller angeschlossenen Computer finden kann das BitTorrent-Netzwerk “, schreibt Richter Zilly.

In diesem Fall trägt Strike 3 die Beweislast für die angeblichen Urheberrechtsverletzungen und aufgrund der vorgelegten Nachweise wurde dieser Standard nicht eingehalten. Das Unternehmen kann höchstens nachweisen, dass "jemand" mit der IP-Adresse 73.225.38.130 "einige Dinge" heruntergeladen hat, die durch eine Reihe von Hash-Sequenzen identifiziert werden.

„Ein Kernelement einer Urheberrechtsverletzung ist das 'Kopieren' der geschützten Bestandteile des Werks. Strike 3 hat keine Beweise dafür geliefert, dass John Doe einen der urheberrechtlich geschützten Filme von Strike 3 kopiert hat “, heißt es in der Bestellung.

"Strike 3 kann John Doe nicht mit der Aktivität verknüpfen, die mit der IP-Adresse verbunden ist, und hat nun die Behauptung aufgegeben, dass die angeblich über das BitTorrent-System übertragenen Elemente selbst urheberrechtlich geschützte Filme oder sichtbare Teile davon waren", fügt Richter Zilly hinzu.

Diese Feststellung wird weiter von einem Experten gestützt, der den Computer des pensionierten Polizeibeamten überprüfte, einschließlich vieler gelöschter Dateien. Diese Untersuchung konnte keinen der mutmaßlich verletzten Filme finden.

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Aus diesem Grund gelangt das Gericht zu dem Schluss, dass "John Doe" kein verletzendes Material heruntergeladen hat. Neben der Klärung seines Namens vergab das Gericht auch Anwaltsgebühren und -kosten, die vom Rechtsinhaber zu tragen sind.

Strike 3 forderte das Gericht auf, diesen Antrag abzulehnen, aber Richter Zilly argumentierte, dass dies das Unternehmen für die Verwendung seines verdächtigen Rechtsstreitskripts, auch als Copyright-Trolling bezeichnet, zu Unrecht belohnen würde.

Stattdessen ordnete das Gericht an, dass Strike 3 die angeforderten Anwaltsgebühren in Höhe von 40.501,63 USD und zusätzliche Kosten in Höhe von 7.275,63 USD in Höhe von insgesamt 47.777,26 USD entrichtet.

John Does Anwalt, J. Curtis Edmondson , ist mit dem Ergebnis zufrieden. Dies spart seinem Kunden viel Geld und kann auch anderen helfen, die sich in einer ähnlichen Position befinden.

"Jeder Kunde, der von Strike 3 angeklagt wird, hat ein potenzielles Risiko, das bei Zehntausenden von Dollar beginnt", sagt Edmondson gegenüber TorrentFreak.

„Für meinen pensionierten Kunden bedeutet dies, dass er nicht riskiert, was er für seine Pensionierung gespart hat. Das alleine würde jemanden viel Stress nehmen, egal ob Rentner oder Nicht-Rentner. “

Im weiteren Verlauf bestätigte der Befehl, dass die anfänglichen Beweisbehauptungen von Strike 3, mit denen Vorladungen von ISPs eingeholt werden, nicht immer ausreichen, um einen verletzenden Film auf einer Festplatte zu finden.

In diesem Fall lehnte das Gericht auch eine umfassende Überprüfung der Festplatte von John Doe ab und beschränkte diese auf „Hash-Werte“, was bedeutet, dass es nicht genügend Beweise gibt, um eine tatsächliche Urheberrechtsverletzung nachzuweisen.

Eine Kopie des USBezirksrichter Thomas Zilly Urteil steht hier (pdf) und die damit verbundene Reihenfolge gefunden werden kann hier (pdf) .

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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