RIAA: Youts Versuch, Stream-Ripping zu legitimieren, ist 'Wordplay'

RIAA: Youts Versuch, Stream-Ripping zu legitimieren, ist 'Wordplay'

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Das Herunterladen von Audio und Video ist durch die Nutzungsbedingungen von YouTube verboten, aber es gibt zahlreiche „Stream-Ripping“-Sites im Web, die genau das tun.

Diese Dienste sind den Unternehmen der Musikindustrie ein Dorn im Auge, die sie als große Bedrohung durch Piraterie sehen. Die Betreiber und Nutzer der Stream-Ripping-Tools widersprechen und weisen darauf hin, dass es auch legale Nutzungen gibt.

Ende 2020 hat der Betreiber eines der größten Stromaufreißer die Sache selbst in die Hand genommen. Anstatt sich wie einige Konkurrenten im Schatten zu verstecken, verklagte Yout.com-Inhaber Johnathan Nader die RIAA und forderte das Bundesgericht in Connecticut auf, den Dienst als nicht verletzend zu erklären.

Der Fall läuft jetzt seit mehr als einem Jahr und Yout.com hat zwei geänderte Beschwerden eingereicht, die frühere Mängel behoben und die rechtlichen Argumente verfeinert haben. Im Zentrum des Streits steht die Frage, ob der Dienst von Yout gegen die Bestimmung des DMCA verstößt, die die Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen (TPMs) verbietet.

Yout.com argumentiert, dass YouTube keine sinnvollen technischen Schutzmaßnahmen verfüge, sodass nichts zu umgehen sei. In nur wenigen Schritten kann jeder ohne zusätzliche Tools Audio und Video von der Site herunterladen. Dieses Argument wurde letzten Monat wiederholt, als Yout auf den Antrag der RIAA reagierte, den Fall abzuweisen.

RIAA antwortet auf „Kein TPM“-Anspruch

Die RIAA sieht das ganz anders, wie sie in einer vor wenigen Tagen beim Gericht eingereichten Stellungnahme hervorhebt. Die Musikgruppe weist darauf hin, dass Yout viele ihrer zuvor vorgebrachten Argumente wiederholt, die die RIAA als „Wortspiel“ bezeichnet.

„[Yout]s Widerstand gegen den Abweisungsantrag der RIAA wiederholt viele der gleichen gescheiterten Argumente, die die Klägerin in der vorherigen Briefing-Runde vorgebracht hat, und greift erneut auf Wortspiele zurück, um eine umstrittene Tatsachenfrage herzustellen“, schreibt RIAA.

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Die Musikgruppe zitiert ausdrücklich den DMCA, der darauf hinweist, dass eine technologische Maßnahme als TPM gilt, wenn sie „im normalen Ablauf ihres Betriebs“ einen Prozess oder eine Behandlung erfordert, um auf urheberrechtlich geschütztes Video oder Audio zuzugreifen.

Die Verteidigung von Yout stellte fest, dass Benutzer eine Reihe von Schritten durchlaufen können, um eine „Zahlenfolge“ in der „Anfrage-URL“ zu erhalten, um dann selbst Audiovideos von YouTube herunterzuladen. Ein gültiger Punkt, aber die RIAA stellt fest, dass dies tatsächlich bestätigt, dass Schutzmaßnahmen vorhanden sind.

„[Diese] Anschuldigungen beweisen tatsächlich, dass es eine TPM (rollierende Verschlüsselung oder einen anderen Namen) gibt“, schreibt RIAA.

„Normalerweise erhält oder interagiert ein YouTube-Benutzer nicht mit einem Signaturwert oder einer Anforderungs-URL oder erreicht einen Download-Button – niemals. Im Normalfall sieht der Nutzer nur den Stream eines Musikvideos.“

Keine Verschlüsselung erforderlich

Die RIAA betont, dass der Dienst, obwohl Yout die Terminologie der „Rolling Cipher“ bestreitet, immer noch hilft, den Urheberrechtsschutz zu umgehen. Dass die Leute diese auch selbst über einen Webbrowser umgehen können, spielt keine Rolle.

Der zweite Teil des Arguments ist, dass Yout diese TPMs umgeht. Der Stream-Ripper argumentierte, dass er einfach den öffentlich zugänglichen Code der YouTube-Website verwende, ohne etwas zu deaktivieren oder aufzuheben. Die RIAA sieht die Dinge jedoch in einem anderen Licht.

Tatsächlich argumentiert die Musikgruppe mit Youts eigenen Worten, dass sie tatsächlich Schutzmaßnahmen umgeht.

„Der Kläger macht geltend, dass er mit diesen TPMs interagiert, indem er die Zahlenfolge „range=“ ‚modifiziert'. Dass der Yout-Dienst seinen Nutzern eine ‚automatisierte‘ Möglichkeit bietet, die TPMs zu umgehen oder zu umgehen, um auf die Datei zuzugreifen – einschließlich der Änderung einer Zahlenfolge im YouTube-Quellcode – ist eine Umgehung des Lehrbuchs.“

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Gericht entscheidet

Das Obige macht deutlich, dass sich beide Seiten in den meisten Fakten einig sind, jedoch nicht, wie diese zu interpretieren sind. Nun muss das Gericht entscheiden, welche Partei die besten Argumente hat. Unnötig zu erwähnen, dass diese Entscheidung für die Zukunft von Yout und vielen anderen Stream-Ripping-Diensten entscheidend ist.

In seiner Beschwerde argumentierte Yout auch, dass die Takedown-Meldungen der RIAA den Dienst diffamiert hätten, was zu Einnahmeverlusten geführt habe. Dies könnte später ins Spiel kommen, aber nur, wenn die Aktivitäten von Yout nicht gegen den DMCA verstoßen.

Eine Kopie der Antwort der RIAA zur Unterstützung ihres Antrags auf Abweisung der zweiten geänderten Beschwerde von Yout ist hier verfügbar (pdf)

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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