US-Gericht lehnt "einzigartigen" YTS-Markenfall gegen Piraten-Websites und Apps ab

US-Gericht lehnt "einzigartigen" YTS-Markenfall gegen Piraten-Websites und Apps ab

YTS-Logo Marken sind für die meisten Unternehmen wichtig. Sie identifizieren eine Dienstleistung oder ein Produkt und sind häufig mit bestimmten Eigenschaften verbunden.

Die Position im Piraterie-Ökosystem ist nicht anders. Auch dort sind Marken unverzichtbar, aber nicht immer das, was sie zu sein scheinen.

YTS Nachahmer

Angesichts der Natur von Piratenseiten ist das Kopieren von Marken weit verbreitet. Dies ist auch bei YTS der Fall, dem Namen einer längst verstorbenen Piratenfreigabegruppe. Heute sind noch viele YTS-Websites und -Apps online, die den Namen verwenden, um Besucher anzulocken.

Nachahmer können leicht hineinspringen, da es unwahrscheinlich ist, dass sich Piratenseiten gegenseitig wegen einer gestohlenen Marke verklagen. Anti-Piraterie-Anwälte können jedoch Websites und Apps verklagen, insbesondere wenn sie der rechtmäßige Markeninhaber sind.

Genau dies geschah Anfang dieses Jahres, nachdem der Anti-Piraterie-Anwalt Kerry Culpepper einige der beliebtesten Pirateriemarken in ein leistungsstarkes Anti-Piraterie-Tool verwandelt hatte.

Der Anwalt, der als Direktor der Firma '42 Ventures 'aufgeführt ist, hat mehrere Marken im Zusammenhang mit Piraterie registriert, darunter' YTS 'und' Popcorn Time '.

YTS Markenklage

Bald nach Erteilung der Marken begann Culpepper, sie als Durchsetzungsinstrument einzusetzen. Dies umfasst eine Markenverletzungsklage , die sich an die Betreiber von yst.lt, ytsag.me, yts.ae, ytsmovies.cc, yts.ms sowie an Apps wie „Y Movies“, „YTS Movies Library“ und „YTS“ richtet Filme."

Diese Piraten-Apps und -Tools verwendeten die Marke YTS ohne Erlaubnis, argumentierte Culpepper. Und als die Betreiber, von denen angenommen wird, dass sie aus Indien, China und Ägypten stammen, nicht reagierten, forderte er gegen jeden Angeklagten ein Versäumnisurteil in Höhe von 250.000 US-Dollar.

Ohne Widerspruch sah der Fall so aus, als würde er zu einem leichten Sieg werden. Dies ist jedoch nicht der Fall.

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Vor einigen Wochen empfahl der US-Richter Wes Reber Porter dem Gericht, den Antrag auf Schadensersatz in Höhe von 250.000 US-Dollar abzulehnen und die Beschwerde zurückzuweisen, da das Gericht nicht persönlich zuständig ist.

Ein ausländischer Staatsbürger kann nur dann der Gerichtsbarkeit eines US-Gerichts unterliegen, wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind. Dies schließt Beweise ein, dass der Angeklagte seine Handlungen speziell auf die USA gerichtet hat. Laut Richter Porter war dies hier nicht der Fall.

Culpepper war anderer Meinung und lehnte die Empfehlung ab, jedoch ohne Erfolg. In einer endgültigen Entscheidung des Bezirksrichters Derrick Watson wird der Fall abgewiesen.

Gericht ist nicht zuständig

Richter Watson stimmt der Empfehlung des Magistrats zu, dass die Verbindungen des Angeklagten zu US-amerikanischen Diensten wie Cloudflare, Amazon und Namecheap nicht beweisen, dass sich die Website- und App-Betreiber der US-Gerichtsbarkeit unterworfen haben.

„Amazon Web Services, von denen der Kläger behauptet, dass der Angeklagte Mav seine Website gehostet hat, hat mehr als eine Million Kunden in mehr als 190 Ländern. Sicherlich kann nicht gesagt werden, dass jeder dieser mehr als eine Million Kunden AWS mehr zum Zweck der Ausrichtung auf den US-amerikanischen Markt verwendet, als dies allein von den Beklagten gesagt werden kann “, schreibt Watson.

"Ebenso rühmt sich Cloudflare, dessen Dienste der Kläger den Angeklagten Vinit und Shan zufolge in Anspruch nimmt, dass sein Netzwerk" über 200 Städte in mehr als 100 Ländern "umfasst. Die mutmaßliche Nutzung des Google Play Store durch Visa, Dynadot und Namecheap durch die Angeklagten ist nicht anders. “

"Kurz gesagt, dies sind alles Unternehmen mit globaler Reichweite, und der Kläger hat nicht nachgewiesen, dass sie von den Beklagten speziell für den US-amerikanischen Markt ausgewählt wurden."

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Fall abgewiesen, keine Schäden

Auf der Grundlage dieser und verschiedener anderer Beispiele und Argumente nimmt der Gerichtshof die Empfehlung an, die Klage gegen die drei Angeklagten abzuweisen. Infolgedessen sind auch die Schadensersatzansprüche in Höhe von 250.000 USD vom Tisch.

In seiner Opposition forderte Culpepper das Gericht in Hawaii auf, den Fall nach Kalifornien zu verlegen, wenn es zu dem Schluss kam, dass er nicht zuständig ist, da viele der in den USA ansässigen Vermittler dort eingetragen sind. Richter Watson lehnte diesen Antrag jedoch ebenfalls ab, da er der Ansicht ist, dass kein US-Gericht zuständig ist.

Dies bedeutet, dass der erste Markenstreit um eine Piratenmarke beendet ist und die meisten Angeklagten unversehrt davonlaufen.

Wir sagen das meiste, weil einer der betroffenen Website-Betreiber bereits vor einigen Wochen zugestimmt hat, die Angelegenheit mit Markenverletzungen für 200.000 US-Dollar beizulegen. Im Nachhinein war das vielleicht nicht die beste und sicherlich nicht die billigste Entscheidung.

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Eine Kopie des Beschlusses von Richter Watson, mit dem die Feststellungen und Empfehlungen angenommen und die Ansprüche gegen die verbleibenden Angeklagten abgewiesen werden, finden Sie hier (pdf).

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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