VPN-Hosting-Unternehmen legt Urheberrechtsklage bei, indem es Piratenseiten blockiert

VPN-Hosting-Unternehmen legt Urheberrechtsklage bei, indem es Piratenseiten blockiert

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Hosting-Anbieter werden im Allgemeinen als neutrale Vermittler angesehen, aber einige Urheberrechtsinhaber sind der Meinung, dass diese Unternehmen mehr Verantwortung tragen sollten.

Diese Haftung für Online-Dienste ist ein heißes Thema auf der politischen Agenda und steht auch im Zentrum mehrerer Klagen vor US-Gerichten.

Klagen richten sich gegen VPN-Piraterie

In den letzten Monaten hat eine Gruppe unabhängiger Filmunternehmen eine Reihe von Klagen gegen VPN-Anbieter und deren Hosting-Unternehmen eingereicht. Die Macher von Filmen wie „Hunter Killer“ und „Dallas Buyers Club“ werfen diesen Diensten vor, die Augen vor Piraterie zu verschließen.

Eines der Zielunternehmen ist der Cloud-Hosting-Anbieter Sharktech, der mehrere VPN-Anbieter zu seinen Kunden zählt. Nach Angaben der Rechteinhaber hat der Hosting-Provider indirekt zu den rechtsverletzenden Aktivitäten der Abonnenten der VPNs beigetragen.

Die Filmfirmen machten Sharktech durch verschiedene Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen auf diese Piraterie aufmerksam, die angeblich nur geringe Auswirkungen hatten.

„Sharktech hat es versäumt, die Abonnenten oder die mit diesen IP-Adressen verbundenen Konten zu kündigen oder als Reaktion auf diese Mitteilungen sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen“, heißt es in der Beschwerde der Filmunternehmen.

Abweisungsantrag von Sharktech

Das Hosting-Unternehmen schoss auf diese Beschwerde zurück. Im Juli stellte sie einenAntrag auf Abweisung der Klage wegen fehlender Klageerhebung. Die Akte beschrieb die Filmemacher als „opportunistische Prozessparteien“, die sich auf „nicht unterstützte“ Haftungstheorien stützen.

Sharktech konterte, dass es mindestens drei Schritte von den eigentlichen Piraten entfernt ist. Das Unternehmen bietet lediglich VPN-Anbietern einen Service an, die wiederum Kunden haben, die möglicherweise verletzen oder nicht.

„Die Theorie der Kläger ähnelt der Forderung, dass eine kommerzielle Fluggesellschaft, die FedEx zusätzlichen Frachtraum liefert, verpflichtet werden sollte, FedEx als Kunde zu kündigen, da einige der einzelnen Kunden von FedEx die Dienste von FedEx für illegale Zwecke nutzen könnten“, argumentierte Sharktech.

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Abrechnung erreicht

Obwohl klar ist, dass beide Seiten eine völlig unterschiedliche Sichtweise haben, begannen hinter den Kulissen Vergleichsverhandlungen. Im vergangenen Monat teilten sie dem Gericht mit, dass eine Vereinbarung abgeschlossen werde.

Diese Woche haben die Filmfirmen und Sharktech eine Klausel zur Einstellung des Falls eingereicht. Beide Parteien einigten sich auf eine vertrauliche Vergleichsvereinbarung. Das bedeutet, dass die genauen Details bis auf ein entscheidendes Element unbekannt bleiben.

In der ursprünglichen Beschwerde forderten die Filmemacher, dass Sharktech den Zugang zu mehreren beliebten Piratenseiten sperren sollte, die über sein Netzwerk verfügbar sind. Laut den rechtlichen Unterlagen stimmte das Hosting-Unternehmen dem zu.

Blockieren von Piratenseiten

Insbesondere wird Sharktech kommerziell vertretbare Tools verwenden, um die IP-Adressen mehrerer Piratenseiten zu blockieren, darunter Pirate Bay, YTS, RARBG und 1337x.

„Gemäß 17 USC 512(j)(B)(ii) und einer vertraulichen Vergleichsvereinbarung haben die Kläger und die Beklagte Sharktech zugestimmt, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die folgenden mutmaßlichen Piraterie-Websites außerhalb der Vereinigten Staaten zu blockieren, indem sie gesperrt werden: ihre zugehörigen, aktuell bekannten IP-Adressen:“

(1) „YTS“ (yts.mx; yts.movie)
(2) „PirateBay“ (https://pirate-bay-proxy.org/eng/; piratebay.org)
(3) „RarBg“ (https://rarbg.to/)
(4) „1337x“ (https://www.1337x.tw/; https://www.1377x.is/).

Sharktech entlassen

Dies ist natürlich eine weitreichende Maßnahme, wenn man bedenkt, dass das Sperren von Piratenseiten in den USA nicht üblich ist. Die Filmfirmen versuchen, dies durch mehrere Klagen zu ändern, und dies ist ihr erster "Sieg" bisher.

Es gibt jedoch einige Dinge, die auffallen. Die rechtlichen Unterlagen erwähnen pirate-bay-proxy.org und piratebay.org, während die offizielle Domain thepiratebay.org nicht enthalten ist. Dasselbe gilt für 1337x, dessen Hauptdomäne nicht aufgeführt ist.

Kollateralschaden

Das Obige bedeutet nicht, dass die Blockierungsbemühungen eine begrenzte Wirkung haben. Im Gegenteil, viele der Domains sind über gemeinsame IP-Adressen von Cloudflare zugänglich. Dies öffnet die Tür für Kollateralschäden.

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YTS.mx wird beispielsweise in die IP-Adresse 104.31.16.120 aufgelöst, die es mit Hunderten anderer "Piraten"-Domains wie IPTorrents.ru, Flixtor.to, Putlockers.fm und Kickass1.to teilt. Mit einer einfachen IP-Adressblockade werden auch diese Domains gesperrt.

Außerdem sind nicht nur Domainnamen im Zusammenhang mit „Piraterie“ gefährdet. Die anvisierte YTS.movie-Domain verwendet eine gemeinsame Cloudflare-IP-Adresse, die mit über 2.000 anderen Domains verknüpft ist. Die meisten dieser Domains haben nichts mit Piraterie zu tun.

YTS.movie wird beispielsweise in dieselbe IP-Adresse aufgelöst wie Stechfordmobility.co.uk , ein Unternehmen, das Treppenlifte und Mobilitätshilfen in Großbritannien verkauft.

Dies wäre nicht das erste Mal, dass geteilte IP-Adressen zu einer Überblockierung führen. Dasselbe ist in der Vergangenheit ein paar Mal passiert, und Cloudflare hat zuvor eingegriffen , um solche Kollateralschäden zu begrenzen.

TorrentFreak wandte sich an Sharktech, um weitere Informationen darüber zu erhalten, wie das Unternehmen die Sperrvereinbarung durchsetzen will. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung haben wir noch keine Rückmeldung.

Mit der Vergleichsvereinbarung entfallen alle Ansprüche gegen den Hosting-Provider. Dasselbe gilt nicht für den VPN-Anbieter PIA und mehrere Doe-Beklagte, die von derselben Klage betroffen sind.

Eine Kopie der Abweisungsklausel gegen die Beklagte Sharktech finden Sie hier (pdf)

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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