WTO: Saudi-Arabien konnte das BeoutQ-Piraterieproblem

WTO: Saudi-Arabien konnte das BeoutQ-Piraterieproblem

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Die Welthandelsorganisation hat festgestellt, dass Saudi-Arabien seinen Verpflichtungen aus dem TRIPS-Abkommen nicht nachgekommen ist. In einem Streit, der sich um den Piratensender beoutQ dreht, tritt die WTO mit Katar zusammen, was darauf hindeutet, dass eine große Piraterieverschwörung in ihrem Nachbarland stattgefunden haben könnte.

Der Pay-TV-Anbieter BeoutQ ist vielen Rechteinhabern ein Dorn im Auge. Es wurde 2017 ins Leben gerufen und seitdem haben verschiedene Parteien versucht, seine rechtsverletzenden Aktivitäten einzustellen.

Die Beschwerden kommen hauptsächlich von Sendern wie beIN und Sportorganisationen wie der FIFA, der Premier League, der NBA, der NFL und sogar dem Internationalen Olympischen Komitee. Infolgedessen wurde es vom US-Handelsvertreter als „berüchtigter Markt“ bezeichnet.

BeoutQ wird allgemein als eine saudi-arabische Operation angesehen, aber trotz Beschwerden der höchsten politischen Ebenen ist das Königreich Saudi-Arabien nicht bereit, Maßnahmen zu ergreifen.

Dies führte zu einer Beschwerde bei der Welthandelsorganisation (WTO), die von Katar, seinem Nachbarland, eingereicht wurde. Katar ist an der Angelegenheit beteiligt, da BeoutQ Sendungen des katarischen Senders beIN Sports simuliert.

Der Beschwerde zufolge kommt Saudi-Arabien seinen Verpflichtungen aus dem TRIPS-Übereinkommen der WTO nicht nach . Nach Angaben von Katar hat das Land bei den Bemühungen zur Einstellung der rechtsverletzenden Aktivitäten durch strafrechtliche Ermittlungen und andere Mittel nicht zusammengearbeitet.

Ergebnisse der WTO

Ein WTO-Gremium prüfte den Streit und veröffentlichte gestern einen Bericht, in dem es sich eindeutig für Katar einsetzt. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass BeoutQ ein Pirateriedienst ist und Saudi-Arabien seinen TRIPS-Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

Das Panel hebt hervor, dass BeoutQ tatsächlich illegalen Zugriff auf beIN-Kanäle bietet. Darüber hinaus sind in den Set-Top-Boxen IPTV und verschiedene Apps vorinstalliert, die auf andere Raubkopien verweisen. Dazu gehört die Showbox-App, mit der Sie auf Tausende von Raubkopien und TV-Shows zugreifen können.

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"Die Show Box-Anwendung, die als" Netflix der Piraterie "bekannt geworden ist, bietet freien Zugang zu mehr als 4.700 Filmen, 700 TV-Shows und 35.000 TV-Show-Episoden per Streaming oder direktem Download auf die STB", so die Bericht liest.

beoutQ

Im Gegensatz zu einigen Apps und Diensten wird der "Piraten" -Sender nicht von wenigen Hobbyisten betrieben. In dem Bericht des Panels wird darauf hingewiesen, dass der Dienst auf Twitter von prominenten saudischen Staatsangehörigen beworben wurde, darunter dem Anwalt der saudischen königlichen Gerichte, dem Generaldirektor der Zeitung Al Riyadh sowie der Zeitung Al Riyadh.

Laut beIN könnten diese Tweets auf eine „Verschwörung“ hinweisen, um den Inhalt von beIN zu raubkopieren, die innerhalb der „territorialen Gerichtsbarkeit von Saudi-Arabien“ stattgefunden hat.

Der WTO-Bericht bestätigt keine Verschwörung, stellt jedoch fest, dass die Tweets deutlich machen, dass diese Personen kurz vor dem Start von BeoutQ von einem neuen Piratendienst Kenntnis hatten.

"Alle oben genannten Tweets deuten darauf hin, dass ein Ersatz für die Geschäftstätigkeit von beIN auf den saudischen Markt gelangen würde, und einige der Tweets unterstützen die Einrichtung eines Piratenkanals, beoutQ, um die exklusiven Lizenzen von beIN von Rechteinhabern Dritter zu umgehen."

Letztendlich bestand die Aufgabe der WTO nicht darin, zu entscheiden, wer für die rechtsverletzenden Aktivitäten verantwortlich ist. Stattdessen musste bewertet werden, ob Saudi-Arabien seinen Verpflichtungen aus dem TRIPS-Übereinkommen nachgekommen war, wonach die Länder zur Lösung von Streitigkeiten über geistiges Eigentum beitragen müssen.

Saudi-Arabien hat seine Verpflichtungen nicht erfüllt

Nach Angaben des WTO-Gremiums hat Saudi-Arabien dies in diesem Fall nicht getan.

"Saudi-Arabien hat Maßnahmen ergriffen, die direkt oder indirekt dazu geführt haben, dass beIN keinen saudischen Rechtsbeistand zur Durchsetzung seiner Rechte an geistigem Eigentum durch zivilrechtliche Durchsetzungsverfahren vor saudischen Gerichten erhalten hat", heißt es in der Schlussfolgerung der WTO.

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"Katar hat festgestellt, dass Saudi-Arabien keine strafrechtlichen Verfahren und Strafen für beoutQ vorgesehen hat, obwohl auf den ersten Blick nachgewiesen wurde, dass beoutQ von Einzelpersonen oder Organisationen unter der Gerichtsbarkeit von Saudi-Arabien betrieben wird."

Auf dieser Grundlage fordert die WTO Saudi-Arabien nachdrücklich auf, sein Spiel zu verbessern, um alle Verpflichtungen aus dem TRIPS-Übereinkommen vollständig zu erfüllen. In der Zwischenzeit bleiben die Sendungen von beoutQ jedoch unbeirrt.

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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