DigitalPakt Schule: Weitere Förderungsrichtlinien für Schulen in Rheinland-Pfalz

DigitalPakt Schule: Weitere Förderungsrichtlinien für Schulen in Rheinland-Pfalz

Am 10. Juli 2021 wurde eine neue Richtlinie zur Förderung der professionellen Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen sowie des professionellen technischen Supports von digitalen Lehr-Lerninfrastrukturen an Schulen in Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium des Inneren und für Sport hat das Bildungsministerium die Bestimmungen herausgegeben, dass weitere rückzahlungsfreie Zuwendungen innerhalb des DigitalPakts Schule gewährt werden. Darunter fällt nun auch die Förderung der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und IT-Administratoren, die für Schulen eingesetzt werden. Eine weitere Richtlinie vom 10. Juni gewährt außerdem ab sofort Zuwendungen für die Sicherstellung des technischen Supports von Lehr-Lerninfrastrukturen, was konkreter auf beispielsweise Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale und Cloudangebote abzielt. Bisher war nur der Auf- und Ausbau dieser beiden Infrastrukturen förderfähig.

Ziel dieser Zuwendungen ist der Auf- und Ausbau professioneller, gebündelter und effektiver Strukturen für einen flächendeckenden und nachhaltigen technischen Support digitaler Lehr-Lerninfrastrukturen.

Förderfähig sind demzufolge befristete Ausgaben für Personalkosten sowie pauschalisierte Zuschüsse zu Ausgaben für die Qualifizierung und Weiterbildung, vorausgesetzt die IT-Administratorin / der IT-Administrator ist beim Land Rheinland-Pfalz oder des Schulträgers angestellt.

IT-HAUS ermöglicht durch zukunftssichere IT-Lösungen den digitalen Unterricht von morgen. Im Bereich der professionellen Administration und des Supports kann IT-Systemhaus mit Sitz im rheinland-pfälzischen Föhren bei den folgenden förderfähigen Aufgaben unterstützend zur Seite stehen:

  • Installation von Hardware und Software
  • Laufende Administration der Systeme inkl. Benutzerverwaltung
  • Bereitstellung geeigneter Routinen zur Fehlerbehebung
  • Fehlerbehebung und Reparatur
  • Laufende Instandhaltung der Hardware.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Einsatz der finanzierten IT-Administratorinnen und IT-Administratoren in unmittelbarer Verbindung mit den Investitionen der Antragsteller beim DigitalPakt Schule erfolgt. Zudem werden nur Ausgaben gefördert, die zwischen dem 3. Juni 2020 und dem Ende des Förderzeitraums (DigitalPakt Schule 2019 – 2024) getätigt wurden.

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Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der IT-HAUS GmbH unter: https://www.it-haus.com/portfolio-item/digitalpakt-schule-20045/


Originalmeldung von pressebox.de

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