„Upload-Filter“ verletzen nicht die Meinungsfreiheit, stellt Generalanwalt
EU-Generalanwalt Saugmandsgaard Øe hat seine Stellungnahme zu Polens Antrag auf Aufhebung von Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie veröffentlicht. Die AG argumentiert, dass der „Upload-Filter“ die Meinungsfreiheit nicht wesentlich beeinträchtigt, weist jedoch darauf hin, dass Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um ein übermäßiges Blockieren zu verhindern. Von: TF, für die neuesten Nachrichten zu Urheberrechtsstreitigkeiten, Piraterie und mehr.