Das Bundesberufungsgericht bestätigt die Sperrverfügung für kanadische Piraten
Das kanadische Bundesberufungsgericht kam heute zu dem Schluss, dass die erste Anordnung zur Sperrung von Piratenstandorten des Landes bestehen bleiben kann. Das Gericht wies die Beschwerde des Internetproviders TekSavvy zurück. Nach Angaben des Gerichtshofs verstoßen einstweilige Verfügungen nicht gegen das Urheberrechtsgesetz, die Meinungsfreiheit oder die Netzneutralität. Es ist zwar kein perfektes Mittel, übertrumpft jedoch andere verfügbare Optionen. Von: TF, für die neuesten Nachrichten zu Urheberrechtsschlachten, Piraterie und mehr.