RIAA: "Neu ausgerichtete" Yout Stream-Ripping-Klage sollte abgewiesen werden
Yout.com verklagte die RIAA im Jahr 2020 auf Feststellung, dass ihr Stream-Ripping-Dienst rechtmäßig ist. Eine zweite geänderte Beschwerde, die im September eingereicht wurde, sollte mehr Details enthalten, aber laut RIAA hat Yout es versäumt, die Funktionsweise seines Dienstes zu beschreiben. Daher macht Yout keinen plausiblen Anspruch geltend, sodass die Klage vorbehaltlos abgewiesen werden sollte. Von: TF, für die neuesten Nachrichten zu Urheberrechtsstreitigkeiten, Piraterie und mehr.