Deutsches Gericht: YouTube ist nicht verpflichtet, die E-Mail- oder IP-Adressen von Filmpiraten preiszugeben
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass YouTube die E-Mail- oder IP-Adressen von Nutzern, die Raubkopien auf die Plattform hochgeladen haben, nicht weitergeben muss. Die Entscheidung ist Teil eines langjährigen Falls, in dem drei YouTube-Nutzer Scary Movie 5 und Parker auf die Website hochgeladen haben, was zu Tausenden von Ansichten führte, die gegen das Urheberrecht verstießen. Von: TF, für die neuesten Nachrichten zu Urheberrechtsschlachten, Piraterie und mehr.