Kanadisches Gericht lehnt Sammelklage gegen BitTorrent-Piraten ab

Kanadisches Gericht lehnt Sammelklage gegen BitTorrent-Piraten ab

Das kanadische Bundesgericht hat einen Antrag von Voltage Pictures zurückgewiesen, mutmaßliche BitTorrent-Piraten durch eine Sammelklage zu verfolgen. Der fragliche Fall begann 2016 mit dem Versuch, mutmaßliche Piraten zu reduzierten Kosten zu verklagen. Das Gericht lehnte diesen Ansatz jedoch ab, da er nicht für File-Sharing-Fälle geeignet ist.

Das Filmstudio Voltage Pictures ist kein Unbekannter , wenn es darum geht, BitTorrent-Benutzer zu verklagen.

Das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften haben zahlreiche Klagen gegen mutmaßliche Piraten in den USA, Europa, Kanada und Australien eingereicht und damit wahrscheinlich viel Geld verdient.

Voltage- und andere Urheberrechtsinhaber, die diese Fälle einleiten, stützen sich im Allgemeinen auf IP-Adressen als Beweismittel. Mit diesen Informationen fordern sie die Gerichte auf, den Internetprovidern die Übermittlung der persönlichen Daten der verbundenen Kontoinhaber aufzuerlegen, damit die mutmaßlichen Piraten für Vergleichszwecke verfolgt werden können.

In Kanada versuchte Voltage, diese persönlichen Daten von einer großen Gruppe von Urheberrechtsverletzern zu erhalten, indem er eine Sammelklage einreichte, die relativ selten ist. Die Filmfirma argumentierte, dass dies ein billigerer Weg sei, um eine große Anzahl von Verletzern gleichzeitig anzugreifen.

Die betreffende Klage wurde ursprünglich im Jahr 2016 eingereicht und über Jahre hinausgeschleppt. Der Fall dreht sich um einen repräsentativen Angeklagten, Robert Salna, der Mietern WiFi-Dienste zur Verfügung stellt. Durch Salna hoffte Voltage, eine Gruppe von Verletzern zu fangen.

Als der Fall weiterging, interessierte sich die Canadian Internet Policy and Public Interest Clinic ( CIPPIC ) für den Fall. Die Gruppe, die mit der Universität von Ottawa verbunden ist, intervenierte schließlich, um anonyme Angeklagte zu vertreten.

Unter anderem argumentierte CIPPIC, dass die Filmfirma keinen tatsächlichen Verletzer identifiziere. Es zielt auf mehrere "verletzende" IP-Adressen ab, die nicht eindeutig sind und von mehreren Personen gleichzeitig verwendet werden können. Darüber hinaus können ungeschützte WiFi-Netzwerke für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

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Da die IP-Adressen nicht unbedingt die Rechtsverletzer sind, hat Voltage keinen vernünftigen Grund, die umgekehrte Sammelklage zu erheben, argumentierte CIPPIC.

Diese Woche entschied der Bundesgerichtshof von Kanada über die Angelegenheit und Justiz Boswell stimmte CIPPIC zu.

„Ich stimme den Ausführungen von CIPPIC zu, dass die Schriftsätze von Voltage keinen vernünftigen Grund für Maßnahmen in Bezug auf den primären Verstoß offenlegen. Während Voltage behauptet, dass seine Forensik-Software einen direkten Verstoß in den Filmen von Voltage festgestellt habe, hat Voltage in seiner geänderten Bekanntmachung über die Anwendung keinen direkten Verstoß festgestellt “, schreibt er.

Richter Boswell stimmte auch der Kritik von CIPPIC am Sammelklageverfahren zu. Diese Pirateriefälle befassen sich mit mehreren Rechtsverletzern, die alle unterschiedliche Umstände haben. Reverse-Class-Action-Prozesse sind für dieses Szenario weniger geeignet.

„Ein Klassenverfahren ist kein vorzuziehendes Verfahren zur gerechten und effizienten Lösung allfälliger gemeinsamer Probleme. Das vorgeschlagene Verfahren würde mehrere individuelle Tatsachenfeststellungen für jedes Klassenmitglied in nahezu jeder Frage erfordern. “

Der Richter stellt ferner fest, dass Voltage andere vorzuziehende Mittel zur Verfügung hat, um seine Ansprüche zu verfolgen. Hierzu zählen die Zusammenführung und Konsolidierung einzelner Forderungen.

Aufgrund dieser und anderer Schlussfolgerungen wies Richter Boswell den Antrag von Voltage auf Bestätigung des Falls als umgekehrte Sammelklage zurück. Darüber hinaus wurden der Filmfirma die Kosten des Verfahrens auferlegt, die sich auf Zehntausende von Dollar belaufen könnten.

Dies ist eine wichtige Entscheidung, da sie sich klar gegen die Strategie der umgekehrten Sammelklage für diese Art von Pirateriefällen ausspricht. Und es kann sogar noch weiter gehen. Laut Rechtsprofessor Michael Geist kann dies auch Auswirkungen auf künftige Fälle des Filesharing haben.

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"Ich denke, die Entscheidung hat Auswirkungen, die über diese spezifische Sammelklagestrategie hinausgehen, da sie den direkten Zusammenhang zwischen IP-Adresse und Verstoß in Frage stellt und die Frage aufwirft, ob die bloße Verwendung von BitTorrent zu einem sekundären Verstoß führt", erklärt Geist gegenüber TorrentFreak.

Auch CIPPIC-Direktor David Fewer ist mit dem Ergebnis zufrieden. Er teilt Globe and Mail mit, dass der Antrag, wenn er angenommen würde, "die Gefahr einer Urheberrechtshaftung für jeden ernsthaft verstärken könnte, der anderen die Nutzung einer Internetverbindung gestattet".

Während das Urteil eine klare Ablehnung des Ansatzes der umgekehrten Sammelklage darstellt, gibt es in Kanada ähnliche Fälle des Filesharing , die sich als wirksamer erwiesen haben. Solange diese Praxis rentabel bleibt, wird sie wahrscheinlich nicht verschwinden.

Eine Kopie der Bestellung von Richter Boswell finden Sie hier (pdf) .

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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