Cloudflare besiegt „Repeat Infringer“-Urheberrechtsklage vor US-Gericht

Cloudflare besiegt „Repeat Infringer“-Urheberrechtsklage vor US-Gericht

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Der beliebte CDN- und DDoS-Schutzdienst Cloudflare ist in den letzten Jahren von Urheberrechtsinhabern stark unter Druck geraten.

Das Unternehmen bietet seine Dienste Millionen von Websites an, von denen einige Zugriff auf urheberrechtsverletzendes Material bieten.

Cloudflare bevorzugt es, ein neutraler Dienstanbieter zu bleiben und Kunden nicht aufgrund von DMCA-Mitteilungen zu kündigen. Stattdessen leitet sie diese an die Hosting-Provider ihrer Kunden weiter und wird erst dann aktiv, wenn sie eine gerichtliche Verfügung erhält.

Wiederholungsklage wegen Verletzung

Diese Haltung wird nicht von allen Rechteinhabern geschätzt, und 2018 wurde der Dienst wegen dieser Angelegenheit vor Gericht gebracht. Der Fall wurde nicht von großen Unterhaltungsunternehmen eingereicht, sondern von zwei Herstellern und Großhändlern von Brautkleidern. Keine typische „Piraterie“-Klage, aber ein Urheberrechtsfall, der weitreichende Auswirkungen haben könnte.

In einer bei einem Bundesgericht in Kalifornien eingereichten Beschwerde argumentierten Mon Cheri Bridals und Maggie Sottero Designs, dass Cloudflare selbst nach mehreren Warnungen es versäumt habe, von gefälschten Anbietern betriebene Websites zu schließen. Damit hafte Cloudflare für die damit verbundenen Urheberrechtsverletzungen, hieß es.

Nach einem gründlichen Ermittlungsverfahren haben beide Seiten vor einigen Wochen Anträge auf ein summarisches Urteil bei einem kalifornischen Bundesgericht gestellt. Die Brautkleidhersteller argumentierten, Cloudflare hätte mehr tun sollen, um Piraten zu stoppen, während sich der CDN-Anbieter als neutraler Dienstleister positionierte, der den Verkehr einfach weiterleitet.

Spielfeldseiten mit Cloudflare

Diese Woche entschied der US-Bezirksrichter Vince Chhabria über die Anträge, was zu einem klaren Sieg für Cloudflare führte. Für eine gemeinsame Entscheidung über die Anträge beider Seiten benötigte der Richter nur drei Seiten.

Das Urteil stellt klar, dass zur Feststellung, dass ein Beklagter für eine mittelbare Urheberrechtsverletzung haftet, mehrere Kästchen angekreuzt werden müssen. Dazu gehört auch die Feststellung, dass Cloudflare wesentlich zu rechtsverletzenden Aktivitäten beigetragen hat.

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Obwohl es keine Meinungsverschiedenheit darüber gibt, dass einige Kunden von Cloudflare möglicherweise urheberrechtsverletzendes Material verwendet haben, glaubt das Gericht nicht, dass der CDN-Anbieter dafür verantwortlich gemacht werden kann.

Caching ist kein Verstoß

In Bezug auf den CDN-Dienst von Cloudflare, bei dem das Unternehmen rechtsverletzendes Material auf seinen Servern zwischengespeichert hat, kommt Richterin Chhabria zu dem Schluss, dass das bloße Kopieren nicht ausreicht, um einen materiellen Beitrag zu beweisen.

„Zum Beispiel haben die Kläger keine Beweise dafür vorgelegt, dass schnellere Ladezeiten (vorausgesetzt, sie wären schneller) wahrscheinlich zu deutlich mehr Rechtsverletzungen führen würden, als es ohne Cloudflare der Fall wäre.

„Ohne solche Beweise könnte keine vernünftige Jury feststellen, dass Cloudflare die zugrunde liegende Rechtsverletzung ‚erheblich vergrößert'“, fügt Richterin Chhabria hinzu.

Cloudflare sotero

Das Gericht weist ferner darauf hin, dass selbst wenn Cloudflare das rechtsverletzende Material von seinen Servern entfernen würde, es auf den ursprünglichen Websites verfügbar bleiben würde. Dies bedeutet, dass die Verletzung nicht aufhören würde.

Die Abschirmung der IP-Adresse ist in Ordnung

Neben dem ansteckenden Merkmal von Cloudflare argumentierten die Brautkleidhersteller auch, dass der CDN-Anbieter die Überwachung von urheberrechtsverletzendem Material erschwert, da er die IP-Adresse von urheberrechtsverletzenden Websites abschirmt.

Auch hier war das Gericht nicht überzeugt und stellte fest, dass die Verschleierung von IP-Adressen keinen Unterschied für Personen macht, die die verletzenden Websites besuchen.

Darüber hinaus leitet Cloudflare alle erhaltenen Rechtsverletzungen an den entsprechenden Hosting-Provider weiter. Daher sieht Richter Chhabria keine Beweise dafür, dass Cloudflare es schwieriger macht, Piratenseiten zu verfolgen.

„Wenn die Bereitstellung dieser Dienste durch Cloudflare es einem Dritten erschwert, dem Webhost Vorfälle von Rechtsverletzungen zu melden, um die zugrunde liegenden Inhalte zu entfernen, könnte er möglicherweise für mittelbare Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden.

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„Aber hier sind sich die Parteien einig, dass Cloudflare den Beschwerdeführern als Reaktion auf den Erhalt einer Urheberrechtsbeschwerde die Identität des Hosts mitteilt und die Beschwerde zusätzlich an den Host-Provider weiterleitet“, bemerkt der Richter.

Das Urteil ist ein wichtiger Sieg für Cloudflare. Obwohl Brautkleider ein relativ Nischenthema sind, gelten viele der Argumente in dieser Klage auch für traditionelle Piratenseiten, denen Cloudflare ebenfalls dient.

Eine Kopie des Urteils des US-Bezirksrichters Vince Chhabria zu den Anträgen auf ein summarisches Urteil ist hier verfügbar (pdf)

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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