Cox Business Subscriber möchte nicht, dass Identität im Pirateriestreit
preisgegeben wird
Im vergangenen Jahr hat eine Gruppe prominenter Plattenfirmen, die alle Mitglieder der RIAA sind, Klage gegen ISP Cox Communications eingereicht .
Die Labels argumentieren, dass Cox es kategorisch versäumt habe, wiederholte Urheberrechtsverletzer zu kündigen, und dass es von dieser anhaltenden "Piraterie" -Aktivität erheblich profitiert habe. Alles auf Kosten der Plattenfirmen und anderer Rechteinhaber.
Im Rahmen der Ermittlungsphase haben beide Parteien relevante Informationen voneinander angefordert. Die Labels waren beispielsweise daran interessiert, die Namen und Adressen von Cox-Geschäftsabonnenten herauszufinden, die Warnungen vor Urheberrechtsverletzungen erhalten hatten.
Neben den regulären Haushalten bietet Cox auch Internetverbindungen für Geschäftskunden an, von denen viele – genauer gesagt 2.793 – als Piraten gemeldet wurden.
Nach einigem Hin und Her einigten sich Cox und die Plattenfirmen auf einen festgelegten Gerichtsbeschluss , wonach der ISP diese Informationen offenlegen muss. Während das Gericht dies unterzeichnete, sind nicht alle betroffenen Abonnenten mit dieser Entscheidung zufrieden. Einer von ihnen protestierte diese Woche vor Gericht.
Das fragliche Unternehmen trat als „John Doe“ auf und erklärte, dass es sich um ein gemeinnütziges Unternehmen handelt, das Krankenhaus- und medizinische Versorgungseinrichtungen außerhalb von Virginia anbietet .
Wie heutzutage üblich, betreibt der gemeinnützige Verein ein gesichertes Netzwerk, das nur seinen Mitarbeitern zugänglich ist. Darüber hinaus bietet es öffentlichen WLAN-Zugang für Patienten und Besucher. Letzteres wurde von Cox im maßgeblichen Zeitraum zur Verfügung gestellt.
„Wie andere medizinische Leistungserbringer bietet John Doe eine ungesicherte Öffentlichkeit
Drahtloses Netzwerk, auf das Patienten und andere Besucher zugreifen können, die sich mit den Nutzungsbedingungen von John Doe für das öffentliche WLAN einverstanden erklären. Cox ist der Internetdienstanbieter für dieses öffentliche WiFi-Netzwerk “, stellt das Unternehmen fest
Es war dieses ungesicherte Netzwerk, das die Benachrichtigungen über Urheberrechtsverletzungen auslöste. Dies trotz der Tatsache, dass alle Benutzer den Nutzungsbedingungen zustimmen mussten, die das illegale Herunterladen ausdrücklich untersagten.
Der Gesundheitsdienstleister bestreitet nicht, dass Besucher oder Patienten das Netzwerk genutzt haben, um urheberrechtsverletzende Inhalte zu teilen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nicht viel getan werden kann, um diese Rechtsverletzer zu identifizieren. Nicht damals und nicht heute.
Der Gesundheitsdienstleister erfasst keine MAC-Adressen von Personen, die mit dem Netzwerk verbunden sind, und selbst wenn dies der Fall wäre, würde dies nur ein Gerät identifizieren, keine Person.
Vor diesem Hintergrund sieht das Unternehmen „John Doe“ keinen Grund, warum seine Details mit den Plattenfirmen geteilt werden sollten. Das hilft nicht, Urheberrechtsverletzer zu identifizieren. Es verletzt jedoch die Datenschutzrechte des Gesundheitsdienstleisters.
"Somit führt die Offenlegung der Abonnenteninformationen von John Doe nicht zur Entdeckung der Personen, denen von den Klägern vorgeworfen wird, durch den Missbrauch des Netzwerks von John Doe unter Verstoß gegen die Zugriffsvereinbarung eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben", teilt das Unternehmen mit das Gericht.
"Alle Offenlegungen stellen eine Verletzung der Datenschutzrechte von John Doe gemäß dem Cable Communications Privacy Act, 47 USC § 551, und die Auferlegung von Zeit- und Kostenbelastungen für John Doe dar, ohne dass in diesem Fall ein Anspruch oder eine Verteidigung erhoben wird."
Es ist nun Sache des Gerichts, zu entscheiden, ob die Einzelheiten des Unternehmens von Cox ausgehändigt werden können. In der Zwischenzeit bleibt unklar, warum die Plattenfirmen überhaupt an diesen Informationen interessiert sind und wie dies ihren Fall verbessern wird.
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Eine Kopie von John Does Einspruch gegen die Veröffentlichung finden Sie hier (pdf) .
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