Der russische Betreiber von YouTube-Rippern muss sich vor dem US-Gericht

Der russische Betreiber von YouTube-Rippern muss sich vor dem US-Gericht

Piraterieansprüchen stellen

2conv Die großen Plattenfirmen glauben, dass YouTube-Ripper die größte Piraterie-Bedrohung im Internet darstellen.

Diese Websites, die für eine Vielzahl von Zwecken verwendet werden können, werden von einigen verwendet, um kostenlose YouTube-Videos in MP3s umzuwandeln.

Der bisherige Rechtsstreit

Vor drei Jahren brachte eine Gruppe prominenter Musikfirmen den Betreiber von zwei der größten YouTube-Ripper vor Gericht. Die Labels, darunter Universal, Warner Bros und Sony, beschuldigten FLVTO.biz und 2conv.com , Urheberrechtsverletzungen zu erleichtern.

Während sich viele ausländische Site-Betreiber dafür entscheiden, sich nicht zu wehren, grub sich Kurbanov in seine Fersen. Mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsteams reichte er einen Antrag auf Abweisung ein und argumentierte, dass US-Gerichte nicht für einen russischen Website-Betreiber zuständig seien, der sein Geschäft außerhalb der USA betreibt.

Zunächst stimmte das Bezirksgericht dieser Verteidigung zu und wies den Fall ab . Die Plattenfirmen legten jedoch erfolgreich Berufung ein, und nachdem Kurbanovs Petition beim Obersten Gerichtshof abgelehnt wurde , ist der Fall nun wieder bei einem Bezirksgericht in Virginia .

Verbleibende Frage

Das Berufungsgericht für den vierten Stromkreis entschied zuvor, dass Kurbanov seine Aktivitäten gezielt auf Virginia ausrichtete. Dies bedeutet, dass das Bezirksgericht nur entscheiden muss, ob es „verfassungsrechtlich angemessen“ ist, den russischen Standortbetreiber dort zu verklagen.

In einem gestern veröffentlichten Beschluss kommt der Richter des US-Bezirksgerichts, Claude Hilton, zu dem Schluss, dass es in der Tat vernünftig ist, den Fall in Virginia fortzusetzen. Infolgedessen wird Kurbanovs Antrag auf Entlassung abgelehnt.

Kurbanov entlassen

Nach seiner Meinung ist Richter Hilton der Ansicht, dass ein komplexer Rechtsstreit auf ausländischem Boden zu führen ist, und stimmt zu, dass diese Belastung aufgrund der geografischen Beschränkungen tatsächlich groß ist.

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„Der Angeklagte Kurbanov lebt in Rostow am Don, Russland, mehr als zwanzig Flugstunden vom östlichen Distrikt von Virginia entfernt. Der Angeklagte hat kein Visum, um die Vereinigten Staaten zu besuchen, und die nächstgelegene US-Botschaft, um ein Visum zu erhalten, ist eine zwölfstündige Fahrt von seinem Haus entfernt “, schreibt Richter Hilton.

Die Belastung ist erheblich und nicht unangemessen

Das Gericht stimmt zwar zu, dass die Belastung erheblich ist, sie ist jedoch nicht unbedingt übermäßig oder unangemessen. Die umfangreiche Prozesshistorie legt nahe, dass der Betreiber den Fall weiterhin über sein in den USA ansässiges Rechtsteam bekämpfen kann.

„Nach den zahlreichen Einreichungen, die der Verteidiger im vorliegenden Fall eingereicht hat, scheint der Angeklagte eine zufriedenstellende Kommunikation mit seinem Anwalt aufrechtzuerhalten. Nichts deutet darauf hin, dass der Verteidiger die Interessen des Angeklagten in den Vereinigten Staaten in Zukunft nicht angemessen vertreten könnte. “

Virginias Interesse

Darüber hinaus betont Richter Hilton, dass Virginia ein Interesse an der Beilegung dieses Streits hat. Das Berufungsgericht für den vierten Stromkreis stellte fest, dass Kurbanov „reichlich“ Verträge mit dem Staat hatte, und stellte fest, dass seine Websites Daten von mehr als 1,5 Millionen Besuchern im Staat sammelten.

Unter Berufung auf frühere Rechtsprechung fügt das Gericht hinzu, dass Virginia auch ein Interesse daran hat, die ordnungsgemäße Durchsetzung des Urheberrechts sicherzustellen.

"Obwohl die in diesem Fall in Rede stehenden Ansprüche nicht nach dem Gesetz von Virginia entstehen, hat Virginia weiterhin ein Interesse daran, sicherzustellen, dass die Urheber- und Markengesetze des Landes nicht innerhalb seiner Grenzen verletzt werden, damit der Staat nicht zu einem sicheren Hafen für Verletzungen des geistigen Eigentums wird." Richter Hilton schreibt.

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Antrag abgelehnt, aber der Fall geht weiter

Aufgrund dieser Argumente wird der Antrag auf Abweisung abgelehnt. Dies bedeutet, dass der Fall nach drei Jahren wahrscheinlich in seiner Sache weitergehen wird.

Das Urteil ist eine gute Nachricht für die Musikfirmen, die die Chance bekommen, die YouTube-Ripper vor Gericht zu besiegen. Angesichts der Tatsache, wie Kurbanov und sein Rechtsteam diesen Fall bisher bekämpft haben, könnte sich dies jedoch als eine ziemliche Herausforderung erweisen.

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Eine Kopie der Memorandum Opinion des US-Bezirksgerichtsrichters Claude Hilton finden Sie hier (pdf)

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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