"Pirating" Cox Business Subscriber kann anonym bleiben, Gerichtsurteil

"Pirating" Cox Business Subscriber kann anonym bleiben, Gerichtsurteil

Urheberrechtsinhaber verklagen zunehmend Internetprovider vor Gericht und werfen den Unternehmen vor, wiederholte Urheberrechtsverletzer nicht zu kündigen.

Bis vor kurzem sind die mutmaßlichen Raubkopierer anonym geblieben. Doch in dem Fall zwischen mehreren Musiklabels und Cox Communications, änderte sich diese Position.

Ohne Anweisung des Gerichts stimmte der ISP zu, die Identität von Tausenden von Geschäftspartnern preiszugeben, deren Verbindungen wiederholt zum Teilen von verletzendem Material verwendet wurden. Diese persönlichen Daten werden nicht veröffentlicht, aber Namen, Adressen und andere Informationen werden an die Etiketten weitergegeben.

Es ist nicht klar, was die Rechteinhaber mit diesen Informationen beabsichtigen, aber es ist unwahrscheinlich, dass dies im Interesse der beschuldigten Abonnenten liegt. Dies passte nicht zu einem Geschäftsabonnenten, der gegen die festgelegte Anordnung vor Gericht protestierte .

Das Unternehmen „John Doe“, ein gemeinnütziger Verein, der Krankenhaus- und medizinische Versorgungseinrichtungen zur Verfügung stellt, ist einer der 2.793 betroffenen Geschäftspartner. Die Organisation bestritt die Vorwürfe der Piraterie nicht, teilte dem Gericht jedoch mit, dass die Verstöße über das ungesicherte, für Besucher zugängliche Netzwerk begangen wurden.

Vor dem Zugriff auf dieses Netzwerk mussten alle Besucher den Nutzungsbedingungen zustimmen, die das illegale Herunterladen ausdrücklich untersagten. Anscheinend war das nicht genug.

Das Unternehmen gibt an, dass die Offenlegung seiner Identität gegenüber den Plattenfirmen nichts ändern wird. Es gibt keine Aufzeichnungen darüber, wer zum Zeitpunkt der Verstöße auf das Netzwerk zugegriffen hat. Daher ist es unmöglich, die Schuldigen aufzuspüren.

"Somit führt die Offenlegung der Abonnenteninformationen von John Doe nicht zur Entdeckung der Personen, denen von den Klägern vorgeworfen wird, durch den Missbrauch des John Doe-Netzwerks unter Verstoß gegen die Zugriffsvereinbarung eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben." das Gericht.

Mehr zum Thema:  Moto G9 gegen Nokia 5.3 gegen OPPO A53: Vergleich der technischen Daten

Stattdessen argumentierte das Unternehmen, dass die Offenlegung seine Datenschutzrechte gemäß dem Cable Communications Privacy Act verletzen würde. Es hat daher beantragt, die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu verhindern.

Die Musiklabels und Cox reagierten nicht auf diesen Einwand und nach gründlicher Überprüfung der Argumente entschied der US-Richter John F. Anderson, dem Einspruch stattzugeben. Dies bedeutet, dass die Unternehmensinformationen nicht mit den Etiketten geteilt werden können.

„Auf diesen Antrag wurde keine Antwort eingereicht, und die Frist von vierzehn Tagen hierfür ist abgelaufen. Nachdem der Antrag und die Begründung geprüft wurden und kein Widerspruch eingelegt wurde, wird BESCHLOSSEN, dem Antrag stattzugeben, und der Beklagte ist nicht verpflichtet, die Teilnehmerinformationen von John Doe den Klägern mitzuteilen “, schreibt Richter Anderson.

Es ist unklar, warum auf den Einwand keine Antwort erfolgte, aber es ist möglich, dass die Musiklabels und Cox es vorzogen, keine weitere Aufmerksamkeit auf die Angelegenheit zu lenken. Wenn die Details eines Abonnenten geopfert werden, überwiegt wahrscheinlich eine umfassende Überprüfung.

Immerhin gibt es noch 2.792 Gewerbekunden, die nichts dagegen haben.

Ohne weitere Schriftsätze bleibt unklar, was die Musikfirmen mit den Abonnenteninformationen vorhaben. Vielleicht wird mehr klar, sobald der Fall fortschreitet.

Die Bestellung

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert