Malaysia verabschiedet Gesetz zur Inhaftierung illegaler Streaming-Piraten für bis zu 20 Jahre
Gesetze, die das illegale Hoch- und Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten verbieten, sind auf der ganzen Welt verbreitet, aber die Zunahme des Streamings hat manchmal Gesetzeslücken aufgedeckt.
Mit Piraterie ausgestattete Kodi-Geräte, illegale Streaming-Apps und ähnliche Tools haben Rechtsexperten dazu veranlasst, Gesetze anzuwenden, die die Technologie nicht vorsahen. In Malaysia beispielsweise hat der High Court im Mai letzten Jahres entschieden, dass der Verkauf und Vertrieb von Streaming-Geräten, die für Pirateriezwecke konfiguriert sind, tatsächlich einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz darstellt.
Aber Malaysia war noch lange nicht fertig. Nachdem Malaysia zuvor das Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten (USPTO) darüber informiert hatte, dass der wirtschaftliche Schaden für Rundfunkveranstalter und Rechteinhaber im Land ein „ernsthaftes Problem“ sei, sagte Malaysia, es habe Änderungsanträge auf dem Tisch, um das illegale Hochladen direkter zu bekämpfen und gemeinsame Nutzung des Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Werken.
Repräsentantenhaus verabschiedet Gesetz zur Änderung des Urheberrechts
Malaysias Dewan Rakyat (Repräsentantenhaus) hat diese Woche das Copyright (Amendment) Bill 2021 verabschiedet, das unter anderem die Herausforderungen des illegalen Streamings direkter angehen wird.
„Das Gesetz 332 wird geändert, um sicherzustellen, dass die umgesetzten Urheberrechtsgesetze einen effizienteren und wirksameren Schutz im Einklang mit den aktuellen Anforderungen bieten und die Bedürfnisse der Geschäftswelt und der Interessengruppen erfüllen“, sagte der Minister für Binnenhandel und Verbraucherangelegenheiten, Datuk Seri Alexander Nanta Linggi.
Die Änderungen konzentrieren sich auf diejenigen, die an der Bereitstellung oder Förderung illegaler Streams beteiligt sind. Der Begriff „Streaming-Technologie“ wird immer wieder erwähnt und umfasst im Sinne des Gesetzes Computerprogramme (Apps und andere Softwaretools), Geräte (Streaming-Hardware aller Art), die ganz oder teilweise dazu dienen, Urheberrechte in ein geschütztes Werk.
Es bleibt abzuwarten, wie die Änderungen in der Praxis verwendet werden, aber der Anwendungsbereich scheint absichtlich weit gefasst zu sein und könnte zu erheblichen Strafen für diejenigen führen, die gegen das Gesetz verstoßen haben.
Strafen für illegale Streaming-Vermittler
Der erste Abschnitt der Änderung befasst sich mit Personen, die Urheberrechtsverletzungen begehen oder erleichtern, indem sie eine Streaming-Technologie zum Verkauf oder zur Miete herstellen, eine Streaming-Technologie importieren, verkaufen oder vermieten (einschließlich Anbieten, Ausstellen oder Werben zum Verkauf oder zur Miete). , und/oder Besitz oder Vertrieb einer Streaming-Technologie im Rahmen eines Geschäfts.
Es erstreckt sich auch auf die Verbreitung oder das öffentliche Anbieten einer verletzenden Streaming-Technologie oder eines Dienstes, die nicht im Rahmen eines Geschäftsbetriebs erfolgt, in einem solchen Ausmaß, „dass der Inhaber des Urheberrechts nachteilig beeinflusst wird“.
Jeder, der gegen diese Änderungen verstößt, macht sich einer Straftat schuldig und wird nach einer Verurteilung mit einer Geldstrafe von nicht weniger als 10.000 Ringgit (2.377 US-Dollar), aber nicht mehr als zweihunderttausend Ringgit (47.545 US-Dollar) belegt. Neben der Möglichkeit von Geldstrafen gibt es auch Freiheitsstrafen, die in schwersten Fällen bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe erreichen können.
Auch diejenigen, die eine Konzernstruktur als Schutzschild nutzen wollen, werden gewarnt. Wenn Straftaten von einer Körperschaft oder einer Person, die Teilhaber einer Firma ist, begangen werden, werden alle, vom Direktor bis zum Manager, der Straftat schuldig gemacht und können einzeln oder gemeinsam angeklagt werden, es sei denn, sie können nachweisen, dass sie keine Kenntnisse hatten und eine Due Diligence durchgeführt hat, um die Straftat zu verhindern.
Die Details zu den Änderungen finden Sie hier (pdf)
via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license