Richter bestreitet $ 10K Standardurteil gegen angeblichen Piraten

Richter bestreitet $ 10K Standardurteil gegen angeblichen Piraten

In den letzten Jahren wurden Filesharer auf der ganzen Welt unter Druck gesetzt, erhebliche Abwicklungsgebühren zu entrichten oder rechtliche Konsequenzen zu ziehen.

Malibu Media ist der aktivste Urheberrechtsstreit in den USA und stand in den letzten Jahren an vorderster Front dieser Bemühungen.

Das Unternehmen, das weithin für seine beliebte Marke „X-Art“ bekannt ist, ist Tausenden mutmaßlichen Tätern nachgegangen. Viele seiner Ziele zahlen sich schließlich aus, und diejenigen, die nicht reagieren, können mit kostspieligen Ausfallurteilen konfrontiert werden.

Der in New Jersey lebende Joe Park befand sich in der letzten Kategorie. Der Mann wurde letztes Jahr in einer Klage von Malibu Media genannt und reagierte nicht. Nicht nur auf die Vergleichsanträge, sondern auch auf die Klage beim New Jersey District Court.

Ohne eine Antwort kann der Beschwerdeführer ein Versäumnisurteil beantragen. Genau das hat Malibu Media getan. Sie reichte einen Antrag ein, in dem sie geltend machte, dass ihr wegen Urheberrechtsverletzung gesetzlicher Schadenersatz in Höhe von 10.500,00 USD und zusätzliche Kosten in Höhe von 559,99 USD zustehen.

In vielen Fällen erteilen Gerichte Versäumnisanträge, da keine Verteidigung besteht. Dies hat es Malibu Media ermöglicht, Dutzende, wenn nicht Hunderte von Standardurteilen zu sammeln. In der vorliegenden Angelegenheit entschied der US-Bezirksrichter John Michael Vazquez jedoch anders.

In einer Stellungnahme, die diese Woche veröffentlicht wurde, lehnte Richter Vazquez den Antrag ab und kam zu dem Schluss, dass Malibu Media zu nichts berechtigt ist.

Die Ablehnung basiert auf einer Zusammenfassung von Entscheidungen in ähnlichen Fällen von BitTorrent-Piraterie. Während Malibu Media den Angeklagten als anhaltenden Urheberrechtsverletzer darstellt, ist das Gericht alles andere als überzeugt.

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"Das Gericht ist nicht zufrieden, dass der Kläger hinreichend nachgewiesen hat, dass der genannte Angeklagte die beanstandete Zuwiderhandlung tatsächlich begangen hat", schreibt Richter Vazquez.

Das Gericht bestreitet nicht, dass es zuständig ist oder dass der Angeklagte ordnungsgemäß zugestellt wurde, wie es erforderlich war. Nach Überprüfung mehrerer einschlägiger Entscheidungen in ähnlichen Fällen ist jedoch nicht davon auszugehen, dass genügend Beweise vorliegen, um nachzuweisen, dass der Beklagte haftbar ist.

In der Stellungnahme wird unter anderem ein Urteil des US-Bezirksrichters Royce Lamberth angeführt, der zuvor eine von Strike 3 in einem ähnlichen Fall beantragte Vorladung zurückgewiesen hatte. Dies zeigte, dass die in diesen Fällen verwendeten Beweise für die IP-Adresse „bekanntermaßen fehlerhaft“ sind und nicht vertrauenswürdig.

Richter Lamberth kritisierte auch die Bemühungen um einen Rechtsstreit im Allgemeinen und beschuldigte die Praxis des "Copyright Troll" als "High-Tech-Shakedown", bei dem Gerichte "als Geldautomaten" eingesetzt werden.

Richter Vazquez zitiert ferner den letztjährigen Fall Cobbler Nevada gegen Gonzales . Hier kam das Berufungsgericht des Neunten Kreises zu dem Schluss, dass die Identifizierung des registrierten Teilnehmers einer IP-Adresse allein nicht ausreicht, um plausibel zu behaupten, dass diese Person auch der Rechtsverletzer ist.

"Der Kläger muss mehr als nur die Bindung des Beklagten an eine IP-Adresse nachweisen, um eine Urheberrechtsverletzung hinreichend nachzuweisen", stellt Richter Vazquez fest.

Dieses „Etwas mehr“ kann in diesen Fällen ein ziemliches Hindernis darstellen, da die Rechteinhaber häufig nur wenige oder gar keine Beweise haben, um die Verstöße mit einer anderen Person als einer IP-Adresse in Verbindung zu bringen.

Der Gerichtshof stellt fest, dass dies Malibu Media in eine schwierige Situation bringt, sieht jedoch keine andere Möglichkeit, als den Antrag auf ein Versäumnisurteil abzulehnen.

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Das Urteil ist insofern von Bedeutung, als ein Gericht ohne Verteidigungsargumente des beschuldigten Piraten die Erteilung eines Versäumnisurteils verweigerte. Dies ist zwar noch lange nicht das Ende derartiger Klagen, stellt jedoch mit Sicherheit einen weiteren Rückschlag für die Bemühungen des "Copyright Troll" dar.

Eine Kopie der Bestellung von US-Bezirksrichter John Michael Vazquez finden Sie hier (pdf)

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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