Hellboys Berechnung des Piraterieschadens in Höhe von 270.000 US-Dollar kann den Richter
nicht überzeugen
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Die Macher des Films Hellboy haben nach ihrem zweiten Versuch, einen Richter davon zu überzeugen, dass ein Urteil in Höhe von 270.000 US-Dollar gegen die Torrent-Site und den Uploader MKVCage fehlgeschlagen ist, vor Gericht einen weiteren Rückschlag erlitten. Die Filmemacher berechneten den Schadensbetrag durch Multiplikation der mutmaßlichen Verstöße mit dem Blu-ray-Verkaufspreis, was jedoch nicht ausreicht.
Bis zum letzten Sommer wurden Uploads von MKVCage häufig auf beliebten Torrent-Sites veröffentlicht. Darüber hinaus betrieb die "Gruppe" auch eine eigene Website.
Dies änderte sich, als die Macher des Films 'Hellboy' den mutmaßlichen Mastermind hinter MKVCage letztes Jahr vor Gericht brachten.
In einer Klage bei einem Bundesgericht in Hawaii identifizierte HB Productions einen pakistanischen Mann namens Muhammad Faizan als Betreiber. Bald darauf ging die Website offline und die Uploads wurden gestoppt.
Hellboys Macher waren jedoch nicht erfreut. Als Faizan nicht vor Gericht erschien, forderte die Filmfirma den Gerichtsschreiber auf, ein Versäumnisurteil in Höhe von insgesamt mehr als 270.000 US-Dollar für Schadensersatz zu erlassen.
Laut dem Anwalt der Filmfirma war dieser Betrag gerechtfertigt. Es stellte den Preis einer Blu-ray-Kopie des Films dar, multipliziert mit 16.942 US-Leuten, die die Hellboy-Torrents von MKVCage teilten.
Bei der Prüfung des Antrags war Richter Kenneth J. Mansfield nicht überzeugt. Er riet dem Gericht, den Schadensersatzantrag abzulehnen, da die „Summe“ nicht so „sicher“ ist, wie Hellboys Anwalt es sich vorstellt.
An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass sich „Summe bestimmter“ Erwähnungen auf ein Rechtskonzept beziehen, bei dem der Schadensbetrag offensichtlich oder leicht zu berechnen ist. Zum Beispiel, wenn ein Mieter die Miete nicht zahlt. In diesem Fall ist die Schadensnummer jedoch nicht so einfach.
Nachdem Richter Mansfield empfohlen hatte, den Antrag auf ein Versäumnisurteil abzulehnen, reichte Hellboys Anwalt einen Nachtrag ein. Er stellte klar, dass 15,95 US-Dollar pro Verstoß fair sind, da dies den Preis einer Blu-ray-Disc bei Walmarts in den USA darstellt.
Das mag zwar zutreffen, war aber für Richter Mansfield nicht gut genug. Letzte Woche gab er eine neue Empfehlung heraus, in der er erneut erklärte, dass Hellboys Argumente nicht ausreichen.
Das Problem scheint nicht die Bewertung der Blu-ray zu sein. Stattdessen ist Richter Mansfield nicht davon überzeugt, dass die Verwendung des Einzelhandelspreises multipliziert mit der Anzahl der Verstöße als „sichere Summe“ gilt.
"Die Beschwerde behauptet nicht, dass 15,95 US-Dollar eine faire Darstellung des landesweiten Preises für die Hellboy Blu-ray sind", schreibt Richter Mansfield.
„Selbst wenn dies der Fall wäre, erklären der Antrag und der Nachtrag nicht, warum eine angebliche‚ faire Darstellung 'des Preises für eine Blu-ray eines Films ausreicht, um einen Anspruch auf Urheberrechtsverletzung für die Zwecke von' Summe sicher 'zu machen Regel 55 (b) (1). “
Da es keine Rechtsprechung gibt, die diese Art von Schadenersatz für ein vom Gerichtsschreiber erlassenes Versäumnisurteil stützt, empfahl der Richter dem Gericht, den Antrag abzulehnen. Dies bedeutet, dass Hellboy wieder zum Zeichenbrett zurückkehren muss.
Ende letzter Woche, einige Tage nach der Empfehlung, antwortete die Filmfirma tatsächlich. In einem schriftlichen Einspruch argumentierte Hellboys Anwalt, dass ihre Berechnung der Schadensersatzsumme so „sicher“ sei, wie es nur geht.
„Die Behauptung des Klägers, dass der Verkaufspreis einer Blu-ray-Kopie des Films 15,95 US-Dollar beträgt, wird als wahr angesehen. Dementsprechend ist die Berechnung von 15,95 x 16.942 = 270.902,58 USD eine ebenso sichere und einfache Berechnung, die durchgeführt werden kann. “
Es ist nun Sache des Gerichts, eine endgültige Entscheidung zu treffen.
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Eine Kopie der neuesten Erkenntnisse und Empfehlungen von Richter Kenneth J. Mansfield finden Sie hier. Hellboys Oppositionsbrief finden Sie hier (pdf) .
via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license