Boom Media IPTV Reseller Boom Media muss Schadensersatz in Höhe von 3,3 Mio. USD zahlen

Boom Media IPTV Reseller Boom Media muss Schadensersatz in Höhe von 3,3 Mio. USD zahlen

Im vergangenen Oktober reichte DISH Network in den USA eine Klage gegen Boom Media LLC ein, einen Wiederverkäufer von IPTV-Diensten, der von einer Reihe bekannter "Piraten" -Lieferanten bezogen wurde.

In der Beschwerde , die bei einem New Yorker Bezirksgericht eingereicht wurde, wurden auch John Henderson aus New York und Debra Henderson aus North Carolina als Angeklagte genannt. Sie gaben an, dass die LLC von Johns Haus aus (mit ihm als alleinigem Mitglied) betrieben wurde, während seine Mutter wichtige Unterstützung für sie leistete die Operation durch den Empfang von Kundenzahlungen.

„Die Codes [DISH-Terminologie für Abonnements] sind so konzipiert und hergestellt, dass eine Set-Top-Box oder ein anderes internetfähiges Gerät auf Server zugreifen kann, die zur Übertragung von DISH-Programmen an Kunden von MFG TV, Beast TV, Nitro TV und Murica Streams verwendet werden. Epic IPTV, Vader Streams und OK2-Dienste “, lautete die Beschwerde.

DISH behauptete, dass Abonnements für 10 bis 20 US-Dollar pro Monat an Kunden verkauft wurden, mit der Option, eine „vorinstallierte“ Set-Top-Box für 150 US-Dollar zu kaufen. Die Verkaufsanstrengungen von Boom Media waren hochkarätig. DISH verwies auf YouTube-Videos von John Henderson, in denen er seinen Kunden mitteilte, dass „[ihr] Leute Raubkopien kaufen, diese Scheiße ist nicht Hulu, es ist nicht Netflix, es sind Raubkopien . Es ist nicht anders als der Kauf von F ** King Knockoff-Schuhen. Es ist Schwarzmarktscheiße. “

Wie im November 2019 berichtet, sagte John Henderson, er werde den Fall bis zum Gerichtsverfahren verfolgen, aber um zu finanzieren, dass er mindestens 250.000 USD an Spenden benötigen würde. Am Ende verdiente seine Spendenaktion nur 1.029 US-Dollar.

Der Fall hat seitdem im Hintergrund gekocht, aber für alle Parteien ist die Show nun vorbei, nachdem Boom Media und die Hendersons keine Verteidigung aufgebaut haben.

In einer Memorandum-Entscheidung und einem Beschluss, die gestern vom Richter des Bezirksgerichts, Mae D'Agostino, erlassen wurden, stellte das Gericht fest, dass die Angeklagten gegen Abschnitt 605 (a) des Bundeskommunikationsgesetzes verstoßen hatten, nachdem sie „die DISH-Programmierung, die aus der DISH-Satellitenkommunikation stammt, an Kunden der Services oder haben eng mit anderen zusammengearbeitet, um dies zu tun. “

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Darüber hinaus wurden die Angeklagten gemäß Abschnitt 605 (e) (4) haftbar gemacht, der die Verbreitung von „elektronischen, mechanischen oder anderen Geräten oder Ausrüstungen“ rechtswidrig macht, wenn sie wissen oder Grund zu der Annahme haben, dass es sich bei dem Gerät oder den Geräten in erster Linie um solche handelt Unterstützung bei der unbefugten Entschlüsselung von Direkt-zu-Haus-Satellitendiensten.

„Die Gerätecodes [IPTV-Abonnements], die die Beklagten einzeln verkauften und auf eine Set-Top-Box vorinstallierten, wurden entwickelt und hergestellt, um den Zugriff auf die Server zu ermöglichen, die die Dienste unterstützen, und sind daher ein Gerät. oder „Ausrüstung“ im Sinne von Abschnitt 605 (e) (4) “, heißt es in dem Urteil.

Nachdem Richter D'Agostino die Haftung der Angeklagten als Reaktion auf die Forderung von DISH nach einem Versäumnisurteil festgestellt hat, wendet er sich der Frage des angemessenen Schadens zu.

Gesetzliche Schäden zwischen 1.000 und 10.000 US-Dollar stehen für jeden Verstoß gegen Abschnitt 605 (a) und bis zu 100.000 US-Dollar zur Verfügung, wenn der Verstoß vorsätzlich und aus finanziellen Gründen begangen wurde. § 605 (e) (4) sieht für jeden Verstoß einen gesetzlichen Schadenersatz zwischen 10.000 und 100.000 US-Dollar vor.

Für den Fall, dass DISH für jeden Verstoß gegen Abschnitt 605 (e) (4) einen gesetzlichen Schadenersatz in Höhe von „nur“ 1.000 USD beantragte, wurde diese Zahl jedoch immer als explodierend eingestuft, da sich dieser Betrag auf jedes Abonnement bezieht. Da DISH jedoch nicht über genügend Informationen verfügte, um die Anzahl der Abonnements genau zu bestimmen, war es gezwungen, kreativ zu werden.

Bereits im Juni 2019 beschwerte sich John Henderson bei YouTube darüber, dass ein zwischen Februar 2019 und Mai 2019 eingesetzter Kreditkartenprozessor Boom sich geweigert hatte, Boom nach dem Verkauf von IPTV-Abonnements 50.000 US-Dollar freizugeben. In der Hoffnung, sich an dem Prozessor zu rächen, bat er Boom-Abonnenten, Rückbuchungen bei ihren Kreditkartenherstellern einzuleiten, um eine Rückerstattung zu erhalten, ohne die Konten zu riskieren, die sie bei Boom hatten.

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„Die Beklagten verkauften Gerätecodes [IPTV-Abonnements] zu einem Durchschnittspreis von 15,00 USD pro Dienstmonat. Dementsprechend ist die Aussage des Angeklagten John Henderson, dass die Angeklagten auf Zahlungen in Höhe von 50.000 USD für Gerätecodes gewartet haben, die ihnen zuvor an Kunden verteilt wurden, ein Beweis für 3.333 von den Angeklagten verkaufte Gerätecodes “, heißt es in dem Urteil.

„Angesichts der Tatsache, dass die Kläger Anspruch auf alle angemessenen Schlussfolgerungen aus den von ihnen vorgelegten Beweisen haben, wenn sie Schadensersatz gegen eine in Verzug befindliche Partei verlangen… stellt das Gericht fest, dass diese Zahl eine angemessene Annäherung an die Gesamtzahl der in diesem Zeitraum (Februar) verkauften Gerätecodes darstellt bis Mai 2019). ”

Das Gericht multiplizierte 3.333 Gerätecodes mit 1.000 US-Dollar Schadenersatz pro Verstoß und gewährte DISH 3,33 Millionen US-Dollar an gesetzlichem Schadenersatz, wobei Boom Media LLC und John und Debra Henderson gesamtschuldnerisch haftbar gemacht wurden.

Der Hof befand dies als angemessenen Betrag, da die 50.000 US-Dollar einen Bruchteil des Umsatzes von Boom Media ausmachten. Das Gericht räumte auch ein, dass DISH angesichts der Willenskraft von John Hendersons Verhalten im Allgemeinen und seiner auf YouTube veröffentlichten Kommentare, in denen DISH erwähnt wird, viel mehr hätte verlangen können.

Während DISH keine Anwaltsgebühren oder -kosten beantragte, forderte es eine dauerhafte Verfügung.

Das Gericht war erfreut, alle Angeklagten und alle, die mit ihnen zusammenarbeiten, zu verpflichten, „das Rebroadcasting-Programm durchzuführen oder auf andere Weise andere beim Empfang der Satellitenkommunikation von DISH oder des Fernsehprogramms, das solche Mitteilungen enthält, ohne Genehmigung von DISH zu empfangen oder zu unterstützen“.

Das Gericht ordnete außerdem an, dass die Angeklagten den Verkauf von IPTV-Abonnements einstellen sollten, die unbefugten Zugriff auf DISH-Programme gewähren.

Die Entscheidung und Reihenfolge des Memorandums kann hier heruntergeladen werden (pdf).

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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