Cox teilt die Namen der "Raubkopien" von Geschäftsabonnenten mit den Datensatzbezeichnungen

Cox teilt die Namen der "Raubkopien" von Geschäftsabonnenten mit den Datensatzbezeichnungen

Im vergangenen Sommer beendete Cox seine Pirateriehaftpflichtklage mit dem Musikunternehmen BMG und stimmte einer " wesentlichen Einigung " zu.

Dies bedeutete jedoch kein Ende der rechtlichen Probleme des ISP. Cox ist nach wie vor in eine weitere Klage verwickelt, die von einer Gruppe bedeutender Musiklabels eingereicht wurde, die alle Mitglieder der RIAA sind.

Die Labels argumentieren, dass Cox es kategorisch versäumt habe, wiederholte Urheberrechtsverletzer zu kündigen, und dass es von dieser anhaltenden "Piraterie" -Aktivität erheblich profitiert habe. Alles auf Kosten der Plattenfirmen und anderer Rechteinhaber.

Die meisten dieser mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer befinden sich in regulären Haushalten. Cox bietet jedoch auch Internetverbindungen für Geschäftskunden an, von denen viele – genauer gesagt 2.793 – auch als Piraten gemeldet wurden.

Dies bedeutet im Wesentlichen, dass der ISP Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen für Aktivitäten erhalten hat, die an den diesen Unternehmen zugewiesenen IP-Adressen stattgefunden haben. Dies ist eine Gruppe von Kunden, an denen die RIAA-Labels besonders interessiert sind.

Während der Ermittlung haben die Labels Cox gebeten, diese Geschäftskunden zu identifizieren. Der ISP teilte anfangs nur einige Rechnungs- und Zahlungsdaten mit, aber das war nicht genug für die Musikfirmen, die auch Namen und Adressen wollen.

Dies ist eine ziemlich weit gefasste Anfrage, die wir noch nie gesehen haben und die den Internetanbieter in eine schwierige Situation bringt. Nicht zuletzt, weil die Weitergabe personenbezogener Daten von Kunden ohne richterliche Anordnung gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt.

Diese Woche reichten Cox und die Labels eine vorgeschlagene festgelegte Reihenfolge ein, in der der ISP der Übergabe der Informationen zustimmt. Der ISP hat offenbar keinen Widerspruch eingelegt, aber beide Parteien beantragen eine unterzeichnete gerichtliche Anordnung, um die Einschränkungen der Datenschutzrichtlinie zu beseitigen.

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Die vom US-Bezirksrichter Liam O'Grady schnell unterzeichnete Anordnung verpflichtet den ISP, die 2.793 Geschäftsabonnenten zu identifizieren, für die er zwischen dem 1. Februar 2013 und dem 26. November 2014 Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen erhalten hat.

„Hiermit wird von und zwischen den Klägern und Cox festgelegt und vereinbart, dass Cox angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Geschäftsabonnenten innerhalb von fünf Tagen nach Eingang dieser festgelegten Bestellung über die Absicht von Cox zu informieren, ihren Namen und ihre Kontaktinformationen den Klägern gemäß dieser Bestimmung mitzuteilen Ordnung “, heißt es.

Aus der Bestellung

Die Bestellung verpflichtet Cox außerdem, die betroffenen Geschäftspartner zu benachrichtigen, die dann die Möglichkeit haben, gegen die Entscheidung zu protestieren. Geschieht dies nicht, werden die persönlichen Daten an die Etiketten weitergegeben.

Die Namen und Adressen der Geschäftspartner werden nicht veröffentlicht, da sie unter eine zuvor unterzeichnete Schutzanordnung fallen . Dies besagt, dass alle persönlichen Informationen von Abonnenten als „hoch vertrauliche“ Daten eingestuft werden, was bedeutet, dass sie nur für die Augen der Anwälte bestimmt sind.

Solange der Papierkram in Ordnung ist, bleibt eine brennende Frage offen. Warum interessieren sich die RIAA-Labels dafür, welche Unternehmen wegen Urheberrechtsverletzung gemeldet wurden?

Es gibt keine Anzeichen dafür, dass eines dieser Unternehmen individuell verfolgt wird. Es ist jedoch klar, dass die Musikfirmen die Informationen als wesentliche Beweise ansehen, die bei der Argumentation helfen. Die Zeit wird zeigen, was der genaue Zweck ist.

Eine Kopie der vorgeschriebenen Produktidentifizierungsinformationen zu bestimmten Cox Business-Abonnenten finden Sie hier (pdf) .

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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