Das Internetarchiv teilt dem Gericht mit, dass seine digitale Bibliothek unter fairer Nutzung geschützt ist.

Das Internetarchiv teilt dem Gericht mit, dass seine digitale Bibliothek unter fairer Nutzung geschützt ist.

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Das Internetarchiv hat seine Antwort und seine positive Verteidigung als Reaktion auf eine von einer Gruppe von Verlagen eingereichte Urheberrechtsverletzungsklage eingereicht. IA ist unter anderem der Ansicht, dass seine Arbeit unter der Doktrin des fairen Gebrauchs und den Safe-Harbor-Bestimmungen der DMCA geschützt ist.

Bereits im März startete das Internet Archive (IA) seine National Emergency Library (NEL)

Aufbauend auf der bestehenden Open Library wollte das NEL „Vertriebenen“ den zunächst uneingeschränkten Zugang zu mehr als einer Million Büchern ermöglichen.

Die großen Verlage Hachette, HarperCollins, John Wiley und Penguin Random House waren bereits verärgert über die Aktivitäten der Open Library und reichten daraufhin eine massive Klage wegen Urheberrechtsverletzung gegen das Internetarchiv ein.

Hintergrund der Verlagsklage

In ihrer Beschwerde setzten die Verlage die Bibliotheken mit Piratendiensten gleich und erklärten, sie hätten kein Recht, Bücher zu scannen und auszuleihen. Sie machten eine direkte und sekundäre Urheberrechtsverletzung geltend und forderten gesetzlichen Schadenersatz in Millionenhöhe.

Im Juni forderte IA-Gründer Brewster Kahle die Verlage auf , Frieden zu schließen, doch ohne öffentliche Anzeichen dafür schreitet die Klage voran.

Diese Woche erschien das bislang bedeutendste Antwortdokument in der Akte, in dem die Antwort des Internetarchivs auf die Beschwerde und ihre bejahenden Abwehrmaßnahmen aufgeführt sind. Es beginnt mit einer langen Eröffnungsrede, die zum Teil Synergien zwischen den jetzt kriegführenden Fraktionen hervorheben soll.

Antwort des Internetarchivs – Kontrollierte digitale Kreditvergabe

"Wie die Kläger ist auch das Internetarchiv der Ansicht, dass" [b] ooks ein Eckpfeiler unserer Kultur und unseres Systems demokratischer Selbstverwaltung sind "und" eine entscheidende Rolle in der Bildung spielen ". Dementsprechend ist die Demokratisierung des Zugangs zu Informationen und insbesondere die Erleichterung des Zugangs zu Büchern seit Jahrzehnten ein zentraler Bestandteil der Mission des Internetarchivs “, heißt es darin.

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„Für viele Menschen sind Entfernung, Zeit, Kosten oder Behinderung jedoch entmutigende und manchmal unüberwindbare Hindernisse für den Zugang zu physischen Büchern. Durch das Digitalisieren und Online-Anbieten von Büchern zum Ausleihen werden diese für Communities mit eingeschränktem oder keinem Zugriff freigeschaltet, wodurch eine Lebensader für vertrauenswürdige Informationen entsteht. “

In der Erklärung wird viel Zeit darauf verwendet, den Prozess der CDL – Controlled Digital Lending – zu erläutern. Dabei wird darauf hingewiesen, dass das Internetarchiv eine digitale Alternative zu herkömmlichen Bibliotheken mit physischen Büchern darstellt. Als solches "stellt es keinen neuen Schaden für Autoren oder die Verlagsbranche dar".

Nicht nur das, CDL, wie es vom Internetarchiv praktiziert wird, ist völlig legal, argumentieren die Angeklagten.

Legal Nach der Fair-Use-Doktrin des Urheberrechtsgesetzes

„Das Internetarchiv hat sorgfältige Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass seine Nutzung rechtmäßig ist. Das CDL-Programm des Internetarchivs ist durch die Fair-Use-Doktrin geschützt, die durch den traditionellen Schutz der Bibliothek gestützt wird. Insbesondere dient das Projekt dem öffentlichen Interesse an Erhaltung, Zugang und Forschung – alles klassische Zwecke der fairen Nutzung “, heißt es in der Antwort von IA.

„Die Auswirkungen der fraglichen Werke auf den Markt wurden bereits von den Bibliotheken gekauft und bezahlt, denen sie gehören. Die Öffentlichkeit profitiert enorm von dem Programm, und Rechteinhaber werden nichts gewinnen, wenn der Öffentlichkeit diese Ressource vorenthalten wird. “

Zusätzlich zu der üblichen Wäscheliste mit Antworten auf verschiedene Behauptungen und Vorwürfe in der Beschwerde gelangt das Internetarchiv letztendlich zum Kern seiner Antwort.

Sieben positive Abwehrmechanismen

In ihrer ersten bejahenden Klagebeantwortung macht IA geltend, dass in der Beschwerde kein Anspruch geltend gemacht werde. Mit anderen Worten, selbst wenn die Behauptungen in der Beschwerde als wahr befunden wurden, reichen sie nicht aus, um einen Klagegrund zu ermitteln.

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Wie erwartet konzentriert sich die zweite positive Verteidigung von IA auf die faire Verwendung und argumentiert, dass eine solche Verwendung selbst dann gesetzlich geschützt ist, wenn die urheberrechtlich geschützten Materialien der Verlage verwendet wurden. Darüber hinaus macht IA geltend, dass die Ansprüche der Kläger durch die First Sale Doctrine, einschließlich gemäß 17 USC § 109, „teilweise“ ausgeschlossen seien .

Angesichts der Behauptungen einer Urheberrechtsverletzung und der positiven Reaktionen des Internetarchivs auf Mitteilungen über das Abnehmen ist es vielleicht nicht überraschend, dass die Folgenabschätzung auch „ganz oder teilweise“ durch 17 USC § 512 (c) geschützt ist, der allgemein als Safe-Harbor-Bestimmungen von bekannt ist das Urheberrechtsgesetz.

Andere bejahende Einwände besagen, dass die Herausgeber keinen Anspruch auf gesetzlichen Schadenersatz haben, da IA der Ansicht war, dass die Verwendung des urheberrechtlich geschützten Inhalts durch faire Verwendung abgedeckt war, während die Beschwerde aufgrund der Verjährungsfrist und der Laches-Doktrin ins Wanken gerät .

Wie bereits berichtet , wird die Verteidigung des Internetarchivs von der in Kalifornien ansässigen Anwaltskanzlei Durie Tangri übernommen und vom Team des EFF unterstützt.

Die Antwort und die bejahenden Abwehrmaßnahmen des Internetarchivs finden Sie hier (pdf).

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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