zu verwerfen
Als Teil der rechtlichen Kampagne von Triller, die auf Personen und Körperschaften abzielte, die den Kampf zwischen Jake Paul und Ben Askren Anfang des Jahres angeblich raubkopiert hatten, verklagte das Unternehmen den beliebten H3-Podcast.
In der im Mai eingereichten Beschwerde wurden zwei Arten von Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht: Verstöße gegen den Federal Communications Act (FCA), Konvertierung und Verstöße gegen den Computer Fraud and Abuse Act.
Triller sagte, dass die Betreiber des H3-Podcasts den Kampf unter Verletzung ihrer Rechte „rechtswidrig hochgeladen, verbreitet und öffentlich gezeigt“ hätten, was Schäden in Höhe von über 50.000.000 US-Dollar verursachte, nachdem die „nicht autorisierte Sendung“ 1.000.000 Mal angesehen wurde.
Später im selben Monat reichte Triller seine erste geänderte Klage ein, in der Ted Entertainment Inc. (TEI) und die Betreiber des H3-Podcasts, Ethan und Hila Klein, als Beklagte benannt wurden. H3 Podcast wurde entfernt, aber die Schadensersatzforderung in Höhe von 50 Millionen US-Dollar blieb bestehen. Im Juli reichte Triller seine zweite geänderte Klage ein, die Teddy Fresh Inc. und 10 „Doe“-Angeklagte hinzufügte. Es hat auch die Vorwürfe wegen Fehlverhaltens halbiert, sodass die Angeklagten Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen, stellvertretender Urheberrechtsverletzungen und Verstößen gegen die FCA verantworten müssen.
Trillers Klage ist „Vergeltung“ für Kritik
In einem vernichtenden Antrag auf Abweisung, der gestern beim Gericht eingereicht wurde, greifen die Angeklagten in ihrer Antwort auf Triller nicht auf. Sie beschreiben Trillers Beschwerde als „tödlich fehlerhaft“ und erklären, dass das Unternehmen trotz zahlreicher Gelegenheiten immer wieder Beschwerden einreicht, die „ein verstümmeltes und räudiges Durcheinander ohne jeden Verdienst“ sind.
Laut dem Antrag konzentriert sich Trillers Beschwerde auf die Verwendung eines Ausschnitts der „Sendung“ durch TEI für Kommentare und Kritik in einem Video mit dem Titel „Jake Paul Fight Was a Disaster“. Berichten zufolge haben TEI-Mitarbeiter den Auszug (das „Referenzvideo“) als nicht gelistetes Video auf YouTube hochgeladen und die Angeklagten sagen, dass Trillers Klage einer Vergeltung für ihre breite Kritik gleichkommt.
„Jeder, der sich den Podcast vom 22.04.21 ansieht, kann sofort den wahren Zweck von Trillers [zweiter geänderter Beschwerde] erkennen: Vergeltung gegen den Podcast vom 22.04.21, weil er die Übertragung und ihr Hauptereignis – den Boxkampf zwischen Jake Paul und Ben Askren (der „Kampf“). Mit anderen Worten, Trillers SAC ist ein dreister und unverfrorener Versuch, rechtmäßige und geschützte Kritik einzuschüchtern, zu bestrafen und zum Schweigen zu bringen“, heißt es in dem Antrag.
Triller sagt, Angeklagte hätten ein „Bootleg“-Video verwendet
Triller sagt, dass die Angeklagten eine Raubkopie oder eine Bootleg-Version der Sendung gesehen, auf YouTube hochgeladen und einen Auszug und ihre URL im Podcast vom 22.04.21 gezeigt haben. Die Beklagten sagen jedoch, dass der von Triller bereitgestellte Screenshot die URL nicht anzeigen konnte und Triller sie nicht bereitstellen konnte. Es war möglich, die URL im Video mit etwas Arbeit zu sehen, aber letztendlich erhielt das Video nur 65 Aufrufe.
Triller sagt, die Angeklagten hätten von ihrem Verhalten profitiert, weil der H3-Podcast Teil des YouTube-Partnerprogramms sei, Sponsoring enthalte und Merchandise verkaufe. Der Kanal, auf den das „Referenzvideo“ hochgeladen wurde, habe jedoch keine dieser Eigenschaften, sagen die Angeklagten.
Ab hier wird es interessanter. Während sich Trillers Beschwerden alle auf den Kampf selbst konzentrierten, dauerte dieser bekanntermaßen weniger als zwei Minuten. Die gesamte Übertragung, an der Triller das Copyright besitzt, dauerte viel länger – tatsächlich vier Stunden –, was bedeutet, dass jede Verwendung des Jake-Paul-Kampfes durch die Angeklagten in ihrem zweistündigen Podcast notwendigerweise gering war.
Dem Abweisungsantrag zufolge verbrachte der H3-Podcast 12 Minuten des Podcasts damit, die Sendung zu kritisieren, und zeigte in der Mitte 42 Sekunden des "Referenzvideos", das fünf Sekunden ausschließlich Audio enthielt, neun Sekunden sowohl Audio als auch Video , und 28 Sekunden ausschließlich Video.
Ethan und Hilas Einsatz für Triller gescheitert
Ende Juni schrieben Ethan und Hila an Triller und zeigten, wie jede Klage in der ersten geänderten Beschwerde fehlgeschlagen war. Triller reichte dann seine zweite geänderte Beschwerde (SAC) ein und ließ drei Klagen fallen. Im Juli hatten die Parteien eine Telefonkonferenz, aber Triller blieb „unüberzeugt“, dass sein SAC „tödliche Mängel“ enthielt.
Triller antwortete, indem er eine neue Klage gegen die Angeklagten vor dem Los Angeles Superior Court einreichte und behauptete, dass die Kommentare in H3-Podcasts über die Kampfklage einer unerlaubten Einmischung gleichkamen.
Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen „versagen rechtlich“
Die Angeklagten glauben, dass Trillers erste Klage wegen Urheberrechtsverletzung auf einer Aussage von Ethan Klein beruht, dass er eine Raubkopie der Sendung gesehen habe. Laut ihnen ist das kein Verstoß.
„Das Ansehen einer Übertragung – sei es Trillers Übertragung der Sendung vom 17. April 2021, des Referenzvideos oder des Podcasts vom 22.04.21 – stellt keine Urheberrechtsverletzung dar. Das Ansehen einer Übertragung ist keine öffentliche Anzeige, öffentliche Aufführung, öffentliche Verbreitung oder abgeleitete Arbeit des urheberrechtlich geschützten Originalwerks“, heißt es in dem Abweisungsantrag.
Trillers stellvertretende Klage wegen Urheberrechtsverletzung scheint sich auf die Behauptung zu stützen, dass Dritte das „Referenz“-Video und den Podcast gesehen haben, aber gemeinsam mit der ersten Klage wegen Verletzung verstößt dies ebenfalls gegen die Doktrin der fairen Verwendung, fügt der Antrag hinzu.
Fair-Use-Verteidigungen
Dem Antrag zufolge versucht Triller, das „Referenz“-Video und Kleins Betrachtung der Sendung von der Verwendung der Sendung im Podcast zu trennen. Dies wird, so die Beklagten, unter der Doktrin der „Zwischenbenutzung“ ausdrücklich abgelehnt, so dass auch die Vervielfältigung als Vorstufe zur Schaffung eines Werks zur fairen Nutzung als faire Nutzung zu qualifizieren sei.
„Daher ist Trillers Versuch, die mutmaßlichen Verletzungshandlungen der Beklagten isoliert vom 22.04.21-Podcast zu betrachten, rechtlich ausgeschlossen.“
Unter Berücksichtigung des ersten Faktors der fairen Nutzung sagen die Beklagten, dass ihre Nutzung sehr transformativ war und erhebliche Kommentare und Kritik enthielt, einschließlich derjenigen, die sich auf die Gesamtqualität der Show und das physische Erscheinungsbild von Ben Askren bezogen. Der Podcast kritisierte auch den Schiedsrichter, überlegte, ob der Kampf inszeniert worden war, und hinterfragte die Höhe der Einnahmen, die die Veranstaltung erzielen könnte.
Zur Frage, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelte, argumentieren die Beklagten, dass dieser Faktor viel weniger wichtig sei, da die Nutzung stark transformativ war. Sie sind auch der Ansicht, dass ein unbefugter Zugriff auf die Sendung („bösgläubig“) eine Feststellung zugunsten der fairen Verwendung nicht beeinträchtigen sollte.
„[T]rillers Argument, dass der Zugang zu einer autorisierten Kopie eine Voraussetzung für die Beklagten ist, sich auf die faire Nutzung zu berufen, ist selbst ein Argument in böser Absicht“, fügt der Antrag hinzu.
Der zweite Faktor bei der Bestimmung der fairen Verwendung ist die Art des kopierten Werks, beispielsweise ob es zu sachlichen/Informations- oder Unterhaltungszwecken diente. Die Angeklagten verwendeten nur einen Ausschnitt aus der Sendung, der die Kämpfe der Männer zeigte, und argumentierten auf dieser Grundlage, dass ihre Verwendung in erster Linie sachlich war.
Zum dritten Faktor der fairen Nutzung, der die Frage stellt, ob „die Menge und die Wesentlichkeit des verwendeten Teils in Bezug auf das urheberrechtlich geschützte Werk insgesamt im Hinblick auf den Zweck der Vervielfältigung angemessen sind“, glauben die Beklagten, dass das Recht auf ihrer Seite ist .
„Die Sendung war im Wesentlichen vier Stunden lang… Mit anderen Worten, der Podcast vom 22.04.21 verwendete weniger als 0,3 % der Sendung“, eine Menge, die unter den gegebenen Umständen „sehr vernünftig in Bezug auf den 22.04.21“ war Podcasts transformativer Zweck der Kommentierung und Kritik der Sendung und des Kampfes.“
In Bezug auf den vierten Faktor (ob das Kopieren den Marktwert des urheberrechtlich geschützten Werks beeinflusst) stellt der Antrag fest, dass das Gericht zwischen „bissiger Kritik, die nur die Nachfrage unterdrückt, und Urheberrechtsverletzungen, die sie an sich reißen“, unterscheiden muss.
Sie weisen auch darauf hin, dass sie ein anderes Publikum als Triller ansprachen. Während letztere sich zurücklehnen und die Veranstaltung genießen wollten, wollten die Zuschauer von H3 Podcast hören, warum das Ganze eine Katastrophe war.
Klage wegen stellvertretender Verletzung schlägt fehl
Um eine stellvertretende Urheberrechtsverletzung zu beweisen, muss Triller nachweisen, dass die Beklagten ein unmittelbares finanzielles Interesse an der mutmaßlichen Verletzungshandlung hatten, indem sie einen Kausalzusammenhang aufzeigen. Sie kontern, indem sie darauf hinweisen, dass das „Referenz“-Video keine Sponsoren hatte und nicht auf YouTube monetarisiert wurde, sodass Trillers Anspruch fehlschlägt.
Zu den Vorwürfen im Zusammenhang mit den Verstößen gegen das Bundeskommunikationsgesetz führen die Beklagten aus, da Triller anerkenne, dass die Videos nach der ursprünglichen Übertragung auf YouTube gezeigt worden seien (dh sie hätten den Verbreitungspunkt des eigentlichen Sendesignals nicht verlängert), sei diese Behauptung scheitert auch.
Abschluss
„Trillers Missbrauch des Gerichtsverfahrens, um rechtmäßige Rede zu bestrafen und zum Schweigen zu bringen, kann nicht länger hingenommen werden. Trillers Klage ist eine Vergeltung für den Podcast vom 22.04.21, der die Sendung als „Katastrophe“ bezeichnet“, fügt der Antrag hinzu.
„[T]riller beharrt darauf, „katastrophale“ und tödlich fehlerhafte Beschwerden einzureichen – und der SAC ist keine Ausnahme. Da Triller sich konsequent weigert, den Missbrauch des Gerichtsverfahrens und der Angeklagten einzustellen, liegt es an diesem Gericht, Triller zu stoppen.“
Den Abweisungsantrag und das dazugehörige Memorandum finden Sie hier und hier (pdf)
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