Yout v RIAA: Die Anwendung einer technischen Schutzmaßnahme ist nicht gleichbedeutend mit Missbrauch
Im vergangenen Oktober verklagte das Unternehmen hinter der YouTube-Ripping-Plattform 'Yout' die RIAA, weil sie "missbräuchliche" DMCA-Anti-Umgehungsbenachrichtigungen an Google gesendet hatte. Die RIAA bestand darauf und bestand darauf, dass die rollende Chiffre von YouTube tatsächlich eine "wirksame technologische Maßnahme" sei. Yout hat jetzt zurückgeschossen und erklärt, dass die bloße „Anwendung“ einer Schutzmaßnahme nicht auf eine Umgehungsverletzung hochgerechnet werden kann. Von: TF, für die neuesten Nachrichten zu Urheberrechtsschlachten, Piraterie und mehr.