Bungie & Ubisoft Sue Destiny 2 Cheatmakers Ring-1 wegen Urheberrechtsverletzung

Bungie & Ubisoft Sue Destiny 2 Cheatmakers Ring-1 wegen Urheberrechtsverletzung

Schicksal 2

Anstatt ihre Fähigkeiten auf Augenhöhe zu testen, ziehen es einige Spieler vor, Betrugssoftware von Drittanbietern einzusetzen, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Dies ist besonders in Multiplayer-Spielen verbreitet, bei denen die Möglichkeit, durch Wände zu schießen, automatisch zu zielen, mit vorteilhaften Geschwindigkeiten zu rennen und Munitionsvorräte zu behalten, natürlich einen Wettbewerbsvorteil darstellt.

Während dies für diejenigen, die Regeln nicht mögen und nichts gegen hohle Siege haben, ein großer Spaß sein kann, verursachen diese Hacks Frustration für andere Spieler, was das Spielerlebnis beeinträchtigt.

Infolgedessen gehen Videospielentwickler gegen Cheat-Hersteller und diejenigen, die Cheats verbreiten, vor, mit dem Ziel, ihren Kunden Fairplay und Spaß wiederherzustellen. Eine neue Klage von Ubisoft und Bungie setzt diesen Trend fort, indem sie sich gegen Personen richtet, von denen angenommen wird, dass sie an der Entwicklung und Verbreitung von Cheats für Destiny 2 und Rainbow Six Seige beteiligt sind.

Klage richtet sich gegen Personen, die angeblich hinter Ring-1 stehen

Die bei einem kalifornischen Bezirksgericht eingereichte Klage richtet sich gegen Andrew Thorpe (alias "Krypto"), Jonathan Aguedo (alias "Overpowered"), Wesam Mohammed (alias "Grizzly"), Ahmad Mohammed sowie John Does 1-50. Nach Angaben der Kläger betreiben, beaufsichtigen oder beteiligen sich diese Personen an Ring-1, einem Unternehmen, das unter anderem eine Reihe von Cheats für Destiny 2 und Rainbow Six Seige entwickelt, vertreibt und vermarktet.

Ring-1 soll größtenteils von Ring-1.io aus operieren, ist aber auch in Hunderten von Foren, Websites und Social-Media-Konten aktiv, die Cheats verkaufen, die es Ubisoft- und Bungie-Kunden ermöglichen, automatisch mit ihren Waffen zu zielen, die Standorte von Gegnern zu enthüllen und zu sehen Informationen, die sonst unkenntlich gemacht würden.

„Das Verhalten der Beklagten hat den Klägern und ihren Geschäftsinteressen massiven und nicht wiedergutzumachenden Schaden zugefügt und wird dies weiterhin tun. Der Erfolg der Spiele der Kläger hängt davon ab, dass sie allen Spielern Spaß machen und fair sind“, heißt es in der Klage.

„Betrüger ruinieren das Spielerlebnis. Cheater beeinträchtigen nicht nur den Spielspaß von Nicht-Cheatern, mit denen sie im Spiel interagieren, sondern sie erhalten auch unrechtmäßig die Belohnungen im Spiel, die Nicht-Cheater legitim erhalten, und entwerten sie dadurch.“

Ubisoft und Bungie sagen, dass das Verhalten der Angeklagten sowohl rechtswidrig als auch böswillig ist, da sie absichtlich den Unternehmen und Spielergemeinschaften schaden wollten.

Mehr zum Thema:  Twitter unter Beschuss wegen Verweigerung der Teilnahme an der Anti-Piraterie-Anhörung des Senats

Wer sind die Ring-1-Angeklagten?

Die Klage behauptet, dass Andrew Thorpe (alias „Krypto“) eine Person mit Wohnsitz in North Humberside in Großbritannien ist. Es wird behauptet, dass er ein Ring-1-Mitarbeiter und Moderator ist, der die Kunden der Kläger bei der Verwendung der Cheat-Software unterstützt, als Verbindungsmann zu den Cheat-Entwicklern dient und möglicherweise auch selbst ein Entwickler ist.

Jonathan Aguedo (alias "Overpowered") soll in Windermere, Florida, leben. Neben ähnlichen Anschuldigungen wie denen gegen Thorpe wird behauptet, dass Aguedo auch als Wiederverkäufer von Ring-1-Cheats auftritt.

Wesam Mohammed (alias „Grizzly“) lebt angeblich in Munster, Indiana. Ihm wird vorgeworfen, ein langjähriges Mitglied von Ring-1 und ein „produktiver“ Wiederverkäufer der Betrugssoftware zu sein, wobei einige Verkäufe unter dem Spitznamen „Gaming Mods“ durchgeführt wurden. Ahmad Mohammed soll auch ein Einwohner von Münster und ein Wiederverkäufer der Ring-1-Cheats sein.

In der Beschwerde werden weiterhin eine Reihe von Personen nur anhand ihrer Online-Handles aufgelistet. Dazu gehören Berserker, Cypher, Admin, Cale, Aufseher, Tralepo, Frost, Dove und Pingu, denen alle vorgeworfen werden, an verschiedenen Aspekten der Ring-1-Operation beteiligt zu sein. Zu diesem Zeitpunkt ist ihre Identität unbekannt, aber Ubisoft und Bungie sagen, dass sie versuchen werden, ihre Beschwerde zu ändern, sobald diese Informationen vorliegen.

Geschäftsmodell der Beklagten

Laut der Klage sind die von Ring-1 entwickelten und vertriebenen Cheats nicht billig. Der Zugang zu Destiny 2-Cheats über die Ring-1-Website kostet 30 Euro pro Woche oder 60 Euro pro Monat, während die für Rainbox Six Seige 25 Euro bzw. 50 Euro kosten, was den Angeklagten Einnahmen von bis zu Hunderttausenden von Dollar einbringt.

Die Kläger glauben, dass Ring-1 oder die mit ihnen gemeinsam handelnden Personen betrügerisch Zugang zu den Software-Clients der Spiele erlangt haben, bevor sie diese zerlegt, dekompiliert und/oder abgeleitete Werke davon erstellt haben. Diese Tools wurden dann auf Destiny 2- und Rainbow Six Seige-Servern unter falschen Vorwänden unter Verwendung von „Wegwerfkonten“ und falschen Identitäten getestet.

Urheberrechtsverletzungen

Da die von Ring-1 entwickelte und vertriebene Betrugssoftware in erster Linie dazu bestimmt ist, technologische Maßnahmen zu umgehen, die den Zugang zu ihren Spielen kontrollieren, führen die Kläger aus, dass die Beklagten unter Verstoß gegen das DMCA (17 USC § 1201( a)(2)) .

Mehr zum Thema:  Italienischer Sender verwendet forensische Wasserzeichen, um Online-Piraten aufzuspüren

Darüber hinaus sollen die Beklagten unrechtmäßig die Kunstwerke der Kläger auf der Ring-1-Website reproduziert und gezeigt, die Leistung der Spiele angepasst und Spiele-Client-Dateien ohne Lizenz während Reverse Engineering und ähnlichen Prozessen reproduziert haben.

Alternativ schlagen Ubisoft und Bungie vor, dass die Angeklagten dafür haftbar gemacht werden können, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden herbeizuführen und dazu beizutragen, wenn sie Cheats einsetzen, die effektiv nicht autorisierte abgeleitete Werke erstellen.

„Als direktes und unmittelbares Ergebnis haben die Kläger Anspruch auf Schadensersatz und auf Gewinne der Beklagten in prozessual nachzuweisenden Beträgen, die derzeit nicht feststellbar sind. Alternativ haben die Kläger Anspruch auf einen maximalen gesetzlichen Schadensersatz von 150.000 US-Dollar für jedes urheberrechtlich geschützte Werk, das verletzt wird, oder in einer anderen Höhe, die gemäß 17 USC § 504(c) angemessen ist“, heißt es in der Klageschrift.

Andere Ansprüche gegen die Ring-1-Beklagten

Zusätzlich zu den mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen haften die Angeklagten laut Bungie und Ubisoft für Markenverletzungen aufgrund der Verwendung verschiedener Marken auf der Ring-1-Website und anderswo. Ihnen wird auch eine „falsche Herkunftsbezeichnung“ vorgeworfen aufgrund falscher oder irreführender Beschreibungen, die eine Verbindung zu den Unternehmen suggerieren, und vorsätzlicher Eingriffe in die Vertragsbeziehungen, indem Spieler von Destiny 2 und Rainbow Six Seige dazu ermutigt werden, gegen ihre Lizenzbedingungen zu verstoßen.

Die Glücksspielunternehmen schließen mit der Behauptung, dass das Geschäft der Ring-1-Beklagten einen unlauteren Wettbewerb darstelle, der auf Verstößen gegen das Computerbetrugs- und Missbrauchsgesetz aufgrund des unbefugten Zugriffs auf offizielle Spieleserver beruht.

Infolgedessen fordern Bungie und Ubisoft einstweilige Verfügungen, um dieses Verhalten in Zukunft einzudämmen. Sie wollen, dass die Ring-1-Website (und alle Kopien) zusammen mit der Betrugssoftware selbst geschlossen werden.

Sie fordern auch tatsächliche oder maximale gesetzliche Schadensersatzansprüche in Bezug auf Urheberrechte sowie Schadensersatz wegen Markenverletzung und Verstößen gegen das Computerbetrugs- und Missbrauchsgesetz. Alle Erlöse, die die Beklagten durch den Verkauf der Betrugssoftware erzielen, sollen in einem Trust angelegt werden, so die Unternehmen.

Die Beschwerde von Bungie und Ubisoft finden Sie hier (pdf)

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert