Cloudflare verbucht Teilsieg in 'Thothub' Piraterie-Klage

Cloudflare verbucht Teilsieg in 'Thothub' Piraterie-Klage

Wolkenflare

Anfang des Jahres verklagte das texanische Model Deniece Waidhofer Thothub wegen Urheberrechtsverletzung, nachdem die Benutzer der Website viele ihrer "exklusiven" Fotos gepostet hatten.

Obwohl Cloudflare nicht neu in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen ist, hat sichdieser Fall als mehr als nur lästig erwiesen. Zuvor hatte das Unternehmen den Klagen mit einem Klageabweisungsantrag entgegengetreten, aber Waidhofer und ihre Rechtsabteilung haben sich nicht zurückgezogen.

In einer geänderten Beschwerde wurden einige der ungeheuerlichsten Anschuldigungen gegen Cloudflare, einschließlich der RICO-Verschwörung, fallengelassen. Die Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen blieben jedoch bestehen, und mit zwei neuen Cosplay-Modellen, die der Klage beitraten, wurde die Liste der Angeklagten erweitert.

Cloudflare wies diese neuen Vorwürfe zurück und reichte einen Antrag ein, die Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen zurückzuweisen. Darüber hinaus reichte das Unternehmen einen separaten Sanktionsantrag ein, in dem die Angeklagten beschuldigt wurden, eine fatal fehlerhafte Theorie der „Verletzung“ erfunden zu haben.

Gericht übergibt gemischte Reihenfolge

Diese Woche prüfte der Richter des US-Bezirksgerichts Fernando M. Olguin den Antrag von Cloudflare und veröffentlichte eine gemischte Anordnung. Richter Olguin wies die direkten Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen gegen Cloudflare zurück, wies jedoch den Antrag auf Abweisung der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen ab.

Die drei Modelle argumentierten, dass Cloudflare ihre Rechte direkt verletzt, indem es Kopien der urheberrechtlich geschützten Werke auf seinen Servern erstellt und seinen Dienst absichtlich an Raubkopien vermarktet.

Nach Prüfung der Argumente beider Seiten kam Richter Olguin zu dem Schluss, dass die direkte Klage wegen Urheberrechtsverletzung unbegründet ist. Auch wenn Cloudflare das rechtsverletzende Material zwischengelagert hat, behaupten die Models kein „gewolltes“ Verhalten.

Im Kontext einer Urheberrechtsverletzung bezieht sich willentliches Verhalten auf einen ursächlichen Zusammenhang. Dies bedeutet, dass die Handlungen von Cloudflare die Ursache für rechtsverletzende Aktivitäten sein sollten. Das ging aus den Beschwerden der Models nicht hervor.

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Keine direkte Verletzung (vorerst)

Dieses Fehlen eines Kausalzusammenhangs gilt auch für andere direkte Anschuldigungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Dazu gehört auch der Hinweis, dass Cloudflare seinen Dienst an Piratenseiten vermarktet hat. Auch diese Behauptung wurde nicht ordnungsgemäß gesichert.

„Kurz gesagt, die Kläger haben es versäumt, hinreichend zu behaupten, dass Cloudflare ein willentliches Verhalten begangen hat. Das Gericht wird daher die direkte Verletzungsklage der Kläger mit Genehmigung zur Änderung abweisen“, urteilt das Gericht.

Dies bedeutet, dass Cloudflare die direkten Urheberrechtsverletzungsansprüche vorerst besiegt hat. Die Models dürfen jedoch eine geänderte Beschwerde einreichen, um die vom Gericht hervorgehobenen Mängel zu beheben.

Beitragsverletzung bleibt bestehen

Cloudflare forderte das Gericht außerdem auf, die Klagen wegen mittelbarer Urheberrechtsverletzungen abzuweisen. Den Modellen zufolge wusste der CDN-Anbieter, dass über sein System rechtsverletzendes Material zur Verfügung gestellt wurde, unterließ es jedoch, „einfache Maßnahmen“ zu ergreifen, um weiteren Schaden abzuwenden.

Diese Vorwürfe wurden von Cloudflare stark bestritten, aber das Gericht ist derzeit der Ansicht, dass die in der Beschwerde vorgelegten Fakten ausreichen, um den Fall voranzutreiben.

„Obwohl Cloudflare den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe in der [ersten geänderten Beschwerde] in Frage stellt, muss das Gericht bei einem Antrag auf Abweisung die tatsächlichen Vorwürfe der Beschwerde als wahr akzeptieren“, schlussfolgert das Gericht.

Für Cloudflare gab es weitere Rückschläge, da das Gericht auch seinen Antrag auf Sanktionierung der Models und ihres Rechtsteams ablehnte. Das Unternehmen warf den Rechteinhabern vor, unbegründete und falsche Behauptungen aufzunehmen. Das Gericht ist jedoch der Auffassung, dass diese Art von Ersuchen zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden kann.

Thothub-Betreiber und Werbetreibende

Die Ansprüche auf Piraterie sind auf Cloudflare beschränkt. Als Beklagte wird auch das Werbeunternehmen MultiMedia, auch bekannt als Chaturbate, aufgeführt. Das Gericht gab den Anträgen von MultiMedia auf Abweisung der mittelbaren Urheberrechtsansprüche, auch mit Änderungsmöglichkeit, statt.

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Die Ansprüche von RICO gegen den Werbetreibenden werden vorbehaltlos abgewiesen, Ansprüche aus unlauterem Wettbewerb bleiben jedoch unberührt.

Schließlich konnten die Models die „Does“ hinter der Thothub-Site nicht identifizieren, sodass alle Ansprüche im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Betreibern der Site aus der Klage gestrichen wurden.

Eine Kopie des Beschlusses von Richter Olguin zu den Abweisungsanträgen und dem Sanktionsantrag finden Sie hier (pdf)

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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