Plattenfirmen wollen, dass YouTube-Ripper Benutzerdaten protokollieren und teilen

Plattenfirmen wollen, dass YouTube-Ripper Benutzerdaten protokollieren und teilen

flvto

Kostenlose Musik ist heutzutage leicht zu finden. Gehen Sie einfach zu YouTube und Sie können Millionen von Tracks finden, darunter viele der neuesten Veröffentlichungen.

Dies ist ein Problem für die großen Plattenlabels, die nicht möchten, dass Tracks aus dem YouTube-Ökosystem herauskommen. Aus diesem Grund werden YouTube-Ripper als große Bedrohung angesehen.

Die Musikindustrie geht dieses Problem aktiv an, indem sie IPS-Blockaden beantragt , Deaktivierungsanzeigen verschickt und Seitenbetreiber vor Gericht bringt.

FLVTO.biz und 2conv.com Klage

Im Jahr 2018 verklagte eine Gruppe prominenter Plattenlabels zwei sehr beliebte YouTube-Ripper, FLVTO.biz und 2conv.com. Die Labels, darunter Universal, Warner Bros und Sony, beschuldigten die Websites der Urheberrechtsverletzung und hofften, sie schnell schließen zu können. Das war nicht der Fall.

Der russische Betreiber der YouTube-Ripper, Tofig Kurbanov, wehrte sich. Er argumentierte zunächst, dass ein US-Gericht für ausländische Websites nicht zuständig sei. Nachdem eine Vorinstanz zunächst zugestimmt hatte , gewannen die Labels im Berufungsverfahren. Im März entschied ein Bundesgericht in Virginia, dass sich Herr Kurbanov den Piraterievorwürfen stellen muss.

Das Urteil bedeutet, dass beide Parteien den Fall nun in der Sache vortragen müssen. Als Teil dieses Prozesses dürfen die Labels und Streamripper Ermittlungen durchführen, um die benötigten Beweise zu sammeln.

Labels wollen Protokolle

Die Labels forderten beispielsweise verschiedene Dokumente und E-Mails vom Seitenbetreiber an, um ihre Behauptungen zu untermauern. Darüber hinaus möchten sie viel mehr darüber wissen, wie die Site verwendet wird, einschließlich der Dateien, die von Benutzern heruntergeladen werden, wo sich diese Benutzer befinden und was die Quellsites sind.

Einige der Anfragen
Ripper-Entdeckung

Letztere Informationen können problemlos in Server-Logfiles gespeichert werden. Herr Kurbanov teilte den Labels jedoch mit, dass er nichts zu teilen habe. Die angeforderten Daten lägen nicht vor, antwortete er und wies darauf hin, dass es „übermäßig mühsam“ wäre, sie „zu erstellen oder zu produzieren“.

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Die Antwort zeigte, dass die Stream-Ripper einfach keine Protokolldateien aufbewahren, die die angeforderten Informationen speichern. Die Ermöglichung einer umfangreichen Protokollierung geht Herrn Kurbanov eindeutig einen Schritt zu weit. Die Musikfirmen sind jedoch anderer Meinung.

"Ripper sollten Protokolle aufbewahren"

In einem diese Woche beim Bundesgericht in Virginia eingereichten Antrag fordern die Musikfirmen einen Gerichtsbeschluss, der die Protokollierung der Serverdaten und die Übergabe an die Labels erzwingt.

„Im normalen Betriebsablauf generieren die Websites der Beklagten notwendigerweise Serverdaten, einschließlich Daten, die Folgendes identifizieren: (a) die YouTube-Videos, die gestreamt werden; (b) die MP3-Audiodateien werden kopiert und verteilt; und (c) die geografischen Standorte der Benutzer, die die Audiodateien herunterladen“, schreiben sie.

„Mit Respekt, das Gericht sollte den Angeklagten anweisen, diese Schlüsselbeweise aufzubewahren und vorzulegen.“

Der Beweis existiert

In ihrem Antrag argumentieren die Labels, dass die angeforderten Beweise bereits vorhanden seien. Es ist leicht verfügbar, aber einfach nicht protokolliert. Dies ist eine Entscheidung des Betreibers.

„Das Problem besteht darin, dass der Beklagte seine Serversoftware so konfiguriert hat, dass die Protokollierungsfunktion deaktiviert wird – und somit ständig wichtige Daten überschrieben werden, die die Kläger bei der Ermittlung ausdrücklich angefordert haben.“

Herr Kurbanov ist laut Labels nicht berechtigt, sich hinter dieser Geschäftspraxis zu verstecken, um seinen Erhaltungspflichten zu entgehen. Zumal es nur minimalen Aufwand erfordert, das Logging zu starten.

„Es ist ein grundlegendes Prinzip, dass eine Partei, sobald sie verpflichtet ist, vorhandene Beweise aufzubewahren, entsprechende Schritte unternehmen muss, um dies zu tun. Die Serverdaten sind vorhanden, und die Kläger verlangen lediglich, dass der Beklagte angewiesen wird, diese Daten aufzubewahren und zu produzieren“, schließen die Etiketten.

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TorrentSpy

Die Anfrage erinnert an die Piraterieklage, die mehrere Hollywood-Studios vor mehr als einem Jahrzehnt gegen TorrentSpy eingereicht hatten. In diesem Fall, der von den Labels zitiert wird, hat ein Bundesgericht die Torrent-Site angewiesen, alle im RAM gespeicherten Daten zu protokollieren.

Kurz nach diesem Gerichtsbeschluss beschloss TorrentSpy, allen US-Besuchern den Zugriff auf seine Website zu sperren, und verwies auf ein unsicheres rechtliches Klima in den USA in Bezug auf die Privatsphäre der Benutzer.

Bisher haben FLVTO.biz und 2conv.com noch nicht auf die Anfrage reagiert, aber angesichts ihrer früheren Haltung ist es wahrscheinlich, dass Herr Kurbanov mit allen Mitteln dagegen ankämpft.

Eine Kopie des Memorandums der Plattenfirma zur Unterstützung ihres Antrags, Herrn Kurbanov zu zwingen, Serverprotokolle aufzubewahren, ist hier verfügbar (pdf)

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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