YouTube wehrt Klage wegen "Vergeltungsmaßnahmen" ab Copyright-Streiks

YouTube wehrt Klage wegen "Vergeltungsmaßnahmen" ab Copyright-Streiks

Ein kalifornisches Bundesgericht hat eine Klage gegen YouTube wegen "Vergeltungsmaßnahmen" gegen das Urheberrecht abgewiesen. DJ Short-E beschuldigte YouTube, DMCA-Gegenanzeigen nicht verarbeitet zu haben, nachdem er mit rechtlichen Schritten gedroht hatte. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass YouTube das Konto des DJ zu Recht gekündigt hat, da es nicht erforderlich ist, Gegendarstellungen gemäß den vereinbarten Nutzungsbedingungen zu verarbeiten.

Für viele Content-Ersteller von YouTube sind Urheberrechtsstreiks ein großes Problem.

Wenn Nutzer drei "Streiks" erhalten, kann YouTube alle Videos entfernen, den Kanal dauerhaft schließen und den Ersteller daran hindern, neue zu erstellen.

Dies ist eine erhebliche Bedrohung für diejenigen, die von der Videoplattform anständig leben, einschließlich Erik Mishiyev, auch bekannt als DJ Short-E , der zwei beliebte YouTube-Kanäle mit insgesamt über 250.000 Abonnenten betrieb.

Dieser Erfolg brachte ihm einen „Silver Creator Award“ ein und erzielte über einen Zeitraum von fünf Jahren einen Umsatz von 310.000 USD. Mishiyevs Beziehung zur Videoplattform war jedoch alles andere als rosig.

Trotz über einer Viertelmillion Abonnenten war der DJ der Ansicht, dass die Aufrufe seiner Videos im Vergleich zu ähnlichen Kanälen gering waren. Als einige Abonnenten ihn darüber informierten, dass sie keine Benachrichtigungen für neue Uploads erhalten hatten, kontaktierte Mishiyev den YouTube-Support.

Diese Untersuchung lief nicht gut und führte letztendlich dazu, dass der Schöpfer angeblich damit drohte, rechtliche Schritte gegen den Videogiganten einzuleiten. Kurz danach berichtete er, von Urheberrechtsverletzungen und Streiks bombardiert worden zu sein, die seine Kanäle effektiv geschlossen hatten.

Mishiyev glaubt, dass diese Abschaltungen Vergeltungsmaßnahmen für seine rechtlichen Drohungen waren. Und als YouTube sich entschied, seine DMCA-Gegenmitteilungen, die er versandte, um die Streiks loszuwerden, nicht zu akzeptieren, brachte er YouTube vor Gericht .

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In einer Beschwerde, die im vergangenen Sommer bei einem Bundesgericht in Kalifornien eingereicht wurde, forderte die YouTuber unter anderem eine Entschädigung in Höhe von 720.000 US-Dollar für Einkommensverluste. Außerdem wollte er verhindern, dass YouTube ihn jemals wieder verbietet.

Im Zentrum der Klage steht eine Vertragsverletzung. Mishiyev argumentierte, dass YouTube seinen Pflichten nicht nachgekommen sei, da es seine DMCA-Gegenmitteilungen nicht verarbeitet habe, ein Punkt, den der Videogigant bestritt.

In einer vor einigen Wochen eingereichten Antwort stellte YouTube fest, dass das Unternehmen aufgrund seiner Nutzungsbedingungen Inhalte "ohne vorherige Ankündigung" und "nach eigenem Ermessen" entfernen kann. Diese Vereinbarung ermöglicht es dem Unternehmen, ein Video nach einem Urheberrechtsanspruch nicht wiederherzustellen, selbst wenn es angefochten wird.

"YouTube ist nicht verpflichtet, dieses Material jemals wieder in seinen Dienst zu stellen, selbst wenn ein Nutzer protestiert, und die Vereinbarung unterstreicht ausdrücklich sein Ermessen, dies nicht zu tun", teilte YouTube dem Gericht mit.

Mit anderen Worten, YouTube muss keine Inhalte wiederherstellen, nachdem es eine Gegendarstellung erhalten hat. Es kann es einfach ignorieren, basierend auf den vereinbarten Nutzungsbedingungen.

Dies ist auch die Schlussfolgerung des Gerichts. In einem im letzten Monat veröffentlichten Beschluss stellt der Richter des US-Bezirksgerichts, William Alsup, fest, dass Nutzer die Möglichkeit erhalten, Gegenbenachrichtigungen einzureichen, Google jedoch nicht verpflichtet ist, auf sie zu reagieren.

"Sobald ein Nutzer eine Gegendarstellung eingereicht hat, liegt die Vereinbarung nach alleinigem Ermessen von YouTube in der Entscheidung, weitere Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Wiederherstellung der Videos oder sogar der Übermittlung des Gegenhinweises an den angeblichen Urheberrechtsinhaber", schrieb Richter Alsup .

„YouTube hat sich daher nicht bereit erklärt, als neutraler Verarbeiter von Mitteilungen und Gegenmitteilungen zu fungieren. YouTube behielt die Kontrolle, um Gegenmitteilungen und Verstöße selbst zu bewerten. “

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Mishiyev ging nicht ins Detail, aus welchen Gründen die Bekanntmachungen ungenau waren. Die Hauptbehauptung war, dass die Videos von YouTube als Vergeltung "angeschlagen" wurden. Auch wenn dies zutrifft, ist YouTube bei der Kündigung des Kontos immer noch nicht im Unrecht.

"Selbst wenn man die Vergeltungsvorwürfe als wahr ansieht, kann die Beschwerde das ausdrückliche Recht von YouTube, das Konto des Klägers wegen wiederholter Urheberrechtsverletzung zu kündigen, nicht überwinden", stellt Richter Alsup fest.

Aufgrund dieser und mehrerer anderer Argumente gab der Richter dem Antrag von YouTube statt, die Beschwerde zurückzuweisen. Das sind zwar gute Nachrichten für den Videodienst, aber der Rechtsstreit ist noch nicht vollständig vorbei.

Wie hervorgehoben durch Reclaim The Net, Mishiyev, aka DJ Short-E, hat die Entscheidung auf dem 9. Circuit Court of Appeals Berufung eingelegt

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Hier ist eine Kopie des Befehls des US-Bezirksgerichtsrichters William Alsup , Mishiyevs Beschwerde gegen YouTube zurückzuweisen. .

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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