DNS-Resolver Quad9 legt beim deutschen Gericht Berufung gegen einstweilige Verfügung zur Sperrung von Websites ein,
Der DNS-Resolver Quad9 hat gegen einen vor wenigen Wochen erlassenen Sperrbeschluss des Landgerichts Hamburg Berufung eingelegt. Die gemeinnützige Quad9 Foundation argumentiert, dass das Blockieren von einstweiligen Verfügungen gegen DNS-Resolver ein Schritt zu weit geht, da sie befürchtet, dass andere Tools von Drittanbietern wie Webbrowser und VPN-Anbieter die nächsten sein könnten. Von: TF, für die neuesten Nachrichten zu Urheberrechtsstreitigkeiten, Piraterie und mehr.