Copyright Troll hat jetzt ein eigenes Piraterie-Tracking-Tool

Copyright Troll hat jetzt ein eigenes Piraterie-Tracking-Tool

Strike 3 Holdings hat in den letzten Jahren Tausende mutmaßlicher BitTorrent-Piraten vor US-Gerichten angegriffen. Bis vor kurzem stützte sich das Unternehmen auf Beweise, die von einer Piraterie-Tracking-Firma eines Drittanbieters gesammelt wurden. Neue Gerichtsakten zeigen jedoch, dass Strike 3 jetzt über ein eigenes internes Überwachungstool namens VXN Scan verfügt.

Vor drei Jahren hatte Strike 3 Holdings noch nie eine einzige Klage eingereicht, aber heute hat das Unternehmen Tausende von Fällen in seiner Akte.

Diese Klagen werden in den USA eingereicht und richten sich an Personen, deren Internetverbindungen angeblich zum Herunterladen und Weitergeben von urheberrechtsverletzenden Inhalten über BitTorrent verwendet wurden.

Im Fall von Strike 3 bezieht sich dies auf Videos für Erwachsene, die über die Websites Blacked, Tushy und Vixen verfügbar gemacht werden. Die Rechtskampagne des Unternehmens hat die Gerichte beschäftigt und zu einer rekordverdächtigen Anzahl von Piraterieklagen beigetragen.

Im vergangenen Sommer hat das Unternehmen plötzlich aufgehört, neue Klagen beim Bundesgericht einzureichen, aber im Dezember wurden seine Bemühungen wieder aufgenommen. Während die neuen Beschwerden den vorherigen sehr ähnlich waren, gibt es einen bemerkenswerten Unterschied.

Zuvor stützte sich Strike 3 auf Beweise des deutschen Unternehmens IPP International, das Filesharing-Aktivitäten verfolgt, die über BitTorrent-Netzwerke stattfinden. In den neuen Fällen stützt sich Strike 3 jedoch auf Beweise, die von seinem eigenen Tracking-System erstellt wurden.

"Der Kläger hat ein System zur Erkennung von Verstößen entwickelt, besitzt und betreibt es", schrieb Strike 3. In einer Beschwerde, die diese Woche eingereicht wurde, wird es genauer, indem ein Name für sein System hinzugefügt wird: "VXN Scan".

"Mit VXN Scan stellte der Kläger fest, dass der Beklagte das BitTorrent-Dateinetzwerk zum illegalen Herunterladen und Verteilen der urheberrechtlich geschützten Filme des Klägers verwendet hat", informierte Strike 3 ein Bundesgericht in Virginia.

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Die Umstellung auf das interne Tracking-System fiel mit der Unterbrechung von Strike 3 bei der Einreichung neuer Bundesklagen zusammen. Es ist jedoch unklar, warum das passiert ist. Es könnte ein Versuch sein, Kosten zu sparen, oder das Unternehmen hat seine Verbindungen zu IPP International aus einem anderen Grund abgebrochen.

Die Erwähnung des neuen Detektionssystem wurde hervorgehoben durch Verteidiger Jeffrey Antonelli, der auch eine weitere Änderung in Streik 3-Strategie beobachtet. Zusätzlich zum Torrent-Hash listet der Inhaber des Urheberrechts jetzt auch einen Datei-Hash als Beweis auf.

Dieser Zusatz könnte sehr wohl eine Antwort auf eine kürzlich ergangene Anordnung vor einem Bundesgericht in Washington sein, in der Richter Zilly Strike 3 zur Zahlung von 47.777 USD zur Deckung der Gebühren und Kosten eines Angeklagten aufforderte . In diesem Fall stellte der Richter fest, dass Torrent-Hashes nicht ausreichen, um eine verletzende Datei zu lokalisieren.

In der Beschwerde wird auch erwähnt, dass der Beklagte nicht der Abonnent der verknüpften IP-Adresse ist. Diese Falladresse wurde bereits in einem anderen Fall erwähnt, sodass Strike 3 möglicherweise vom Kontoinhaber zusätzliche Informationen über den mutmaßlichen Piraten erhalten hat.

Ob das neue Beschwerde- und interne Nachverfolgungssystem der Prüfung durch Verteidiger standhalten kann, ist noch nicht abzusehen. Bisher wurde die Technologie von Strike 3 nicht vor Gericht getestet.

Die Beschreibung wirft jedoch einige Fragen auf. Laut dem erwachsenen Videoproduzenten lädt VXN Scan keine Inhalte auf einen BitTorrent-Benutzer hoch, weil dies nicht möglich ist. Gleichzeitig wird den Angeklagten jedoch vorgeworfen, Raubkopien „heruntergeladen“ zu haben.

Technisch gesehen kann ein Tracking-System, das lediglich Inhalte herunterlädt, nicht beweisen, dass andere Benutzer etwas heruntergeladen haben, sondern nur, dass sie Material hochgeladen haben. Die Beschwerde wäre jedoch weiterhin gültig, wenn die Angeklagten nur Dateien hochladen würden, wenn sie nicht dazu berechtigt sind.

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Alles in allem ist klar, dass Strike 3 nicht vorhat, seine rechtlichen Bemühungen bald einzustellen. Das Unternehmen begann zuvor mit dem Experimentieren, indem es Klagen beim Bezirksgericht einreichte. Mit einem eigenen Tracking-System könnte das entsprechende System sogar noch rentabler werden.

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Eine Kopie der Beschwerde von Strike 3 über das neue VXN Scan-Erkennungssystem finden Sie hier (pdf) .

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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