Der Internetprovider RCN fordert das Gericht auf, den Piraterie-Haftungsprozess

Der Internetprovider RCN fordert das Gericht auf, den Piraterie-Haftungsprozess

abzuweisen

Im vergangenen Sommer haben mehrere große Musikunternehmen Klage gegen den Internetanbieter RCN eingereicht . Mithilfe der RIAA argumentierten sie, dass der ISP die Augen vor Raubkopien von Abonnenten verschließt.

Die Klage ähnelt in vielerlei Hinsicht der Klage gegen andere ISPs wie Cox, Grande und Charter, die alle beschuldigt wurden, die Konten von Wiederholungsverletzern nicht gekündigt zu haben.

Laut den Labels wusste RCN, dass einige seiner Abonnenten häufig urheberrechtlich geschütztes Material verteilten, versäumte es jedoch, als Reaktion darauf bedeutungsvolle Maßnahmen zu ergreifen. Um diese angebliche Untätigkeit auszugleichen, fordern die Musikfirmen Schadensersatz.

Im letzten Monat haben wir gesehen, dass in diesen Fällen ein hoher Einsatz steht. Nach einem zweiwöchigen Prozess wurde Cox von der Jury für schuldig befunden, eine Milliarde Dollar Schadenersatz zu zahlen . Dies ist etwas, was RCN vermeiden möchte.

Im Gegenzug reichte das Unternehmen diese Woche einen Antrag auf Abweisung der Klage vor dem Bundesgericht in New Jersey ein.

RCN weist zunächst darauf hin, dass die Musikfirmen ihr nicht vorwerfen, verletzendes Material zu hosten. Sie argumentieren auch nicht, dass der ISP seinen Dienst zum illegalen Teilen von Inhalten beworben hat.

"Stattdessen geht die Klage der Kläger dahin, dass RCN sekundär haftet, weil es den Internetzugang von Abonnenten, denen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden, nicht beendet hat", schreibt RCN.

Die Verwendung des Begriffs „beschuldigt“ ist hier wichtig. Diese Anschuldigungen stammen von Rightscorp, einem Drittanbieter, der eine Vielzahl von Benachrichtigungen über Verstöße zusammen mit Vergleichsanfragen verschickte.

Laut RCN nutzte Rightscorp die Androhung rechtlicher Schritte, um Abrechnungen von Abonnenten zu erhalten. Mit diesem Geschäftsmodell würden mehr Bekanntmachungen im Allgemeinen zu mehr Umsatz führen.

"Dies bedeutet, dass Rightscorp Anreize erhält, große Mengen an Verstößen zu übermitteln, ohne Rücksicht auf die Höhe oder Häufigkeit tatsächlicher Verstöße gegen das Urheberrecht", stellt der ISP fest.

Mehr zum Thema:  Die Spannungen nehmen zu, da das Gesetz über geringfügige Urheberrechtsansprüche

Die Musikfirmen behaupten nicht, dass sie die Dienste von Rightscorp selbst in Anspruch genommen hätten. Stattdessen ist RCN der Ansicht, dass die Rechteinhaber die Daten von Rightscorp nachträglich erfasst haben, um rechtliche Kampagnen gegen ISPs durchzuführen.

In jedem Fall vertraut der ISP kaum auf die Richtigkeit der Meldungen von Rightscorp über Produktpiraterie und ignoriert sie eindeutig als glaubwürdige Beweise.

„Kein vernünftiger ISP würde die Anschuldigungen von Rightscorp wegen Urheberrechtsverletzung als glaubwürdig und noch viel weniger als strafbar akzeptieren. Rightscorp liefert keinerlei Beweise dafür, dass ein bestimmter Internetnutzer den fraglichen urheberrechtlich geschützten Inhalt besaß oder teilte “, schreibt RCN.

RCN setzt seinen Antrag fort und erklärt Schritt für Schritt, warum die Behauptungen der Musikfirmen nicht stimmen, beginnend mit dem Vorwurf des Mitverstoßes.

Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Dies ist laut RCN nicht der Fall, da die Mitteilungen von Rightcorp keine Anzeichen für eine direkte Verletzung sind.

"Die abschließenden E-Mail-Anschuldigungen von Rightscorp können keine Kenntnis von Urheberrechtsverletzungen vermitteln, da sie nicht unterstützt werden und nicht überprüfbar sind", schreibt RCN.

Der ISP betont auch, dass die Hinweise von Rightcorp nicht DMCA-konform sind. Sie liefern weder ausreichende Informationen, um verletzende Inhalte zu deaktivieren oder zu entfernen, noch identifizieren sie die Werke ordnungsgemäß, da Copyright-Registrierungsnummern nicht erwähnt werden.

Darüber hinaus weist RCN darauf hin, dass sein Internetdienst in erheblichem Umfang nicht gegen die Bestimmungen verstößt, und dass die Musikunternehmen nicht nachweisen konnten, dass der Internetdienstanbieter für eine gegen das Internet verstoßende Nutzung seines Netzwerks geworben hat oder zu dieser beigetragen hat.

Mehr zum Thema:  Samsung führt das stabile One UI 3.0-Update für die Galaxy S20-Serie in den USA und in Europa

„Die Kläger machen lediglich geltend, RCN habe den mutmaßlichen direkten Rechtsverletzern einen Internetzugang zur Verfügung gestellt. Dies ist viel zu abgeschwächt vom verletzenden Verhalten, als dass es sich um einen wesentlichen Beitrag handelt “, fügt RCN hinzu.

Der Haftungsanspruch für die Verletzung des Urheberrechts ist nach Ansicht von RCN ebenfalls pauschal. Der ISP sagt, dass er von keiner der mutmaßlichen verletzenden Aktivitäten profitiert und auch nicht in der Lage ist, diese zu kontrollieren.

Schließlich kann der Haftungsanspruch der Musikfirmen wegen direkter Zuwiderhandlung auch nicht nachgewiesen werden, nur weil es keine eindeutigen Beweise dafür gibt, dass RCN-Abonnenten in Piraterie verwickelt sind.

"Unter Berücksichtigung der Behauptungen der Kläger können sie nicht nachweisen, dass rechtswidrige Inhalte über das RCN-Netzwerk abgerufen wurden oder dass ein Nutzer von RCN direkt gegen die Vertriebsrechte der Kläger verstößt", stellt RCN fest.

Nach Angaben des Internetdienstanbieters haben die Musikfirmen keine ordnungsgemäße Klage erhoben, weshalb sie das Gericht auffordern, die Klage abzuweisen.

Die Musikunternehmen haben weiterhin die Möglichkeit, auf die Argumente von RCN zu antworten, wonach das Gericht über die Angelegenheit entscheiden wird.

In verwandten Fällen haben andere ISPs ähnliche Anträge eingereicht, von denen einige erfolgreicher sind als andere. Grande schaffte es beispielsweise, die Klage wegen eines Verstoßes gegen den Erfüllungsgehilfen fallen zu lassen, aber Cox 'Versuch, dies auch zu tun, schlug fehl.

Eine Kopie des Antrags von RCN auf Abweisung der Beschwerde der Musikfirmen finden Sie hier (pdf) .

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert