Filmemacher wollen, dass ISP persönliche Daten von Tausenden von Piraten weitergibt

Filmemacher wollen, dass ISP persönliche Daten von Tausenden von Piraten weitergibt

Piratenflagge

In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Online-Piraterie als massive Herausforderung für die Unterhaltungsindustrie erwiesen.

Einige Urheberrechtsinhaber haben versucht, einzelne Piraten vor Gericht zu verfolgen, aber zunehmend werden auch Vermittler Dritter ins Visier genommen.

Bei US-Gerichten sind mehrere Klagen anhängig, in denen Rechteinhaber den Internetanbietern vorwerfen, nicht genug getan zu haben, um die Piraterie zu stoppen. Einer der Hauptvorwürfe ist, dass ISPs Konten von Wiederholungstätern unter „angemessenen Umständen“ nicht kündigen, wie dies im DMCA vorgeschrieben ist.

Diese Klagen wurden von Musikunternehmen initiiert, die an dieser Front einige Erfolge erzielten, darunter ein Urteil in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar gegen Cox. Vor kurzem verfolgte eine Gruppe von Filmemachern eine ähnliche Strategie, indem sie mehrere Internetanbieter verklagte, darunter WOW! .

Filmemacher verklagen WoW!

BEEINDRUCKEND! wird von einer Gruppe kleinerer Filmfirmen verklagt, darunter Millennium Media und Voltage Pictures . Sie werfen dem ISP vor, die Konten von Abonnenten, die wiederholt wegen der Weitergabe von urheberrechtlich geschütztem Material gekennzeichnet wurden, nicht gekündigt zu haben. Als solche wollen sie WOW! für diese Piraterieaktivitäten haftbar gemacht werden, die zu Schäden in Millionenhöhe führen können.

Der ISP reagierte vor einigen Wochen mit einem Antrag auf Einstellung des Falls. Unter anderem argumentierte das Unternehmen, dass eine IP-Adresse nicht ausreiche, um nachzuweisen, dass Abonnenten rechtsverletzendes Material heruntergeladen hätten.

Die Filmemacher widersetzten sich gestern dem Antrag auf Abweisung vor Gericht. Hinsichtlich des IP-Adressnachweises weisen sie darauf hin, dass die eigenen Nutzungsbedingungen von WOW! darauf hinweisen, dass die Abonnenten in vollem Umfang dafür verantwortlich sind, wie und von wem ihr Account genutzt wird.

Der vollständige Widerspruch umfasst auch eine Vielzahl anderer Argumente, über die das Gericht noch entscheiden muss. Inzwischen braut sich ein neues Problem zusammen, das potenziell Tausende von WOW! Abonnenten im Fadenkreuz der Filmfirmen.

Offenlegung der persönlichen Daten von Piraten

Beide Seiten bereiten sich auf den Aufdeckungsprozess vor, der es ihnen ermöglicht, Beweise von der Gegenpartei zu sammeln, falls der Fall andauert. Die Filmemacher wollen unter anderem WOW! die Identität der Kontoinhaber offenzulegen, deren IP-Adressen wiederholt als rechtsverletzend gekennzeichnet wurden.

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BEEINDRUCKEND! möchte die Namen seiner Abonnenten herausgeben, auch wenn diese nur für diesen Fall verwendet werden. Die Filmemacher verlangen jedoch mehr. Sie wollen sich das Recht vorbehalten, diese raubkopierenden Abonnenten in separaten Gerichtsverfahren zu verklagen und schlagen vor, die folgende Zeile in die Schutzanordnung aufzunehmen:

„Um Zweifel auszuschließen, sind die Kläger nicht darauf beschränkt, Abonnenteninformationen zu verwenden, um rechtliche Schritte gegen bestimmte Abonnenten einzuleiten“, heißt es in der vorgeschlagenen Ergänzung.

wow-additionsentdeckungsstreit

Die Offenlegung personenbezogener Daten in einem solchen Verfahren ist keine Seltenheit. Im vergangenen Jahr wurde Charter im Rahmen ihres Rechtsstreits mit mehreren Musikunternehmen angewiesen, dasselbe zu tun. Diese Offenlegungsanordnung verbot es den Rechteinhabern jedoch, Abonnenten in separaten Gerichtsverfahren zu verfolgen.

Einige andere Optionen

Die Filmemacher wollen diese Einschränkung nicht. Sie weisen darauf hin, dass WOW! lässt ihnen nur wenige andere Möglichkeiten, da sich der ISP weigert, wiederholte Verletzer aufgrund wiederholter Urheberrechtsverletzungen zu beenden.

„Da sich die Beklagte weigert, die Konten ihrer Kunden zu kündigen, die als Reaktion auf diese Mitteilungen tausende Male die Werke der Kläger raubkopieren, müssen die Kläger ihre Möglichkeit erhalten, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre wertvollen Urheberrechte vor der Piraterie der Kunden der Beklagten zu schützen“, informieren sie die Gericht.

Die einzige andere Möglichkeit für die Rechteinhaber besteht darin, Klagen gegen „John Doe“ einzureichen. Die Filmemacher weisen jedoch darauf hin, dass WOW! hat diese rechtlichen Bemühungen ebenfalls kritisiert.

BEEINDRUCKEND! Objekte

Als Reaktion auf den Streit WOW! argumentiert, dass seine Abonnenten im Rahmen dieser Klage keinen potenziellen rechtlichen Schritten ausgesetzt werden sollten, wenn sie nicht als Beklagte aufgeführt sind.

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„Klägern sollte nicht gestattet werden, außerhalb dieses Falles ordnungsgemäß als vertraulich oder streng vertraulich bezeichnete Informationen zu verwenden oder insbesondere Klagen gegen die Kunden der Beklagten einzureichen“, schreibt der ISP.

Es gibt keinen Grund, von der Gewohnheitsregel abzuweichen, dass geschützte Informationen nur für den vorliegenden Fall verwendet werden dürfen, nicht für andere Rechtsstreitigkeiten. Und wenn die Filmfirmen Abonnenten verklagen wollen, können sie dies durch John Doe-Klagen tun, WOW! Anmerkungen.

„Die Anwälte der Kläger haben viele John Doe-Klagen gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzer eingereicht, ohne zuvor vom Internetdienstanbieter der Beklagten eine Entdeckung gemacht zu haben, sodass sie nicht behaupten können, dass sie keine anderen Möglichkeiten haben, ihre Ansprüche durchzusetzen.“

Wenn die Filmemacher eine Ausnahme von dieser Regel wünschen, können sie einen separaten Antrag beim Gericht einreichen, anstatt Tausende von Abonnenten auf einmal ins Visier zu nehmen, fügt der ISP hinzu.

Filmemacher sind bereit, ihre Anfrage fallen zu lassen, wenn…

Interessanterweise weisen die Filmemacher darauf hin, dass sie die Anfrage gerne fallen lassen. Das tun sie jedoch nur, wenn WOW! stimmt zu, wiederholte Rechtsverletzer zu beenden, was genau das Problem ist, das diesen Fall ausgelöst hat.

„Die Kläger sind bereit, ihren Antrag auf diese Bestimmung fallen zu lassen, wenn die Beklagte eine einstweilige Verfügung erlässt, um das zu tun, was sie behauptet, bereits zu tun – die Konten ihrer Kunden zu kündigen, für die sie mehrere Verletzungsmeldungen erhält“, schreiben sie.

Die Frage liegt nun beim Gericht, das in den kommenden Wochen über diese Angelegenheiten entscheiden wird. Der Offenlegungsstreit kommt nur ins Spiel, wenn der Abweisungsantrag von WOW! ganz oder teilweise abgelehnt wird.

Eine Kopie des Widerspruchs der Filmemacher gegen den Abweisungsantrag finden Sie hier (pdf) und den gemeinsamen Antrag auf Eintragung einer Schutzanordnung finden Sie hier (pdf)

via Torrentfreak • CC BY-NC 3.0 license

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